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Vorlesung in Hörsaal 22/B01 im Juridicum Aktuelle Nachricht

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht


Seit dem Wintersemester 2001/2002 kann an der Universität Osnabrück im Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht (LL.B. Wirtschaftsrecht) bereits nach sechs Semestern ein erster berufsqualifizierender Abschluss erworben werden.

1. Allgemeine Informationen
2. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge
3. Ausbildungsinhalte – Ausbildungsziele
4. Prüfungen
5. Anrechnungen, Doppelstudium

1. Allgemeine Informationen

Mit dem Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht verstärkt der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück sein umfangreiches wirtschaftsrechtliches Ausbildungsangebot. Im Unterschied zu den vorhandenen Magisterstudiengängen zielt der Bachelorstudiengang auf eine Erweiterung und Modernisierung des Studienangebots im grundständigen Studienbereich. Mit der Einführung eines sechssemestrigen wirtschaftsrechtlichen Universitätsstudiums mit berufsqualifizierendem Abschluss (LL.B. Wirtschaftsrecht) wird eine Alternative zum Diplom-studiengang Rechtswissenschaften angeboten. Der Bachelorstudiengang verbindet eine universitäre – d.h. wissenschaftlich fundierte – juristische Grundausbildung mit vertieften praxisnahen wirtschaftsrechtlichen Ausbildungselementen.
Zum WS 2011/12 wird der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht grundlegend refor-miert. Studierende, die ihr Studium nach der alten Prüfungsordnung begonnen haben, können ihr Studium nach dieser Prüfungsordnung bis zum 30.09.2014 fortsetzen. Danach unterfallen sie den Bestimmungen der neuen Prüfungsordnung.
Studierende, die ihr Studium ab dem WS 2011/12 aufnehmen, unterfallen automatisch der neuen Prüfungsordnung.

2. Zugangsvoraussetzungen und Übergänge

Der Studiengang ist auf 65 Studienplätze beschränkt. Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine Hochschulreife. Sollten sich mehr als 65 Interessenten für den Studiengang bewerben, findet eine Auswahl gemäß der gesetzlichen Bestimmungen über die Vergabe von Studienplätzen statt. Bei Fragen bezüglich der Zulassung zum Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) ist das Studierendensekretariat gerne behilflich.
Im Anschluss an den erfolgreichen Bachelorabschluss können konsekutive Studien-gänge besucht werden. Die Universität Osnabrück bietet einen Masterstudiengang in den Steuerwissenschaften (LL.M. Taxation) an. An anderen Universitäten haben sich diverse weitere Masterstudiengänge etabliert. Eine Zulassung mit dem hier erworbenen Bachelor ist abhängig von der Zulassungsordnung der jeweiligen Universität.   

3. Ausbildungsinhalte – Ausbildungsziele

Der Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht zielt auf die Vermittlung der fachlichen und methodischen Kenntnisse, die für eine wissenschaftliche und problemorientierte Bearbeitung wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen in der Praxis notwendig sind.
Der Praxisbezug wird inhaltlich durch den wirtschaftsrechtlichen Schwerpunkt des Ausbildungsprogramms sowie personell durch die Beteiligung von Honorarprofessoren und Lehrbeauftragten aus den Bereichen Anwaltschaft, Unternehmen, Wirtschaft, Justiz und Verwaltung gewährleistet. Das Ausbildungsziel liegt auf dem Gebiet des »Wirtschaftsrechts«. Interdisziplinären Charakter haben aber die Einführungsveranstaltungen zu den Wirtschaftswissenschaften.
Die Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges beträgt sechs Semester. Der Umfang des Studiengangs beträgt je Semester 30 Leistungspunkte.

3.1 Wirtschaftsrecht LL.B. neu

3.1.1  Juristische und wirtschaftsrechtliche Grundausbildung

Die juristische Grundausbildung im Bürgerlichen Recht und im Öffentlichen Recht erfolgt in den ersten vier Semestern (Studienplan, s. hier): Es werden Kenntnisse auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts und des Öffentlichen Rechts einschließlich der Gutachtentechnik und Methodik der Fallbearbeitung vermittelt. Hinzu kommt eine Grundausbildung in den wirtschaftsnahen Gebieten des Bürgerlichen und des Öffentlichen Rechts sowie den wirtschaftswissenschaftlichen Pflichtfächern.

3.1.2  Profilbereiche

Das fünfte und sechste Fachsemester besteht aus einem Profilstudium in einem bestimmten wirtschaftsrechtlichen Bereich. Zum Ende des vierten Semesters kann einer der folgenden Profilbereiche gewählt werden:
#  Steuern
#  Arbeit und Personal
#  Unternehmen und Banken
#  Öffentliche Vewaltung
Die Bachelorarbeit wird im Rahmen des gewählten Profilbereichs erstellt.

3.2 Wirtschaftsrecht LL.B. alt

3.2.1  Juristische Grundausbildung

Die juristische Grundausbildung im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht (rechtswissenschaftliche Pflichtfächer) erfolgt in den ersten vier Semestern (Studienplan, s. hier) (§ 4 Abs. 1 Nr. 1 PO LL.B. alt): Hier sollen die Grundlagen für das anschließende wirtschaftsrechtliche Studium gelegt werden. Dazu zählen solide Grundkenntnisse auf den Gebieten des Bürgerlichen Rechts, des Öffentlichen Rechts und des Strafrechts einschließlich der Gutachtentechnik und Methodik der Fallbearbeitung.

3.2.2 Ausbildung im Wirtschaftsrecht

Die Ausbildung im Wirtschaftsrecht (wirtschaftsrechtliche Pflichtfächer vor allem ab dem 3. Fachsemester, vgl. § 4 Abs. 1 Nr. 2 PO LL.B. alt) vermittelt vertiefte Kenntnisse des gesamten Wirtschaftsrechts. Ein wesentliches Element sind hierbei wirtschaftspraktische und vor allem wirtschaftswissenschaftliche Veranstaltungen.

3.2.3  Wirtschaftsrechtliches Vertiefungsstudium

Das wirtschaftsrechtliche Vertiefungsstudium (zwei Seminare, mindestens fünf Wahlfächer sowie die Pflichtergänzungsfächer, s. § 4 Abs. 1 Nr. 3 PO LL.B. alt) dient der Vermittlung der methodischen Fähigkeiten zur eigenständigen gutachterlichen Bearbeitung auch unbekannter wirtschaftsrechtlicher Fragestellungen.

3.2.4  Pflichtergänzungsfächer / Schlüsselqualifikationen

Des Weiteren sind bestimmte Pflichtergänzungsfächer (§ 4 Abs. 1 Nr. 4 PO LL.B. alt) zu besuchen, die der Vermittlung von fachübergreifenden Schlüsselqualifikationen dienen:
# Englisch-Sprachkurs
# Grundlagen des Rechts (eine Veranstaltung aus Rechtsphilosophie, Rechtstheorie, Rechtsgeschichte, Rechtssoziologie, Verfassungsgeschichte oder Allgemeine Staatslehre)
# Rhetorik
# Wirtschaftsmediation

4. Prüfungen

Die Bachelorprüfung besteht sowohl nach der PO LL.B. alt (§ 5 PO LL.B. alt) als auch nach der PO LL.B. neu (§§ 4, 13 PO LL.B. neu) aus:
# der Bachelorarbeit
# studienbegleitenden Prüfungen
Die Prüfungsleistungen werden nach den Noten für die Erste Prüfung bewertet. Diese Noten werden nach der PO LL.B. alt in ECTS-Grades umgerechnet. Im reformierten Studiengang entfällt die Umrechnung in ECTS-Grades.

 

Punkte

18,00

    –

11,50

11,49

    –

  9,00

8,99

  –

6,50

6,49

  –

5,50

5,49

  –

4,00

3,99

  –

1,00

0,99

  –

0,00

ECTS-Grade

A

B

C

D

E

FX

F

 

Ausge-
zeichnet

Sehr gut

Gut

Befrie-
digend

Aus-
reichend

Nicht bestanden

Nicht bestanden


Soweit die studienbegleitenden Prüfungen in Form von Klausuren zu erbringen sind, finden diese regelmäßig am Semesterende statt. Zu diesen Klausuren muss sich vorher online angemeldet werden. Es ist dabei unbedingt darauf zu achten, dass die Anmeldung unter Opium auf den richtigen Prüfungssatz, d.h. den Studiengang Wirtschaftsrecht (LL.B.) erfolgt. Eine Anmeldung ist ebenso für die in den Semesterferien stattfindenden Hausarbeiten notwendig. Zur eigenen Sicherheit sollte die über OPIuM erfolgte Anmeldung ausgedruckt werden. Bei den Anmeldefristen handelt es sich um Ausschlussfristen.
Hat sich ein Studierender zu einer Klausur angemeldet und erscheint dann ohne triftigen Grund nicht, wird die Leistung mit null Punkten bewertet. Nichterscheinen aufgrund von Krankheit ist durch ein ärztliches Attest unverzüglich bei dem die jeweilige Prüfungsleistung ausrichtenden Lehrstuhl nachzuweisen. Nehmen Studierende an einer Klausur teil, ohne dass sie sich vorher angemeldet haben, wird die Leistung nicht korrigiert, sondern mit null Punkten bewertet.
Klausuren können bei Nichtbestehen grundsätzlich einmal wiederholt werden. Wird im Freiversuch (s. § 12 Abs. 2 PO LL.B. alt; § 14 PO LL.B. neu) an einer Prüfungsleistung teilgenommen, kann diese bei Nichtbestehen ein zusätzliches Mal wiederholt werden. Der Freiversuch einer Leistung folgt aus dem Studienplan (s. Anhang). Eine einzige Leistung kann auf Antrag ein 3. bzw. 4. Mal (bei Nutzung des Freiversuchs) wiederholt werden, sog. Jokerregelung (§ 12 Abs. 2 PO LL.B. neu).
Nur nach der PO LL.B. alt besteht die Möglichkeit der Notenverbesserung im nächstmöglichen Prüfungstermin, falls der Freiversuch einer Prüfungsleistung wahrgenommen wurde.
Insbesondere die Klausuren unter der PO LL.B. alt, deren Freiversuch im 5. Fachsemester liegt, werden am Beginn der folgenden Vorlesungszeit Wiederholungsklausuren angeboten. Wiederholungsklausuren werden auch in den Fächern angeboten, die sich mit den Grundkursklausuren des Diplomstudienganges Rechtswissenschaften überschneiden.
Neben Semesterabschlussklausuren müssen zum Teil auch Hausarbeiten, Kurzhausarbeiten und Seminararbeiten sowie Referate und Vorträge als Prüfungsleistungen er-bracht werden (s. Studienplan im Anhang bzw. Modulkatalog auf der Fachbereichshomepage).
Im Rahmen der Bewertung des Studienganges mit Leistungs- bzw. ECTS-Punkten wird neben dem Arbeitsaufwand für die Erbringung der Leistungsnachweise ebenfalls die regelmäßige Teilnahme an den Lehrveranstaltungen zur Grundlage der Berechnung gemacht. Es besteht somit eine Präsenzpflicht.
Sind alle Studienleistungen erbracht worden und liegen alle Präsenzscheine vor, kann das Bachelorzeugnis nach Vereinbarung eines Termins im Fakultätsprüfungsamt beantragt werden.

5. Anrechnungen, Doppelstudium

Juristische Leistungen, die in einem anderen juristischen Studiengang erbracht wur-den, können im Fall ihrer Vergleichbarkeit angerechnet werden (vgl. § 8 PO LL.B. neu). Die Vergleichbarkeit von bereits erbrachten Leistungen wird dabei jeweils im speziellen Einzelfall und bezüglich jeder der anzurechnenden Leistungen geprüft. Prüfungsleistungen können nur dann angerechnet werden, wenn der Antragsteller oder die Antragstellerin nachweisen kann, die anzurechnende Leistung spätestens im zweiten Versuch bestanden zu haben. Der Anrechnungsantrag (Download über die Seite des Fakultätsprüfungsamtes) muss außerdem vor dem ersten, nach dem Studienverlaufsplan für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsrecht möglichen Prüfungstermin gestellt werden. Leistungen, die vor dem WS 2001/2002 erbracht worden sind, können per se nicht mehr angerechnet werden.
Studierende, die im Diplom- sowie im Wirtschaftsrechtsstudiengang eingeschrieben sind, müssen die Bachelorvorrangregel beachten. Diese besagt, dass Prüfungen im Falle von Bachelorstudenten nur dann bewertet und in den Wirtschaftsrechtsstudiengang eingebracht werden können, wenn auch eine Anmeldung zu dieser Prüfung im Rahmen des LL.B.-Studiengangs Wirtschaftsrecht vorliegt. Eine nachträgliche Anrechnung dieser Prüfungsleistung auf den LL.B.-Studiengang trotz nicht erfolgter Anmeldung ist ausgeschlossen.
Zur entsprechenden Verwaltungspraxis gibt das Fakultätsprüfungsamt Auskunft. Siehe für weitere Informationen im Fall eines Wechsels an die Uni Osnabrück unter http://www.jura.uos.de/html/180.htm.




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