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Herzlich willkommen!
Das ERASMUS – Büro steht den Studierenden bei Fragen und der Planung des Auslandsstudiums gerne zur Seite:
Ihr Ansprechpartner:
Falco Rohrberg
Heger- Tor- Wall 14, Raum 22/ 101,
49069 Osnabrück,
Tel: +49 (0)541 969 6130
Fax: +49 (0)541 969 4578
E-Mail: erasmus@uos.de
Sprechzeiten:
Dienstag 14 - 18 Uhr
Mittwoch 14 - 16 Uhr
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Hilfe bei häufig gestellten Fragen zu den Bewerbungsunterlagen
Zur Beantwortung von häufig gestellten Fragen zur Bewerbung (inklusive Onlinebewerbung) finden Sie nun hier und am Ende dieser Seite ein FAQ zum herunterladen. (19.12.2012)
Neuer ERASMUS-Partner in Spanien
Es ist dem Fachbereich gelungen, mit der Universidad de A Coruña eine weitere ERASMUS-Partneruniversität in Spanien zu gewinnen. Es ist sowohl eine Austauschmöglichkeit für Studenten als auch eine Dozentenmobilität vereinbart. Wir freuen uns auf eine fruchtbare Partnerschaft! (03.07.2012)
Wichtiger Hinweis zu den Sprachvoraussetzungen für Schweden und Portugal
Für einen Auslandsaufenthalt ab dem akademischen Jahr 2013/14 in Schweden und Portugal ist von jetzt an ein B1 Sprachnviveau nachzuweisen. Die komplette Liste mit den geforderten Sprachvoraussetzungen für jedes Land finden Sie am Ende dieser Seite zum herunterladen. (02.03.2012)
Neuer ERASMUS-Partner in Portugal
Aufgrund der freundlichen Vermittlung von Herrn Carlos Nobrega ist es dem Fachbereich gelungen, mit der Universidade de Coimbra eine zweite ERASMUS-Partneruniversität in Portugal zu gewinnen. Es ist sowohl eine Austauschmöglichkeit für Studenten als auch eine Dozentenmobilität vereinbart. Wir freuen uns auf eine fruchtbare Partnerschaft! (28.02.2012)
Neue Bewerbungsunterlagen für Studienbeginner ab WS 2011/12
Aufgrund der Neuerungen der während des Kurssystems zu erbringenden Leistungen für Studierende der Rechtswissenschaften ab dem WS 2011/12 hat eine Anpassung der Voraussetzungen für ein ERASMUS-Auslandsstudium stattgefunden. Durch die grundlegende Reformierung des Bachelorstudiengangs sind auch dort die Voraussetzungen für ein ERASMUS-Auslandsstudium angepasst worden. Am Ende dieser Seite steht nun jeweils eine Bewerbung für Studierende der Rechtswissenschaften und eine für Bachelorstudierende ab dem WS 2011/12 zum herunterladen. (18.01.2012)
Ablegung von Prüfungsleistungen in Zeiten der Beurlaubung
Aufgrund von Änderungen der Immatrikulationsordnung ist es fortan möglich auch in Zeiten der Beurlaubung aufgrund eines Auslandsaufenthaltes Leistungen (Klausuren, Hausarbeiten, etc.) am Fachbereich abzulegen. Dieses Wahlrecht kann allerdings nur auf Antrag bei der Studienkommission ausgeübt werden, der vor dem Antritt des Auslandsstudiums zu stellen ist. Im Falle der Ausübung des Wahlrechtes verzichten Sie auf die Anerkennung der Studiumszeit im Ausland auf den Freiversuch! Die Bekanntmachung durch den Studiendekan finden Sie hier! (04.01.2011).
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