. Zum Webmail-Client der Universität Zum interaktiven Vorlesungsverzeichnis Stud.IP Zum Online-Katalog der Bibliotheken Kontaktadressen der Juristischen FakultätZur StartseiteZur Homepage der Universität
Drucklogo
Zur Fakultätshomepage...
Sprachenausbildung Aktuelle Nachricht
Drucklogo

Aktuelles

FFA Bewerbung und Zulassung: Spracheingangstest

Alle Studierenden, die an dem FFA Programm teilnehmen wollen, müssen einen Spracheingangstest ablegen (sofern nicht ein anderer Sprachtest bereits vorliegt; dazu weiter hier). Eine Anmeldung hierzu ist erforderlich und zwar per E-Mail an ffa-jura@uos.de. Im Moment gibt es vier Termine während der Sommerferien an den folgenden Tagen: 17.08 (11-13 Uhr), 24.08 (11-13 Uhr), 31.08 (11-13 Uhr) und 07.09 (11-14 Uhr), und weitere Termine am Anfang des Wintersemesters an den folgenden Tagen: 05.10 (11-14 Uhr) und 12.11 (11-12 Uhr).  Detailliertere Informationen über das Bewerbungsverfahren der FFA könnten Sie auf der Seite "Bewerbung und Zulassung" finden. Hinweis: es gibt keine Anmeldungsfrist für den Spracheingangstest!

Frühzeitige Testteilnahme führt zur bevorzugten Zulassung

Bewerber, die einen Sprachtest bereits vor dem 1. Oktober erfolgreich abgeschlossen und sich für die FFA eingeschrieben haben, werden bevorzugt für die freien Plätze der Kurse Englisch UK und Englisch USA angenommen. Jeder dieser Kurse hat 50 freie Plätze. Als Sprachtest wird entweder der Sprachtest (C-Test) der Universität anerkannt oder ein von uns anerkannter alternativer Sprachtest. Die noch verbleibenden Plätze werden auf an die vergeben, die sich zuerst anmelden. Studenten, die nicht an einem der Tests im August/September teilnehmen können, sollten sich so schnell wie möglich für die im Oktober gebotenen Termine anmelden.

Abschlussprüfungen 2012 - 3. FFA-Jahr

Die Termine für die Abschlussprüfungen finden Sie hier.

Prüfungstermine SoSe 2012

Die Termine für die weiteren Prüfungen im SoSe 2012 finden Sie hier.

Pflicht zur Teilnahme an FFA-Prüfungen

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Teilnehmer der FFA verpflichtet sind, an den für sie angebotenen FFA-Prüfungen teilzunehmen. Die FFA-Teilnehmer werden daher vom FFA Büro direkt  bei Opium für die Prüfungen angemeldet; die Prüfungen des 2. und des 3. Jahres können jedoch nur jene FFA-Teilnehmer ablegen, die bereits das Zertifikat des jeweils vorangegangenen Jahres erworben haben. Nach § 11 Abs. 1 PO-FFA wird eine Prüfungsleistung als "nicht bestanden" bewertet, wenn der Prüfling ohne triftige Gründe zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Als triftige Gründe kommen in erster Linie eine Krankheit oder die Abwesenheit wegen eines Auslandssemesters/-jahres in Betracht. Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest beim FFA-Büro einzureichen. Ein geplanter Auslandsaufenthalt sollte dem FFA-Büro frühzeitig angezeigt werden.

Absolventenfeier 2011

Im vergangenen Oktober haben wir wieder unsere feierliche Absolventenverabschiedung begangen, bei der 34 Absolventen ihre Zeugnisse entgegennehmen konnten.

Überreicht wurden sie vom Prädekan Prof. Dr. Krack, dem für die FFA verantwortlichen Ausbildungsleiter Prof. Dr. Oliver Dörr und den Dozenten Matt LeMieux, Dr. Antonio Manrique de Luna Barrios, Jean-Pierre Lecomte und dem eigens aus Italien angereisten Dozenten Dr. Dr. Fabio Massimo Scaramuzzino. Diese beglückwünschten die Absolventen, die mit hohem Engagement eine anspruchsvolle Zusatzqualifikation erworben haben, und strichen zugleich die Bedeutung der FFA als ein Aushängeschild der Fakultät heraus.

Schließlich wurden mit freundlicher Unterstützung von Bücher Wenner folgende Absolventen für ihre herausragenden Leistungen mit einem Buchpreis geehrt:

Merle Conrad (FFA-USA), Markus Stuke (Vereinigtes Königreich), Victoria Wessel (Frankreich), Wiebke Voß (Spanien), und Manuela Testa (Italien).

Dank einer Spende der PriceWaterhouseCoopers AG konnte im Anschluss noch zu einem musikalisch untermalten Sektempfang mit Canapées geladen werden. Bei guter Stimmung verbrachten viele Absolventen und ihre Familien sowie zahlreiche Alumni und Dozenten einen gelungenen Abend.

Hinweise für das Auslandsstudium

Für Hinweise für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen des FFA-Studiums, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt.

Freiversuch für FFA Absolventen

Bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§18 NJAG) bleibt gem.  § 17 Nr. 4 NJAVO nach erfolgreichem Abschluss der FFA ein Semester unberücksichtigt!

Empfehlung bezüglich des Beginns der FFA-Ausbildung

Für die kommenden Bewerbungen zur FFA-Ausbildung (mit Beginn WS 2011/2012) empfehlen wir, die Ausbildung -wenn möglich- bereits im ersten Fachsemester zu beginnen. Zwar ist auch ein späterer Einstieg (beispielsweis im dritten Fachsemester) grundsätzlich möglich, allerdings bietet eine frühzeitige Teilnahme erhebliche Vorteile. So kann u.a. eine Kollision der FFA-Abschlussprüfung mit der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen vermieden werden.

. Seite drucken... Zum Impressum Kontaktadressen der Juristischen Fakultät