
![]() |
![]() |

Aktuelles
Prüfungstermine SS 2013
Die Prüfungstermine der FFA für das Sommersemester 2013 finden Sie hier.
Abschlussprüfungen 2013
Die Termine für die kommenden Abschlussprüfungen 2013 finden Sie hier.
Prüfungstermine WS 12/13
Die aktuelle Übersicht zu den Prüfungsterminen der FFA für das Wintersemester 2012/2013 finden Sie hier.
Absolventenfeier 2012
Am Dienstag den 30. Oktober 2012 wurde erneut unsere feierliche Absolventenverabschiedung begangen, bei der 31 Absolventen des mittlerweile 3. Jahrgangs der Fachspezifischen Fremdsprachenausbildung (FFA) ihre Zeugnisse entgegennehmen konnten.
Überreicht wurden die Abschlusszeugnisse von der Studiendekanin der Juristischen Fakultät Prof. Dr. Pascale Cancik, dem für die FFA verantwortlichen Ausbildungsleiter Prof. Dr. Oliver Dörr und den Dozenten Matt LeMieux, Dr. Antonio Manrique de Luna Barrios, Helen Waller und Bénédicte Defever.
Diese beglückwünschten die Absolventen, die mit hohem Engagement eine anspruchsvolle Zusatzqualifikation erworben haben, und strichen zugleich die besondere Bedeutung der FFA als Aushängeschild der Fakultät heraus.
Schließlich wurden mit freundlicher Unterstützung von der Buchhandlung Wenner folgende Absolventen für ihre herausragenden Leistungen mit einem Buchpreis ausgezeichnet:
Carina Feldhaus (USA), Sandhya Spies (Vereinigtes Königreich), Kim Josefine Weisser (Frankreich), Catharina Koch (Spanien).
Dank einer Spende der PriceWaterhouseCoopers AG konnte im Anschluss noch zu einem musikalisch untermalten Sektempfang mit Canapées geladen werden. Bei guter Stimmung verbrachten die Absolventen und ihre Familien, sowie zahlreiche Alumni und Dozenten einen gelungenen Abend.
Zertifikate vom 1. und 2. Jahr
Die Fachsprachen- und Wissenschaftssprachen-Zertifikate der FFA-Teilnehmer des 1. und 2. Jahres können ab sofort zu den Sprechzeiten (s. Kontakt/Impressum) im FFA-Büro (R22/120), unter Vorlage eines gültigen Studentenausweises abgeholt werden.
Anrechnung von auswärtigen Kursen
Im Rahmen der FFA-Ausbildung ist es grundsätzlich möglich Leistungen, die an einer Universität im Ausland (z.B. während eines Auslandssemesters) erbracht wurden, anerkennen zu lassen. Dazu müssen folgende Voraussetzungen der Prüfungsordnung erfüllt sein:
"Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen in einem anderen Studienangebot werden angerechnet, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist. Die Gleichwertigkeit ist festzustellen, wenn Studienleistungen und Prüfungsleistungen in Inhalt, Umfang und in den Anforderungen denjenigen des Studienangebotes, für den die Anrechnung beantragt wird, im Wesentlichen entsprechen."
Nach der Rückkehr an die Universität Osnabrück sollten möglichst zeitnah alle erforderlichen Nachweise bei der FFA-Koordination eingereicht werden, damit der Prüfungsausschuss die jeweilige Leistung bewerten und anerkennen kann. Die Nachweise sollten vor allem ein Anschreiben, mit der Bitte um Anerkennung der Leistung, unterstützende Unterlagen mit Prüfungs- und Kursbeschreibung, sowie die jeweilige Benotung beinhalten.
Diesbezüglich beachten Sie bitte folgende neue Regelung: Bezüglich der Anrechnung von im Ausland erworbenen Kursen wurde beschlossen, dass maximal 3 auswärtige Kurse pro Studierenden für die FFA anerkannt werden können. Gegen darüber hinausgehende Anrechnungen spricht u.a., dass dadurch mehr als die Hälfte aller (insgesamt sieben) FFA-Leistungen nicht im Rahmen der hiesigen FFA-Ausbildung erbracht würden. Weitere Inormationen finden Sie hier.
FFA Bewerbung und Zulassung
Detailliertere Informationen über das Bewerbungsverfahren der FFA könnten Sie auf der Seite "Bewerbung und Zulassung" finden. Hinweis: es gibt keine Anmeldungsfrist für den Spracheingangstest!
Falls Sie es versäumt haben sollten, sich für die FFA im Rahmen des Online-Verfahrens zu bewerben, gibt es eine Möglichkeit dies nachzuholen. Füllen Sie zunächst das "Formular für Studienanfänger & Studienortwechsler" aus, welches unten auf der Seite "Bewerbung und Zulassung" zu finden ist. Die Informationen bezüglich des erforderlichen Sprachnachweises können Sie in diesem Fall ignorieren, es sei denn Sie sind davon betroffen. Anschließend schicken Sie das ausgefüllte Formular an die FFA-Koordination und melden sich für den Spracheingangstest (C-Test) an. Weitere hilfreiche Informationen finden Sie auf der Seite "Bewerbung und Zulassung".
Pflicht zur Teilnahme an FFA-Prüfungen
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Teilnehmer der FFA verpflichtet sind, an den für sie angebotenen FFA-Prüfungen teilzunehmen. Die FFA-Teilnehmer werden daher vom FFA Büro direkt bei Opium für die Prüfungen angemeldet; die Prüfungen des 2. und des 3. Jahres können jedoch nur jene FFA-Teilnehmer ablegen, die bereits das Zertifikat des jeweils vorangegangenen Jahres erworben haben. Nach § 11 Abs. 1 PO-FFA wird eine Prüfungsleistung als "nicht bestanden" bewertet, wenn der Prüfling ohne triftige Gründe zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Als triftige Gründe kommen in erster Linie eine Krankheit oder die Abwesenheit wegen eines Auslandssemesters/-jahres in Betracht. Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest beim FFA-Büro einzureichen. Ein geplanter Auslandsaufenthalt sollte dem FFA-Büro frühzeitig angezeigt werden.
Für Hinweise für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen des FFA-Studiums, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt.
Freiversuch für FFA Absolventen
Bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§18 NJAG) bleibt gem. § 17 Nr. 4 NJAVO nach erfolgreichem Abschluss der FFA ein Semester unberücksichtigt!
Empfehlung bezüglich des Beginns der FFA-Ausbildung
Für die kommenden Bewerbungen zur FFA-Ausbildung (mit Beginn WS 2011/2012) empfehlen wir, die Ausbildung -wenn möglich- bereits im ersten Fachsemester zu beginnen. Zwar ist auch ein späterer Einstieg (beispielsweis im dritten Fachsemester) grundsätzlich möglich, allerdings bietet eine frühzeitige Teilnahme erhebliche Vorteile. So kann u.a. eine Kollision der FFA-Abschlussprüfung mit der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen vermieden werden.