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Aktuelles

Abschlussprüfungen 2012 - 3. FFA-Jahr

Die Termine für die Abschlussprüfungen des 3. FFA-Jahres finden Sie hier.

Absolventenfeier 2011

Im vergangenen Oktober haben wir wieder unsere feierliche Absolventenverabschiedung begangen, bei der 34 Absolventen ihre Zeugnisse entgegennehmen konnten.

Überreicht wurden sie vom Prädekan Prof. Dr. Krack, dem für die FFA verantwortlichen Ausbildungsleiter Prof. Dr. Oliver Dörr und den Dozenten MattLeMieux, Dr. Antonio Manrique de Luna Barrios, Jean-Pierre Lecomte und dem eigens aus Italien angereisten Dozenten Dr. Dr. Fabio Massimo Scaramuzzino. Diese beglückwünschten die Absolventen, die mit hohem Engagement eine anspruchsvolle Zusatzqualifikation erworben haben, und strichen zugleich die Bedeutung der FFA als ein Aushängeschild der Fakultät heraus.

Schließlich wurden mit freundlicher Unterstützung von Bücher Wenner folgende Absolventen für ihre herausragenden Leistungen mit einem Buchpreis geehrt:

Merle Conrad (FFA-USA), Markus Stuke (Vereinigtes Königreich), Victoria Wessel (Frankreich), Wiebke Voß (Spanien), und Manuela Testa (Italien).

Dank einer Spende der PriceWaterhouseCoopers AG konnte im Anschluss noch zu einem musikalisch untermalten Sektempfang mit Canapées geladen werden. Bei guter Stimmung verbrachten viele Absolventen und ihre Familien sowie zahlreiche Alumni und Dozenten einen gelungenen Abend.

Hinweise für das Auslandsstudium

Für Hinweise für die Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen im Rahmen des FFA-Studiums, beachten Sie bitte folgendes Merkblatt.

Pflicht zur Teilnahme an FFA-Prüfungen

Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass die Teilnehmer der FFA verpflichtet sind, an den für sie angebotenen FFA-Prüfungen teilzunehmen. Die FFA-Teilnehmer werden daher vom FFA Büro direkt  bei Opium für die Prüfungen angemeldet; die Prüfungen des 2. und des 3. Jahres können jedoch nur jene FFA-Teilnehmer ablegen, die bereits das Zertifikat des jeweils vorangegangenen Jahres erworben haben. Nach § 11 Abs. 1 PO-FFA wird eine Prüfungsleistung als "nicht bestanden" bewertet, wenn der Prüfling ohne triftige Gründe zu einem Prüfungstermin nicht erscheint oder nach Beginn der Prüfung von der Prüfung zurücktritt. Als triftige Gründe kommen in erster Linie eine Krankheit oder die Abwesenheit wegen eines Auslandssemesters/-jahres in Betracht. Im Krankheitsfall ist umgehend ein ärztliches Attest beim FFA-Büro einzureichen. Ein geplanter Auslandsaufenthalt sollte dem FFA-Büro frühzeitig angezeigt werden.

Freiversuch für FFA Absolventen

Bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§18 NJAG) bleibt gem.  § 17 Nr. 4 NJAVO nach erfolgreichem Abschluss der FFA ein Semester unberücksichtigt!

Empfehlung bezüglich des Beginns der FFA-Ausbildung

Für die kommenden Bewerbungen zur FFA-Ausbildung (mit Beginn WS 2011/2012) empfehlen wir, die Ausbildung -wenn möglich- bereits im ersten Fachsemester zu beginnen. Zwar ist auch ein späterer Einstieg (beispielsweis im dritten Fachsemester) grundsätzlich möglich, allerdings bietet eine frühzeitige Teilnahme erhebliche Vorteile. So kann u.a. eine Kollision der FFA-Abschlussprüfung mit der Vorbereitung zum ersten Staatsexamen vermieden werden.

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