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Aktuelles
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Die nächsten Osnabrücker Patenttage finden am 14.06.2024 statt.
Wir freuen uns auf Sie!
02.04.2024
Unified Patent Court (UPC) – Ringvorlesung
Während viele Patentrechtler:innen die wechselvolle und kontroverse Entwicklung des Einheitlichen Patentgerichts (Unified Patent Court, UPC) seit vielen Jahren mit Spannung verfolgt haben, ist das Einheitspatentgericht für unsere Studierenden heute ganz einfach geltendes Recht.
Dafür bietet die Universität Osnabrück auch schon die passende Lehrveranstaltung an: Wir freuen uns sehr, dass am 08.04.2024 die diesjährige UPC-Ringvorlesung beginnt!
Als Dozentinnen haben wir dafür IP-Expertinnen gewonnen: 6 Rechtsanwältinnen geben einen Überblick über das neue System, erklären die Besonderheiten des UPC und berichten aus erster Hand über praktische Unterschiede zum Patentschutz nach nationalem Recht.
Und es gibt viel zu berichten: Seit das Europäische Patentgericht im Juni letzten Jahres seine Tätigkeit aufgenommen hat, entscheidet es als erstes europäisches Zivilgericht Patentstreitsachen nach einheitlichen europäischen Prozessregeln. Aktuell sind schon mehr als 300 Fälle – Patentverletzungsverfahren und Nichtigkeitsklagen – anhängig. Allen Besonderheiten des Patentrechts zum Trotz sind Ansprüche wegen Patentverletzung im Kern aber „einfach“ Deliktsrecht. Auch Nichtigkeitsverfahren umfassen häufig genuin zivilrechtliche Fragen, etwa der Berechtigung zur Anmeldung, der Inhaberschaft und der Übertragung. Es liegt auf der Hand, dass das IP-Recht hier den Weg für eine europäische Harmonisierung ebnet. In der Ringvorlesung kann man also neben europäischem Patentrecht auch viel über das europäische Privatrecht lernen!
Die Veranstaltung wird – wie viele UPC-Verfahren in der Praxis – auf Englisch gehalten. Fragen sind aber natürlich auch auf Deutsch willkommen. Das gilt auch für Fragen zum Berufseinstieg: Denn unsere Dozent:innen geben interessante Einblicke in ihren Arbeitsalltag und stehen auch für Fragen über Einstiegs- und Karrieremöglichkeiten gerne zur Verfügung.
Als Vortragende freuen wir uns nach einem Einführungsvortrag von Frau Prof. Dr. McGuire auf Beatrice Wilden (Hogan Lovells), Dr. Antje Brambrink (Finnegan), Dr. Marina Wehler (Arnold Ruess), Hetti Hilge, LL.M. (rospatt osten pross), Miriam Kiefer, LL.M. (KATHER • AUGENSTEIN) und Dr. Eva Thörner (WILDANGER).
Die Vorlesung richtet sich an alle Studierenden, insbesondere der Schwerpunkte 1 (Europäisches Privatrecht) und 3 (Geistiges Eigentum). Auch internationale Gäste sowie Doktorand:innen sind herzlich willkommen!
Die Ringvorlesung startet am Montag, den 08.04.2024 um 16h15 im European Legal Studies Institute (ELSI). Das Programm der Ringvorlesung finden Sie hier. Melden Sie sich gerne über StudIP an!
15.04.2023
Vertragliche Vereinbarung und patentrechtliche Erschöpfung: Zugleich eine Anmerkung zu BGH "CQI Bericht II"
Die Entscheidung "CQI-Bericht II" ist nicht nur im Vorfeld mit Spannung erwartet worden, sondern findet auch im Schrifttum schon erhebliche Resonanz. Während ihr einheilig große Bedeutung zugemessen wird. ist sie neben Zustimmung natürlich auch auf Kritik gestoßen.
Die nähere Analyse der Stellungnahme zeigt jedoch einerseits, dass der der Entscheidung zu Grunde liegende Sachverhalt teils unvollständig ausgewertet wurde. Kaum beachtet wurde etwa, dass es sich beim Klagepatent um ein SEP handelt und der Rechtsstreit sich im Kontext der licence to all v. access to all-Debatte abspielt. Andererseits fällt auf, dass zwischen kollisionsrechtlichen Fragen, der vertraglichen Vereinbarung, ihrer patentrechtlichen Wirkung und der rechtspolitischen Bewertung des Ergebnisses nicht klar unterschieden wird.
Vor diesem Hintergrund verfolgt der vorliegende Beitrag in der GRUR Patent 4/2023, 152 primär das Ziel, die unterschiedlichen Ebenen herauszuarbeiten, um eine konstruktive Diskussion zu ermöglichen.
12.03.2023
Die Gewährleistungsmarke zwischen Schutzrecht und Verbraucherschutz
Die Leistung ist traditionell eine Rechtsposition des Markeninhabers, die der Förderung seines Unternehmens und dem Aufbau seiner Marktposition dient. Die aus Sicht des Verbrauchers relevante Herkunftsfunktion ist Mittel zum Zweck, um Wiederholungskäufe und damit die Belohnung als gut befundener Produkte zu ermöglichen. Wenngleich viele Verbraucher davon ausgehen, dass eine Marke auch eine gleichbleibende Qualität oder sogar eine weltanschauliche Position zum Ausdruck bringt, ist dies zwar eine Erklärung für den wirtschaftlichen Erfolg von Marken. Die gleichbleibende Qualität ist aber keine Voraussetzung für die rechtmäßige Nutzung des Kennzeichens.
Hier setzt die Gewährleistungsmarke an, die die vom Markenrecht bislang primär geschützten Interessen des Rechtsinhabers insoweit um Interessen der Abnehmerseite ergänzt, als das Kennzeichen nun als Indikator für eine gleichbleibende und definierte Qualität der Ware oder Dienstleistung eingesetzt wird. Nach der Vorstellung des Gesetzgebers soll die Gewährleistungsmarke zugleich ein Steuerungsinstrument sein, das den bewussten, bspw. nachhaltigen Konsum, fördert. Gleichwohl stellt diese neue Funktion nicht das Konzept des Kennzeichenrechts als einer Rechtsposition in Frage, die der Absatzförderung des Rechtsinhaber bzw. seiner Lizenznehmer dient. Der erfolgreiche Einsatz als verbraucherpolitisches Steuerungsinstrument setzt daher neben einer strikten Kontrolle bei Eintragung durch das DPMA auch die externe Überwachung durch den Markt voraus. Als Mittel zum Zweck könnten sich hier – wie Frau Prof. Dr. McGuire in diesem Aufsatz in der WRP 2023, 261 erläutert – insbesondere UWG und GWB erweisen.
Mit Markus Köhler.
Wir freuen uns, dass das Digital Debate Lab Projekt von der Lehrzeit mit zwei weiteren Projekten als Preisträger 2022/2023 ausgezeichnet wurde!
01.03.2023
Projekte zur Digitalisierung/Videoproduktion
Mediale Arbeitstechniken erlangen im juristischen Berufsalltag eine immer stärkere Bedeutung. Auch im Rahmen der Onlinelehre wird eine entsprechende Sprech- und Medienkompetenz der Studierenden zunehmend wichtiger. Dies gilt insbesondere, um die Studierenden dabei zu unterstützen, sich aktiv an den Onlineformaten zu beteiligen.
Anknüpfend an diese Entwicklung zielen die folgenden beiden Projekte darauf ab, genau diese Kompetenzen der Studierenden zu verbessern. In den Projekten wird vermittelt und trainiert, wie man Ideen und Kritik selbstsicher und unter Verwendung präziser Sprache im Videoformat vorträgt.
Um die Projekte umsetzen zu können, wurde in den letzten Monaten ein fachbereichseigenes Digitalstudio eingerichtet. In diesem werden im Rahmen der beiden Projekte die jeweiligen Videos aufgenommen.
Beide Projekte werden jeweils als Schlüsselqualifikation angeboten.
I. Visual Law Lab
Das von Herr Prof. Busch und Frau Prof. Dr. McGuire initiierte und betreute Projekt Visual Law Lab wird durch das Förderprogramm Lehrzeit IV gefördert.
In Kleingruppen werden kurze Videos zu aktuellen juristischen Themen und Fragestellungen erstellt. Dabei werden die Kerninhalte des Themas oder Fragestellung zunächst juristisch ausgearbeitet, um anschließend verständlich und präzise im Videoformat präsentiert zu werden.
Indem die Studierenden die wesentlichen Inhalte der Themen ermitteln, für das mediale Format aufbereiten und sodann präsentieren, wird neben der Fähigkeit zu wissenschaftlichem Arbeiten insbesondere auch die Sprech- und Medienkompetenz der Studierenden trainiert und verbessert.
Auch im Hinblick auf das zweite Staatsexamen, in der das Halten eines Aktenvortrages fester Bestandteil ist, stellt dieses Projekt eine sinnvolle Übung für die Studierenden dar.
II. Digital Debate Lab
Das Digital Debate Lab Projekt wird von Prof. Dr. McGuire und Prof. Dr. Oster betreut und durch das Förderprogramm Lehrzeit V gefördert.
Die Notwendigkeit und der Innovationsimpuls dieses Projektes liegt darin, dass in der Onlinelehre im Videoformat neben dem direkten Dialog auch die kritische Diskussion verloren geht. Das unbekannte Auditorium und die zum Teil erfolgende Aufzeichnung erhöhen die Hemmschwelle für Studierende, sich an der Diskussion zu beteiligen. Es fehlt ein echter Meinungsaustausch.
Studierende produzieren hier kurze Videos zu aktuellen juristischen Themen im Format Pro & Contra. Sie vertreten eine der Positionen zu einem Thema und erarbeiten Argumente für diese Positionen, um diese sodann medial zu vermitteln.
Durch die Ausarbeitung der relevanten Positionen, das präzise Zusammenfassen der solchen sowie des späteren Vortragens in überzeugender Weise, wird die Argumentationstechnik der Studierenden geschult, ohne dass die Studierenden ihre persönliche Meinung preisgeben müssen. Überdies wird ein selbstbewusstes Auftreten vor der Kamera trainiert.
16.02.2023
Das neue Geschäftsgeheimnisrecht: In 10 Schritten zur internationalen Zuständigkeit und anwendbarem Recht
Nach und nach werden die ersten Entscheidungen zum neuen Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG) publiziert und es zeichnet sich ab, vor welchen Herausforderungen der Geheimnisinhaber bei der Rechtsdurchsetzung auch nach der Reform steht.
Das neue Geschäftsgeheimnisrecht hat das Interesse an und die Nutzung des Geheimnisschutzes als Teil der IP-Strategie gesteigert. Gegenstand von Geschäftsgeheimnissen sind dabei häufig wertvolle Informationen, die - insbesondere, wenn sie in digitaler Form vorliegen - grenzüberschreitend genutzt, aber auch verletzt werden können. Sowohl für die Vertragsgestaltung als auch die Rechtsdurchsetzung bedarf es daher der Klärung, welches materielle Recht zur Anwendung kommt und welche Gerichte im Streitfall zuständig sind.
Frau Prof. Dr. McGuire legt in diesem Artikel in der WRP 1 vom Januar 2023 zehn Schritte zur Bestimmung von Zuständigkeit und anwendbarem Recht fest und zeigt die Praxisrelevanz der Gerichtsstandswahl und der konkreten Rechtswahl auf. Im Anhang des Aufsatzes folgt die Umsetzung der Ergebnisse in der Fallprüfung.
06.02.2023
Wert von Daten - Datenzugang bei smarten Produkten nach dem Entwurf für ein Datengesetz
Gleich zu Beginn des Jahres 2023, in dem es wieder vermehrt um smarte Produkte gehen wird, freuen wir uns über eine Veröffentlichung in der RDi Heft 2/2023. Die europäische Kommission spricht der Nutzung von Daten ein erhebliches wirtschaftliches Potential zu und nennt als Beispiel, dass in den Sektoren Verkehr, Gebäude und Industrie allein aufgrund der Verfügbarkeit von Echtzeitdaten ein Einsparvolumen zwischen 10 und 20 % besteht. Nach der Europäischen Kommission sollen allen Marktteilnehmern, insb. auch den kleineren Unternehmen, deswegen diese hochwertigen Daten zur Verfügung stehen.
Dieser Aufsatz setzt sich mit dem Datenzugang bei smarten Produkten nach dem Entwurf für ein Datengesetz (Data Act) voraus und zeigt die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Vertragsgestaltung auf.
Wenngleich mit einer Verabschiedung erst Ende 2023 oder 2024 gerechnet wird, sollten sich Unternehmen - so die Autoren - mit Blick auf die langen Vorlaufzeiten in der Produktentwicklung schon jetzt an den Kategorien des Data Act orientieren, um einerseits die technischen Voraussetzungen zu schaffen, andererseits die Vertragsbeziehungen entsprechend zu ordnen.
01.12.2023
Wie lassen sich Verträge über Smarte Maschinen interessensgerecht gestalten? Halten sie dann auch der AGB-Kontrolle stand?
Mit diesen Fragen setzen sich Frau Prof. McGuire und Herr Prof. Schulte-Nölke in der Dezember Ausgabe der ZdiW auseinander.
Der Beitrag zeigt, dass die Neuregelung im BGB über digitale Produkte, die primär der Umsetzung von EU-Richtlinien zum Verbraucherrecht dient, auch für die Gestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Anbietern und Nutzern smarter Maschinen genutzt werden kann. Sowohl die Vertragspflichten (z.B. Updates und Upgrades) als auch die Mängelrechte (z.B. das Recht zu Beendigung und zum Anbieterwechsel) werden durch die Neuregelung beeinflusst.
Zudem erläutern die Autoren den erstmals vorgegebenen gesetzlichen Rahmen für Softwareüberlassungsverträge und diskutieren eine konkrete sinnvolle Vertragsgestaltung.
01.06.2021
Agrar-Projekte: Agri-Gaia und Experimentierfeld Agro-Nordwest
Das Experimentierfeld Agro-Nordwest ist ein durch das BMEL gefördertes Projekt zur Erforschung von verschiedenen Ansätzen zur digitalen Transformation im landwirtschaftlichen Pflanzenbau. Konkret wird beispielsweise erforscht, unter welchen (rechtlichen) Bedingungen selbstfahrende Feldroboter in den landwirtschaftlichen Pflanzenbau integriert werden können. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Unterstützung der technikorientierten Fachdisziplinen bildet hier unsere Expertise im Bereich des Datenrechts.
Mit dem Projekt Agri-Gaia wird für die Agrar- und Ernährungsindustrie ein offenen KI-Ökosystem geschaffen.
Agri-Gaia unterstützt dadurch den Aufbau einer Infrastruktur, die durch die diversen Akteure der Landwirtschafts- und Ernährungsindustrie und durch die KI-Entwickler für eine noch bessere Zusammenarbeit genutzt werden kann. Wir unterstützen die Plattformgestaltung aus rechtlicher Sicht beispielsweise durch Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Bereich von Datenlizenzverträgen oder der Nutzung von Open-Source-Software.
Projektübergreifend liegen unsere Schwerpunkte im Bereich der Datennutzungsrechte und damit verbundenen Fragestellungen – stets im Kontext des geistigen Eigentums.
Mehr Informationen finden Sie hier
01.11.2022
Welche Auswirkungen hat die Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL auf B2B-Verträge?
Die smarte Komponente von Maschinen ist nicht mehr bloß eine Zusatzfunktion, sondern ein zentrales Auswahlkriterium. Anhand des Beispiels von smarten Landmaschinen zeigen Frau Prof. Dr. McGuire und Herr Prof. Dr. Schulte-Nölke die Auswirkungen der Umsetzung der Warenkauf-RL und der Digitale-Inhalte-RL auf B2B Verträge auf.
Der Beitrag in der November 2022 Ausgabe der ZdiW zeigt, dass das primär für den B2C reformierte Schuldrecht auf für den unternehmerischen Verkehr neue Ansätze für Antworten auf diese Fragen enthält.
Insbesondere für das Mängelrecht werden neue Ansätze präsentiert, die die besondere Konstellation zwischen Käufer auf der einen und Anbieter auf der anderen Seite berücksichtigt, wenn der Anbieter eine aus zwei Komponenten bestehende Leistung (Gerät + Software) anbietet.
22.09.2022
Die strafbare Patentverletzung nach § 142 PatG - Ein unterschätztes Tool zur Prävention vor Schutzrechtsverletzungen?
In der einschlägigen Kommentarliteratur findet sich häufig die Aussage, dass der Straftatbestand des § 142 PatG kaum praktische Bedeutung habe und tatsächlich fällt die Anzahl der durchgeführten und abgeschlossenen Verfahren hierzu eher gering aus. Warum die Strafandrohung des § 142 PatG trotzdem eine entscheidende Rolle zur Vorbeugung eines efficent breach in unserem Rechtsfolgensystem spielen könnte, klären die Lehrstuhlinhaberin Prof. Mary-Rose McGuire und WissMit. Lukas Bartke in ihrem in Heft 9/2022 (S. 377 ff.) der Mitteilungen der deutschen Patentanwälte erschienenen Beitrag zu Funktion und Relevanz des § 142 idF des PatModG2.
08.09.2022
What would Machlup find? - Veröffentlichung von Studierenden des SPB 3 in der RDi
Wir freuen uns über die Veröffentlichung zu dem aktuellen wie komplexen Thema „Die Schutzfähigkeiten von KI-Trainingsdaten de lege lata – What would Machlup find?“ in der aktuellen RDi 2022, 391 (September 2022). In ihrer Arbeit zeigen die Studierenden Sarah Bußmann, Carolin Glasowski, Sarah Stecher und Michael Niehaus die wirtschaftliche Bedeutung sowie den tatsächlichen Anwendungsbereich von KI-Trainingsdaten auf und untersuchen umfassend die rechtlichen Schutzmöglichkeiten.
Wie schon in 2021 wurde den Studierenden des SPB 3 im von der LehrZeit geförderten Projekt PatentRechtPlus die Möglichkeit gegeben, unter Betreuung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Zivilprozessrecht (Prof. Mary-Rose McGuire) mit der Veröffentlichung eines Aufsatzes in einer einschlägigen Fachzeitschrift in besonderem Maße wissenschaftlich tätig zu werden.
Im nachfolgenden Heft der RDi (Oktober 2022) widmen sich die wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Kira-Sophie Hoffmann, Daniel Skiebe und Lukas Bartke in einem zweiten Teil der Anschlussfrage nach dem Schutz von Trainingsdaten de lege ferenda.
07.06.2022
Förderpreis der Universität Osnabrück für Eva Wickerath
Viel ist gerade während der Covid19-Pandemie über die gerechte Vergütung künstlerischer Leistungen gesprochen worden. Der arme Poet ist heute der unbekannte Newcomer, der rechtlich vor Ausnutzung durch die großen Medienunternehmen geschützt werden soll. Juristisch wird diese Machtungleichheit als Paritätsstörung bezeichnet und stellt gerade im digitalen Zeitalter ein komplexes Problem dar, mit dem sich Eva Wickerath in ihrer Dissertation auseinandersetzt. Denn die Gruppe der Kulturschaffenden ist ungemein divers, sodass gesetzliche Schutzklauseln den einen nützen, die anderen jedoch in ihren Vertragsfreiheiten stark einschränken und so ökonomisch belasten können. Dabei hat gerade das deutsche Urhebervertragsrecht im internationalen Vergleich einige Alleinstellungsmerkmale: So kann ein Urheberrecht in Deutschland etwa kategorisch nicht übertragen oder abgetreten werden. Diese Besonderheiten haben laut Wickerath zwar Vorbildwirkung entfaltet, treten aber in Konflikt etwa mit dem liberalen Ansatz des amerikanischen copyright contract law. Inwiefern das Urheberschutzkonzept im deutschen Privatrecht daher sinnvoll reformiert werden könnte, untersucht Wickerath in ihrer mit der Bestnote summa cum laude bewerteten Doktorarbeit. Für ihre Dissertation "Freiheit und Bindung im Urhebervertragsrecht. Eine Studie zum Primärvertrag de lege ferenda mit komparativem Bezug zum Recht der USA" erhält Eva Wickerath den Förderpreis von der Hans Mühlenhoff-Stiftung.
07.06.2022
Förderpreis der Universität Osnabrück für Michael Niehaus
Patente effizient vor Verletzung schützen: Für seine Studienarbeit zu den »Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Verfügung in Patentsachen« erhält Michael Niehaus den Förderpreis von MLP. Nur effektiver Patentschutz bietet den Anreiz zu Innovation, sei es bei Forschungsinstituten oder Start-ups. Doch die Hürden, die die deutsche Rechtsprechung an den Patentschutz in einem gericht- lichen Eilverfahren legt, befand ein Landgericht als so hoch, dass es sich verpflich- tet sah, ein Verfahren auszusetzen und den Europäischen Gerichtshof zu konsul- tieren. Dies als Anlass nehmend untersucht Niehaus in seiner Arbeit die bisherige Rechtsprechung in den unterschiedlichen Oberlandesgerichtsbezirken und setzt sich mit den verschiedenen Argumentationen auseinander. So zeigt er in seiner mit 15 Punkten bewerteten Arbeit auf, dass die von der bisherigen Rechtsprechung geforderten hohen Hürden die Durchsetzbarkeit von Patenten im einstweiligen Rechtsschutz stark behindern und damit sowohl dem Konzept des Gesetzgebers als auch der Funktion des Patentschutzes widersprechen. Niehaus hat seinen Studienschwerpunkt an der Universität Osnabrück auf das deutsche und europäische Recht des Wettbewerbs und des geistigen Eigentums gelegt.
01.06.2022
Publikation "Digitalisierung und Patentqualität: Vom Störfaktor zum Tool?"
Innovationssprünge, technische Komplexität und branchenübergreifende Überschneidung der Forschung und Entwicklung fordern das Patentsystem heraus. So schlecht wie sie teilweise geredet wird, steht es um die Patentqualität aber nicht – auch die publizierten Vernichtungsquoten des BPatG widersprechen dem nicht. Vielmehr erlauben Digitalisierung und KI eine tiefere Recherche und Bewertungsmöglichkeiten, die dem Patentsystem schließlich zu einer höheren Qualität verhelfen können. In der April 2022 Ausgabe der ZdiW haben Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Daniel Skiebe einige Gedanken zur Patentqualität im Kontext der Digitalisierung formuliert.
31.05.2022
Ankündigung: Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums im Wintersemester 2022/2023
Auch im Wintersemester 2022/2023 bietet Prof. McGuire ein Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums an. Im Fokus der Themenstellung wird das Markenrecht, aber auch allgemeine Problemstellungen aus dem Recht des Geistigen Eigentums liegen.
Themenliste und Merkblatt werden ca. Mitte Juli veröffentlicht; die Präsentation der Seminararbeiten ist derzeit für die zweite Novemberhälfte in einer Blockveranstaltung in Düsseldorf vorgesehen.
Weitere Informationen werden zeitnah auf dieser Homepage geteilt.
31.05.2022
Hinweise zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung in den SPB 3 + 4
Hinweis zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung im SPB 3:
Wie bisher werden im SPB 3 die Studienarbeiten im SPB 3 von Prof. Andreas Fuchs und Prof. Mary-Rose McGuire betreut. Dasselbe gilt für die mündlichen Prüfungen.
Ab dem WS 2022/23 wird Prof. Fuchs die Betreuung des Fachs UWG übernehmen. Soweit für Studienarbeiten und mündliche Prüfungen das Wahlfach Urheberrecht gewählt wird, wird ab dem WS 2022/23 der Stoff der von Prof. Oster abgehaltenen Vorlesung zu Grunde gelegt.
Hinweis zu Studienarbeiten und mündlicher Prüfung im SPB 4:
Soweit im SPB 4 (Digital Law) die Fächer Geistiges Eigentum oder Urheberrecht für Studienarbeiten oder mündliche Prüfung gewählt werden, werden diese von Prof. Jan Oster übernommen.
13.05.2022
Frühjahrs-Fachtagung des VPP in Stuttgart
Veröffentlichung zur Patentqualität in der ZdiW
Am 12. und 13. Mai 2022 nahm der Lehrstuhl an der Frühjahrs-Fachtagung des VPP in Stuttgart teil. An den zwei Veranstaltungstagen nahmen ReferentInnen aus Wissenschaft und Praxis zu aktuellen Entwicklungen und Diskussionen auf dem Gebiet des Patentrechts Stellung.
Das Programm des ersten Veranstaltungstags informierte über die aktuelle Entscheidungspraxis des Bundespatentgerichts und das Gesetz zur Neuregelung des Berufsrechts der Patentanwälte.
Die Themen des zweiten Veranstaltungstags umfassten Fragen zur Durchsetzbarkeit und Lizenzierung von Patenten, insbesondere im Software- und Agrarsektor. Darüber hinaus wurde der Verletzungsprozess vor dem Einheitlichen Patentgericht (Unified Patent Court – UPC) in den Blick genommen.
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire war Teil eines Panels, in dem der aktuelle Diskurs um den status quo und etwaige Wege zur Verbesserung der Patentqualität aufgegriffen wurde. Mit dieser Frage haben sich Prof. McGuire und WissMit. Daniel Skiebe bereits im Kontext der Digitalisierung im April-Heft der ZdiW beschäftigt.
06.05.2022
Teilnahme an der IPDC in Wien
Der Lehrstuhl hat in Person von Prof. Dr. McGuire und den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen Kira-Sophie Hoffmann, Mara Mischendahl, Peter Herzog und Daniel Skiebe an der IPDC2022 (Intellectual Property Disputes Conference) in Wien teilgenommen. Die Konferenz fand am 6. Mai 2022 statt und befasste sich thematisch mit den Herausforderungen und Chancen von Künstlicher Intelligenz im Bereich des geistigen Eigentums. Sie passte damit hervorragend in die Forschungsschwerpunkte unseres Lehrstuhls. Den Teilnehmern konnten anregende Beiträge von Ryan Abbott (University of Surrey and UCLA), Ulrike Till (WIPO), Prof. Jacques de Werra (Universität Genf) und vielen weiteren näher gebracht werden. Anschließend bot sich die Möglichkeit an, die technische Komponente durch einen Besuch der Ausstellung über Künstliche Intelligenz des Technischen Museums Wien weiter zu vertiefen.
13.04.2022
Ankündigung: Publikation "Die Gewährleistungsmarke zwischen Schutzrecht und Verbraucherschutz"
Seit ihrer Einführung 2017 wirft die Gewährleistungsmarke verschiedene Rechtsfragen auf. So stellt sich zum einen die Frage, wie Gewährleistungsmarken verbrauchertechnisch, kundenorientiert und markentechnisch zu bewerten sind. Auch ihre Wirkung und die mit diesem Instrument bereits gesammelten Erfahrungen gilt es rechtspolitisch einzuschätzen. Mit diesen aktuellen Fragestellungen befassen sich verschiedene Autoren in dem kürzlich vom Nomos-Verlag herausgegebenen Werk "Marke, Nachhaltigkeit und Verbraucherpolitik - Die Gewährleistungsmarke im Spannungsfeld zwischen Unternehmen, Konsumenten und Regulierung". In Ihrem Beitrag "Die Gewährleistungsmarke zwischen Schutzrecht und Verbraucherschutz" setzt sich Prof. Dr. Mary-Rose McGuire mit der Entwicklung und Geltung der Marke selbst sowie der Bedeutung der Gewährleistungsmarke als Sonderform auseinander.
09.11.2021
Lehrendenmobilität an der Universität Ljubljana
Unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Peter Herzog war im Zuge der Erasmus Lehrendenmobilität an der Universität Ljubljana. Er unterrichtete dort vom 25. Oktober bis zum 5. November zwei Wochen lang slowenische Studierende. Der Fokus der Lehrveranstaltungen lag dabei auf dem Zivilverfahrensrecht. Auf Basis einer rechtsvergleichenden Methode wurden mit Unterstützung der Universität Ljubljana Gemeinsamkeiten und Unterschiede im Bereich der Zivilverfahren für die Studierenden erörtert. Darüber hinaus wurde Peter Herzog die Möglichkeit gegeben sein Dissertationsvorhaben in der Vorlesung Internationales Privat- und Verfahrensrecht vorzustellen, und er konnte sich intensiv mit Studierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern des rechtswissenschaftlichen Fachbereichs der Universität Ljubljana über die juristische Ausbildung austauschen.
13.07.2021
Ankündigung: Exkursion zur Claas KGaA mbH
Zu Beginn des Wintersemesters 2021/2022 bietet der Lehrstuhl im Rahmen des Schwerpunktes Geistiges Eigentum erneut eine Exkursion zum Landmaschinenkonzern CLAAS an dessen Hauptsitz in Harsewinkel an. CLAAS ist ein weltweit agierendes und führendes Unternehmen in der Landtechnik mit einem Umsatz von ca. 4 Mrd. Euro und über 11.000 Mitarbeitern.
Den Teilnehmenden bietet sich die Möglichkeit im Ausstellungsraum und in dem Museum das aktuelle und das historische Produktportfolio von CLAAS hautnah kennenzulernen. Ein Fokus liegt dabei auf den hochmodernen technischen Features der ausgestellten Landmaschinen, dank derer CLAAS in bestimmten Produktkategorien als weltweiter Technologieführer gilt. Die Exkursion umfasst außerdem die Besichtigung des Werks in Hansewinkel, in dem Mähdrescher produziert werden. Entsprechend dem Schwerpunkt wird außerdem von dem vielfältigen Berührungspunkten von Gewerblichem Rechtsschutz in einem Industriekonzern wie CLAAS berichtet. Die Studierenden können ihr theoretisches Wissen zum Umgang mit Patenten von ihrer Anmeldung bis ggfs. zur gerichtlichen Durchsetzung sowie dem Schutz und die Durchsetzung von Markenrechten und Designs bei CLAAS mit der praktischen Anwendung verknüpfen.
Die Anreise nach Harsewinkel erfolgt gemeinsam mit einem Bus aus Osnabrück. Die Teilnehmerzahl ist begrenzt. Das Datum der Exkursion wird noch bekannt gegeben.
01.06.2021
Agrar-Projekte: Agri-Gaia und Experimentierfeld Agro-Nordwest
Das Experimentierfeld Agro-Nordwest ist ein durch das BMEL gefördertes Projekt zur Erforschung von verschiedenen Ansätzen zur digitalen Transformation im landwirtschaftlichen Pflanzenbau. Konkret wird beispielsweise erforscht, unter welchen (rechtlichen) Bedingungen selbstfahrende Feldroboter in den landwirtschaftlichen Pflanzenbau integriert werden können. Einen besonderen Schwerpunkt unserer Unterstützung der technikorientierten Fachdisziplinen bildet hier unsere Expertise im Bereich des Datenrechts.
Mit dem Projekt Agri-Gaia wird für die Agrar- und Ernährungsindustrie ein offenen KI-Ökosystem geschaffen.
Agri-Gaia unterstützt dadurch den Aufbau einer Infrastruktur, die durch die diversen Akteure der Landwirtschafts- und Ernährungsindustrie und durch die KI-Entwickler für eine noch bessere Zusammenarbeit genutzt werden kann. Wir unterstützen die Plattformgestaltung aus rechtlicher Sicht beispielsweise durch Bearbeitung rechtlicher Fragestellungen im Bereich von Datenlizenzverträgen oder der Nutzung von Open-Source-Software.
Projektübergreifend liegen unsere Schwerpunkte im Bereich der Datennutzungsrechte und damit verbundenen Fragestellungen – stets im Kontext des geistigen Eigentums.
Mehr Informationen finden Sie hier
26.05.2021
Die Dissertation »Die Verletzung von Geschäftsgeheimnissen durch Arbeitnehmer« von Sabrina Steinmann wurde mit dem Hans Mühlenhoff-Förderpreis ausgezeichnet.
Die Dissertation wurde betreut durch die Professur für Bürgerliches Recht, Recht des Geistigen Eigentums sowie deutsches und europäisches Zivillprozessrecht. Weitere Informationen zur Hans Mühlenhoff-Stiftung und zur Preisträgerin auf Seite 33 der Broschüre »Förderpreise der Universität Osnabrück im Akademischen Jahr 2020/2021«.
07.04.2021
Die neue ZdiW: Eine Fachzeitschrift für die Praxis
Mit der ersten Ausgabe der Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW) hat Wolters Kluwer Deutschland vollkommenes Neuland betreten. Eine Fachzeitschrift zu diesem sich dynamisch entwickelnden Rechtsbereich – namentlich mit dem von Wolters Kluwer entwickelten inhaltlichen Konzept – gibt es bislang auf dem deutschsprachigen Markt nicht. Wie dieses Konzept aussieht, warum die Zeit für eine solche Zeitschrift reif war und an wen es sich richtet, haben Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Bernd J. Hartmann (Universität Osnabrück) im Interview erläutert. Gemeinsam haben sie die Schriftleitung der ZdiW inne.
zum Interview
15.03.2021
Patentrecht in der Pandemie – Veröffentlichung des Lehrstuhlteams in der JURA
Druckfrisch und plötzlich wieder brandaktuell: Patentrecht in der Pandemie, der aus dem von der "Lehrzeit" gefürderten Projekt PatentRechtPlus hervorgegangene Aufsatz von Lukas Bartke, Christian Ende, Kira-Sophie Hoffmann und Daniel Skiebe ist in der aktuellen JURA 2021, 283 erschienen. Am Beispiel von Patenten für Impfstoffe gegen Covid-19 werden die Funktion und Wirkung des Patentrechts diskutiert und die zum Thema Freigabe der Impfstoffpatente aktuell inflationär gebrauchten Stichworte Zwangslizenz (§ 24 PatG) und Benutzungsanordnung (§ 13 PatG) eingeordnet.
zum Volltext des Aufsatzes
25.2.2021
Reform des Unterlassungsanspruchs im Patentverletzungsprozess?
Das Patentrecht ist ein Forschungsschwerpunkt des Osnabrücker Lehrstuhls für Geistiges Eigentum. Dazu gehört natürlich auch die kritische Begleitung von aktuellen Gesetzgebungsvorhaben. Aktuell in Diskussion ist ein 2. Gesetz zur Modernisierung des Patentrechts, das neben weitgehend konsentierten Änderungen (Beschleunigung des qualifizierten Hinweises, Anwendbarkeit der Schutzmaßnahmen für Geschäftsgeheimnisse) auch eine kontrovers diskutierte Änderung des § 139 Abs. 1 PatG vorsieht. Danach soll der Unterlassungsanspruch in Anlehnung an die BGH-Entscheidung Wärmetauscher ausgeschlossen sein, wenn die Durchsetzung im konkreten Fall unverhältnismäßig wäre. Mit diesem Thema hat sich das Lehrstuhlteam schon im Rahmen des Doktorandenseminars ausführlich beschäftig (Promotion Schellhorn). Für die Anhörung im Rechtsausschuss hat Prof. McGuire eine Stellungnahme eingereicht und ein Statement in der Sitzung am 22.2.2021 abgegeben.
5.2.2021
Neue Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW) mit Osnabrücker Schriftleitung
Die Digitalwirtschaft boomt. Die innovativen Geschäftsmodelle, die aus der digitalen Transformation erwachsen, werfen neuartige Rechtsfragen auf. Antworten gibt seit diesem Jahr die Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW). Die Erstausgabe, Heft 1/2021, ist auf den Seiten des Verlags Wolters Kluwer im Volltext (pdf) frei zugänglich. Die Schriftleitung liegt bei zwei Rechtswissenschaftlern aus Osnabrück. Professorin Dr. Mary-Rose McGuire und Professor Dr. Bernd J. Hartmann freuen sich auf die Aufgabe: „Neue Fachzeitschriften erblicken nicht alle Tage das Licht der Welt. Es ist spannend, die herausfordernden Entwicklungen in der Schnittmenge des Wirtschaftsrechts und der Digitalisierung topaktuell zu begleiten!"
zur Zeitschrift für das Recht der digitalen Wirtschaft (ZdiW)
zum Volltext
25.1.2021
KI-Drittmittelprojekte in der Ernährungswirtschaft: nachhaltig und smart
Die Bundesregierung fördert zwei große Drittmittelprojekte im Bereich der nachhaltigen, digitalen Agrarwirtschaft. Die Förderbescheide haben die zuständigen Bundesminister beide am selben Tag übergeben. Die geförderten Projekte, Agri-Gaia und 5G-Agrar, widmen sich Fragen der Künstlichen Intelligenz (KI) in der Landwirtschaft. An den Forschungsverbünden sind das Deutsche Forschungszentrum für Künstliche Intelligenz (DFKI) sowie weitere Hochschulen und Partnerunternehmen aus der Wirtschaft beteiligt. Aus dem Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück engagieren sich die Professoren Dr. Mary-Rose McGuire, Dr. Hans Schulte-Nölke und Dr. Bernd J. Hartmann
Das Projekt Agri-Gaia möchte den Datenaustausch in der digitalisierten Agrarwirtschaft in ein sogenanntes KI-Ökosystem überführen. Es läuft über drei Jahre und hat ein Volumen von insgesamt 12 Millionen Euro. Die Universität Osnabrück, die Fragen aus dem Bereich Digitale Gesellschaft – Innovation – Regulierung seit Jahren im Rahmen einer fakulätsübergreifenden Profillinie erforscht, beteiligt sich zum einen mit der Arbeitsgruppe Fernerkundung und Digitale Bildverarbeitung. Dr. Thomas Jarmer erhebt die Daten auf dem Acker mit Hilfe von Drohnen, um den Einsatz von Dünge- und Unkrautbekämpfungsmitteln im Rahmen zu halten. Zum anderen wirkt die juristische Fakultät mit. Professorin McGuire erarbeitet eine Intellectual Property-Policy, und Professor Hartmann untersucht insbesondere Fragen des Datenschutzes. Den Förderbescheid hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie, Peter Altmaier, heute übergeben. Mehr zu Agri-Gaia finden Sie auf den Seiten des BMWi und der Universität Osnabrück.
Das Projekt 5G-Agrar möchte mittels neuester Mobilfunktechnologie ein nachhaltiges, d.h. sozial, ökologisch, klimafreundlich und ökonomisch resilientes Agrar-Wertschöpfungssystem errichten, um Tiergesundheit und Tierwohl zu verbessern und dem Verbraucher Transparenz „vom Hof bis auf den Tisch“ zu bieten. Das Projekt läuft über zwei Jahre und hat ein Volumen von insgesamt fast 4 Millionen Euro. Ein Reallabor für Geflügel und Schwein befindet sich im Landkreis Vechta. Professor Schulte-Nölke untersucht Fragen der Datensicherheit, und Professor Hartmann ist auch in diesem Projekt für den Datenschutz zuständig. Den Förderbescheid hat der Bundesminister für Verkehr und Infrastruktur, Andreas Scheuer, heute übergeben. Mehr zu 5G-Agrar finden Sie auf den Seiten des BMVI (zu 5G-Agrar siehe Minute 46:15 – 51:30) und des Landkreises Vechta.
Vorträge
7.11.2017
Blockchain & IP
Am 7.11.2017 hat Frau Prof. auf einer von Herrn Prof. Nikolaus Guggenberger am ITM in Münster organisierten Tagung zum Thema Blockchain& IP vorgetragen. Dabei hat sie einerseits die Frage erörtert, welche Komponenten eines Blockchain-Eco-Systems nach geltendem Recht schutzfähig sind. Während der Entwickler ggflls. durch Patente und Urheberrechte geschützt ist, kann der Betreiber bei entsprechender Ausgestaltung für die generierten Daten das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers, ggflls. auch Schutz als Know-how in Anspruch nehmen. Andererseits wurde die Frage behandelt, ob die Blockchain-Technologie zum Schutz von Geistigem Eigentum eingesetzt werden kann. Hier lassen sich für die Dokumentation der Inhaberschaft, die Abwicklung von Lizenzen als Smart Contracts sowie die Zertfizierung beim Weiterverkauf von Software erste Geschäftsmodelle beobachten. Als neue Anwendungsmöglichkeit kommt die Überwachung der Einhaltung von Lizenzverträgen durch Druckberechtigungen und Digital Twins in Betracht. Die Folien zum Vortrag finden Sie hier. Der Beitrag ist zur Veröffentlichung vorgesehen.
27.09.2017
Wer bestimmt was FRAND ist? Das Verhältnis von Frand-Erklärung und Lizenzvertrag
FRAND was auch Gegenstand des Panels des Kartellrechtsausschusses auf der GRUR-Jahrestagung in Hamburg und wurde dort unter Mitwirkung von Prof. Hans-Jürgen Ahrens, Prof. Andreas Fuchs und Prof. Mary-Rose McGuire (alle Universität Osnabrück) sowie RiOLG Dr. Peter Tochtermann (Karlsruhe) und RA Dr. Antje Baumann (Hamburg) erörtert. Der Vortrag von Mary-Rose McGuire zu „Die FRAND-Erklärung Anwendbares Recht, Rechtsnatur und Bindungswirkung am Beispiel eines ETSI-Standard“ befasst sich mit dem Verhältnis der FRAND-Erklärung gegenüber der Standardisierungsorganisation und dem auf dieser Basis geschlossenen Lizenzvertrag. Die Präsentation ist als PDF hier abrufbar. Alle Beiträge erscheinen demnächst in GRUR.
10.07.2017
Wer bestimmt, was FRAND ist? Der Maßstab für die FRAND-Konformität
Die Entscheidungen Orange Book Standard und Huawei ZTE haben für die Geltendmachung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes eine Roadmap entwickelt, die dem üblichen Ablauf von Lizenzvertragsverhandlungen nachgebildet ist. Sofern der Rechtsinhaber ein FRAND-Angebot unterbreitet soll – um Verzögerungstaktiken zu vermeiden – der Zwangslizenzeinwand nur dann durchgreifen, wenn es zeitnah zum Abschluss eines Lizenzvertrags kommt. Das wirft die Frage auf, was passiert, wenn Rechtsinhaber und Lizenzsucher Angebote unterbreiten, aber keine Einigung erzielen können. Mit dieser Frage befasst sich der Vortrag den Frau McGuire im März bei GRUR Süd, im Juli bei GRUR West und in einer aktualisierten Fassung bei der VPP Herbstagung im November 2017 gehalten hat. Kernthese ist, dass sich das Akronym FRAND in eine verfahrensrechtliche (fair), materiellrechtliche (angemessen) und kartellrechtliche (nicht-diskriminierend) Komponente auflösen lässt, um so einen verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der FRAND-Konformität zu bestimmen, diese Bestimmung aber aus prozessökonomischen Gründen nicht dem Verletzungsgericht auferlegt werden darf. Der Beitrag erscheint demnächst in den Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, die Powerpointpräsentation ist hier als PDF abrufbar.
03.11.2016
Schiedsverfahren als Alternative für IP-Streitigkeiten?
Ausgehend von der EuGH-Entscheidung in der Rs. Genentech/Hoechst widmete sich dieser Vortrag im Rahmen der DLA Piper IP Lecture Series an der Bucerius Law School der Frage, welche Vorteile Schiedsverfahren für IP-Streitigkeiten haben. Im Mittelpunkt stand dabei das Verhältnis von Art. 3 Rom I-VO zu § 1051 ZPO. Ausführlich ging der Vortrag auf die Grenzen der Rechtswahl und dabei insbesondere auf die Frage ein, ob § 1051 ZPO lex specialis ist und was dies für IP-Streitigkeiten bedeutet.
Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
28.10.2016
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz
Im Rahmen der Herbstfachtagung der VPP gab dieser Vortrag einen Überblick über die neue Know-how-Richtlinie der EU sowie über deren Auswirkungen auf Unternehmen. Nach einer Darstellung der künftigen Rechtslage zeigte er die praxisrelevanten Änderungen im Vergleich mit der bisherigen Situation auf. Daraus leitete er drei Gründe für Unternehmen ab, sich bereits heute mit der Know-how-Richtlinie auseinanderzusetzen. Abschließend stellte er die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Schutzstrategie von Unternehmen dar.
Die Powerpointpräsentation sowie das Handout sind als PDF abrufbar.
22.10.2016
Cross Border Litigation
Gehalten am CEIPI der Universität Straßburg widmete sich dieser Vortrag dem Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) in Bezug auf Patentstreitigkeiten. Nach einer Einführung in den Begriff "Cross Border Litigation" stellte er die Grundlagen des IZVR dar, insbesondere die internationale Zuständigkeit sowie die Zuständigkeit für das europäische Einheitspatent. Zusätzlich zu einem Überblick über die relevante EuGH-Rechtsprechung ging der Vortrag sodann auf das Konzept des "Forum Shopping" sowie abschließend auf die aus alledem resultierende Prozessstrategie ein.
Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
13.10.2016
AIPPI Report on Q 247
Dieser Vortrag stellte im Rahmen der Jahrestagung der GRUR die Resolution 247 der AIPPI zu Geschäftsgeheimnissen vor. Diese sollte insbesondere noch offene verfahrensrechtliche Punkte früherer Resolutionen klären. Probleme ergaben sich dabei im Hinblick auf den Schutzumfang von Geschäftsgeheimnissen, deren Schutz in Gerichtsverfahren, die Schadensbemessung sowie Auskunfts- und Beweispflichten. Zusammenfassend ging der Vortrag zuletzt auf den noch bestehenden Umsetzungsbedarf im deutschen Recht ein.
Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
13.10.2016
Verbot der doppelten Inanspruchnahme
Ebenfalls auf der GRUR Jahrestagung gehalten, widmete sich dieser Vortrag dem bestehenden Doppelschutzverbot im internationalen Patentrecht sowie möglichen Problemen, die daraus nach Einführung des europäischen Einheitspatents resultieren können. Schwerpunktmäßig ging er dabei auf die Wechselwirkungen zwischen dem Verbot und den Vorgaben des Europäischen Zivilprozessrechts ein. Dabei sprach er auch Probleme an, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ergeben.
Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
06.09.2016
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz
Dieser Vortrag beim BUJ Münster führte die Unternehmensjuristen praxisbezogen in die neue Rechtslage nach Erlass der Know-How-Richtlinie. Neben einem Überblick über die künftige Rechtslage stellte er insbesondere drei Gründe dar, sich diesem Themenkreis frühzeitig zu widmen: die strengeren Schutzvoraussetzungen, die Vorgaben zum "Reverse Engineering" sowie zu fahrlässigen Schutzrechtsverletzungen.
Eine aktuelle Version der Powerpointpräsentation und des Handouts finden Sie unter dem Vortrag vom 28.10.2016.
01.07.2016
Übertragung und/oder Lizenz?
Der Vortrag auf dem 9. Mannheimer IP-Forum widmete sich dem Ecosoil-Urteil des BGH sowie den thematisch verwandten BGH-Urteilen (Reifen Progressiv, M2Trade, Take Five) und erläuterte anhand dieser den Unterschied zwischen der Übertragung von Schutzrechten und der Einräumung von Lizenzen. Nach einer Darstellung der Reaktionen der Praxis auf das Ecosoil-Urteil entwickelte er als Regelungsalternative die Mitinhaberschaft an Schutzrechten und gab abschließende Handlungsempfehlungen für die künftige Vertragsgestaltung.
Die Powerpointpräsentation und das Handout sind als PDF abrufbar.
02.05.2016
Know-how & Reverse Engineering
Gehalten vor der GRUR West, führte dieser Vortrag anhand des Beispiels "Reverse Engineering" in die Unterschiede zwischen der aktuellen und der (damals noch) künftigen Rechtslage im Bereich des Know-how-Schutzes ein. Er verglich die Vorgaben des UWG mit denen der Know-how-Richtlinie und ging dabei insbesondere auch auf die Einordnung nach den Vorschriften des Internationalen Privatrechts ein.
Die Powerpointpräsentation sowie das Handout sind als PDF abrufbar.
26.04.2016
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz
Im Rahmen der ersten IP in Context-Tagung widmete sich dieser Vortrag den Anforderungen, welche die Know-how-Richtlinie künftig an Geschäftsgeheimnisse stellen wird. Nach einer Darstellung der aktuellen sowie der künftigen Rechtslage untersuchte er die Veränderungen aus Sicht der Praxis, besonders aus Sicht von KMUs, und gab Empfehlungen für die Stärkung der Schutzstrategie dieser Unternehmen.
Eine aktuelle Version der Powerpointpräsentation und des Handouts finden Sie unter dem Vortrag vom 28.10.2016.
29.02.2016
Know-how & Reverse Engineering
Anhand des Praxisbeispiels "Reverse Engineering" stellte dieser Vortrag vor der GRUR Nord die Änderungen der Rechtslage nach der Einführung der Know-how-Richtlinie dar. Er verglich dabei die Schutzvoraussetzungen nach deutschem Recht mit den europarechtlichen Vorgaben und ging insbesondere auch auf die Frage ein, ob der Know-how-Schutz dem Lauterkeitsrecht oder dem Recht des Geistigen Eigentums zuzuordnen seien.
Die Powerpointpräsentation und das Handout finden Sie in einer aktualisierten Version unter dem Vortrag vom 02.05.2016.
19.02.2016
Der Schutz von Know-how im System des Immaterialgüterrechts
Der Vortrag auf dem 14. Kölner Symposium für Marken- und Wettbewerbsrecht befasste sich auf Basis des aktuellen Vorschlags für eine Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Stand Dezember 2015) mit den Änderungen, die sich im Fall der Umsetzung für das deutsche Recht ergeben. Angesprochen wurde einerseits, ob die Richtlinie zu einer Verschiebung vom Lauterkeitsrecht in das Recht des Geistigen Eigentums führt, andererseits, welche systematischen und praktischen Konsequenzen sich hieraus aus der Perspektive des Rechtsinhabers ergeben.
Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
20.01.2016
Know-how & Reverse Engineering
Der Vortrag vor der GRUR Frankfurt gab auf Basis des neuen Richtlinienentwurfs einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den Erlass der Know-how-Richtlinie, zeigt den Harmonisierungsbedarf an Hand eines konkreten Falles auf und weist auf die 3 zentralen Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Definition von Know-how, Schutzumfang, Rechtsdurchsetzung) hin. Zentrales Anliegen ist aufzuzeigen, dass sich neben vielen Detailregelungen das Schutzkonzept verändert, weil Know-how erstmals aus der Sicht des Rechtsinhabers gedacht und ihm als Rechtsgut zugewiesen wird. Auch wenn Know-how (zum Glück) nicht als absolutes Recht ausgestaltet wird, ist es systematisch trotzdem als Recht des Geistigen Eigentums zu qualifizieren.
Die Powerpointpräsentation, das Handout und der neue Entwurf der Know-how-Richtlinie sind als PDF abrufbar.
07.10.2015
Know-how & Reverse Engineering
Der Vortrag im Rahmen des Arbeitskreises Mannheim der GRUR Südwest befasste sich mit den Änderungen, die sich im Fall der Umsetzung des Entwurfs für eine Know-how-Richtlinie für die deutsche Praxis ergeben könnten. Im Schrifttum wird die Zulässigkeit des reverse engineering häufig kritisiert, weil sie das Schutzniveau absenken würde. Zu wenig beachtet wird, dass die Problematik des reverse engineering bislang häufig schon bei der Frage abgehandelt wird, ob überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, während sie nach dem RL-Entwurf erst auf der Ebene der Rechtsverletzung zu behandeln ist.
03.09.2015
The New EU-Framework for the Protection of Trade Secrets
Der Vortrag, gehalten auf der AIPPI Baltic Conference, gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den Erlass der Know-how-Richtlinie, zeigt den Harmonisierungsbedarf an Hand eines konkreten Falles auf und weist auf die drei zentralen Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Definition von Know-how, Schutzumfang, Rechtsdurchsetzung) hin. Zentrales Anliegen war es, aufzuzeigen, dass sich neben vielen Detailregelungen das Schutzkonzept verändert, weil Know-how erstmals aus der Sicht des Rechtsinhabers gedacht und ihm als Rechtsgut zugewiesen wird. Auch wenn Know-how (zum Glück) nicht als absolutes Recht ausgestaltet wird, ist es systematisch trotzdem als Recht des Geistigen Eigentums zu qualifizieren.
Vgl. dazu auch McGuire, GRUR 2015, 424. Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
24.08.2015
European Patent Package: Bestimmung und Relevanz des subsidiär anwendbaren nationalen Rechts
Die Diskussion um das Einheitspatent ist einerseits von enttäuschten Erwartungen geprägt, weil vieles hätte handwerklich besser gemacht werden können, andererseits von Missverständnissen über den Anwendungsbereich und den konkreten Inhalt der neuen Rechtsakte. In den strategischen Empfehlungen werden primär die (hohen) Kosten, das Risiko eines zentralen Angriffs und das noch unbekannte Gerichtssystem als mögliche Nachteile herausgestellt. Bisher kaum berücksichtigt wird, dass sich Einheitspatent und EPÜ-Bündelpatent hinsichtlich des anwendbaren Vertrags-, Delikts- und Verfahrensrechts erheblich unterscheiden und sich auch daraus strategische Vorteile ergeben könnten. Diesen Themen widmete sich der Vortrag vor der GRUR Bezirksgruppe West.
Der Beitrag ist zwischenzeitlich in MittdtPatAnw 2015, 537 erschienen. Die Powerpointpräsentation ist als PDF abrufbar.
Sonstiges
Blockchain: Chancen, Recht und Regulierung
Das Lehrstuhlteam hat am 7.11.2017 an einer Tagung an der Universität Münster teilgenommen, bei der Frau Prof. McGuire einen Vortrag zu Blockchain und Geistiges Eigentum gehalten hat. Dabei hat sie einerseits die Frage erörtert, welche Komponenten eines Blockchain-Eco-Systems nach geltendem Recht schutzfähig sind. Während der Entwickler ggflls. durch Patente und Urheberrechte geschützt ist, kann der Betreiber bei entsprechender Ausgestaltung für die generierten Daten das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers, ggflls. auch Schutz als Know-how in Anspruch nehmen. Andererseits wurde die Frage behandelt, ob die Blockchain-Technologie zum Schutz von Geistigem Eigentum eingesetzt werden kann. Hier lassen sich für die Dokumentation der Inhaberschaft, die Abwicklung von Lizenzen als Smart Contracts sowie die Zertfizierung beim Weiterverkauf von Software erste Geschäftsmodelle beobachten. Als neue Anwendungsmöglichkeit kommt die Überwachung der Einhaltung von Lizenzverträgen durch Druckberechtigungen und Digital Twins in Betracht. Der Beitrag ist zur Veröffentlichung vorgesehen.
Columbia & Cardozo: Forschungsaufenthalt in New York
Zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls gehört auch die nähere Befassung mit dem U.S. Recht, das teils als Vorbild für europarechtliche Regelungen (bspw. EU-Geschäftsgeheimnis-RL), teils für die Vertragsgestaltung (bspw. Lizenzverträge zwischen U.S. und DE-Parteien) von großer praktischer Bedeutung ist. Mit diesen beiden konkreten Fragen wird sich Mary-Rose McGuire während ihres Forschungsfreisemesters im WS 2017/2018 befassen, das sie als Visiting Scholar an der Columbia Law School in New York verbringen wird.
Den Auftakt dazu bildet eine Tagung der sogenannten IP-Scholars – einem Zusammenschluss der Cardozo Law School und der Univeristäten Berkeley, Stanford und Chicago – die dieses Jahr von der Benjamin N. Cardozo Law School New York ausgerichtet wird. Dazu sind auch die wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen, Natalie Ackermann als Referentin sowie Stergianna Nikolidaki und Sabrina Steinmann als Teilnehmerinnen eingeladen.
PS: Die Veranstaltungen im Schwerpunkt und die Möglichkeit, Prüfungsleistungen zu erbringen, ist auch während des Forschungsfreisemester gewährleistet.