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Seminarangebote Wintersemester 2022/2023
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Öffentliches Recht
Seminar zum Aktuellen Europarecht (SP 4 [alt] und 5), Professor Dr. Thomas Groß
Strafrecht
Seminar zum Allgemeinen Teil des StGB (SP 7), Professor Dr. Ralf Krack
Seminar zum Thema "Untreue passt immer!" (SP 7), Professor Dr. Roland Schmitz
Seminar zum Thema Betäubungsmittelstrafrecht (SP 7), Professor Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn
Zivilrecht
Seminar zum Thema Mietrecht (SP 8), Privatdozent Dr. Gunter Deppenkemper, LL.M.
Seminar im Zivil- und Zivilprozessrecht (SP 8), Professor Dr. Ulrich Foerste
Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (SP 2), Professor Dr. Andreas Fuchs
Seminar zum Wettbewerbs- und Kartellrecht (SP 3), Professor Dr. Andreas Fuchs
Seminar zum AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr (alle SP), Professor Dr. Lars Leuschner
Seminar zum Informationsrecht (SP 3, 4 [neu]), Professor Dr. Jan Oster, LL.M.
Öffentliches Recht
Seminar zum Thema "Unternehmensverantwortung und Menschenrechte" (SP 1, 2, 4 [alt], 5), Prof. Dr. Dörr und Prof. Dr. Hübner
Themenübersicht:
1. Menschenrechtsbindung von Unternehmen im Völkerrecht: echte Rechtspflichten und soft law
2. Die menschenrechtlichen Schutzgüter des LkSG
3. Zentralnorm des LkSG? - Der Angemessenheitsvorbehalt in § 3 Abs. 2 LkSG
4. Öffentliches Recht als Mittel zur Durchsetzung für das LkSG: Die Regeln des LkSG und das allgemeine Gewerbeaufsichtsrecht
5. Menschenrechtsschutz durch Vergaberecht
6. Strategische Prozessführung als ein Mittel zur Verbesserung der Menschenrechte?
7. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Haftungsrecht?
8. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Berichtspflichten?
9. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Gesellschaftsrecht?
10. Haftung für Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen - welche Rolle spielt das IPR?
11. Blick in die Zukunft 1: Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive
12. Blick in die Zukunft 2: Stand und Perspektiven des Vertragsprozesses auf Ebene der UN.
Das Seminar eignet sich für Studierende ab dem 4.-5. Fachsemester, die bereits Kenntnisse im Völkerrecht, Gesellschafts-/Wirtschaftsrecht und/oder IPR erlangt haben. Studienerfahrung im Ausland und Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende der Vorlesungszeit stattfinden. Eine erste Vorbesprechung mit näherer Erläuterung und verbindlicher Festlegung der Themen fand am 5. Juli 2022 statt, eine zweite Vorbesprechung wird im Oktober 2022 stattfinden. Sie können sich mit dem Anmeldeformular (abrufbar unter: https://www.elsi.uni-osnabrueck.de/elsi_lehrstuehle/prof_dr_leonhard_huebner_mjur_oxon/lehre.html) unter der folgenden Adresse verbindlich zum Seminar anmelden: stefanie.kaemmerer@uos.de .
Über ein reges Interesse freuen wir uns.
Oliver Dörr & Leonhard Hübner
Seminar zum Thema "Aktuelles Europarecht" (SP 4 [alt],5), Prof. Dr. Groß
Themenübersicht:
1. Der Rechtsstaatsmechanismus nach VO 2020/2092
2. Die Reform des Wahlrechts zum Europaparlament
3. Die Auswahl der Richter und Generalanwälte am EuGH
4. Die einstweilige Anordnung nach Art. 279 AEUV
5. Die Zulässigkeit von Investitionsschutz-Schiedsgerichten
6. Rechtsschutz gegen Meldungen in EU-Datenbanken
7. Verfahren und Rechtsschutz bei Sanktionen gegen Drittstaaten
8. Das Recht auf Zugang zu Dokumenten
9. Die Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der Grundrechtecharta
10. Die Vorschläge der Konferenz über die Zukunft Europas und Art. 79 Abs. 3 GG
Die Vorbesprechung wird am Mittwoch, den 6. Juli 2022 um 12.15 Uhr in Raum 44/208 stattfinden. Interessierte können vorab den Anmeldebogen, der über Stud.IP oder auf meiner Homepage zur Verfügung steht, ausfüllen und per E-Mail an meine Sekretärin Frau Villmer (elsi.public.law@uos.de) senden. Für organisatorische Fragen können Sie sich an meine Mitarbeiterin Frau Kubitschek wenden (zkubitschek@uos.de). Die endgültige Themenvergabe erfolgt durch meine schriftliche Bestätigung.
Seminar zum Thema "Examensrelevante Rechtsprobleme im Verwaltungsrecht", Prof. Dr. Hartmann, LL.M. (Virginia)
Das Seminar behandelt klassische, aktuelle und grundlegende Fragen des Allgemeinen Verwaltungsrechts sowie des Verwaltungsprozessrechts, wie sie auch in der Ersten Prüfung (ehemals Erstes Staatsexamen) Gegenstand sind. Eingeladen sind interessierte Studierende der Rechtswissenschaften (Dipl.-Jur.), des Wirtschaftsrechts (LL.B.) und der Nachbardisziplinen.
Themenübersicht:1. Maskenpflicht kraft Hausrecht? Zu den Anforderungen an Befugnisnormen (Vgl. VG Gießen, Beschl. v. 02.05.2022 –3 L 793/22.Gl und Beschl. v. 16.05.2022 –3 L 998/22.Gl.)
2. „Sie wurden blockiert“ – das virtuelle Hausverbot durch Hoheitsträger. Rechtsgrundlage, Rechtmäßigkeit, Rechtsschutz (Vgl. VG München, Urt. v. 27.10.2017 – M 26 K 16.5928; VG Mainz, Urt. v. 13.04.2018 – 4 K 762/17.MZ)
3. Die Lehre vom Beurteilungsspielraum auf dem Rückzug? (Vgl. BVerwGE 167, 33)
4. Ermessensentscheidungen und Digitalisierung: Inwieweit hilft Künstliche Intelligenz und wie kann Rechtsschutz funktionieren? (Vgl. § 35a VwVfG)
5. Rücknahmeermessen bei rechtswidrigem Verwaltungsakt (Vgl. BVerwG, NVwZ-RR 2021, S. 1078)
6. Rechtsbehelfsbelehrung ohne Hinweis auf elektronische Klageerhebung fehlerhaft? (Vgl. BVerwGE 171, 194; OVG Lüneburg, NdsVBl 2020, S. 81)
7. Rechtsnachfolge im Verwaltungsrecht (insb. Antrags-/Klagebefugnis) (Vgl. OVG Lüneburg, Urt. v. 13.05.2022 – 1 KN 62/20)
8. Allgemeinverfügung und Rechtsverordnung in der Corona-Pandemie: Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Handlungsformen aus Sicht von Bürger und Behörde (u.a. Rechtsschutz und dessen Wirkung gegenüber Dritten)
9. Antragsfrist und Rechtsschutzbedürfnis bei der Normenkontrolle (insbesondere bei Außerkraftreten und Neubekanntmachung) (Vgl. BVerwG, NVwZ 2022, S. 70; OVG Lüneburg, NdsVBl 2021, S. 274; OVG Lüneburg, Beschl. v. 08.06.2022 – 14 KN 9/22)
10. Personeller Anwendungsbereich des § 55d VwGO (Vgl. VG Berlin, Beschl. v. 05.05.2022 – VG 12 L 25/22)
11. Pandemiebedingte Betriebsschließungen – Haftet der Staat für finanzielle Verluste? (Vgl. BGH, NVwZ 2022, S. 814)
12. Die Beschleunigung des Verwaltungsverfahrens: Abbau des Rechtsschutzes zwecks schneller Zulassung von Infrastrukturvorhaben.
Die Zahl der teilnehmenden Studierenden ist begrenzt. Das Seminar findet am Freitag, 3. Februar 2023, in der Otto-Bachof-Bibliothek des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht (ISVWR) statt. Die Seminararbeit (Umfang maximal 40.000 Zeichen) ist spätestens am 11. Januar 2023 in einfacher Ausfertigung sowie elektronisch (ls-hartmann@uos.de) einzureichen.
Die Erläuterung und Vergabe der Themen erfolgt auf zwei Seminarvorbesprechungen, zum einen am 14. September 2022 um 16 Uhr (c.t.) im virtuellen Besprechungsraum des Lehrstuhls (https://webconf.uni-osnabrueck.de/b/ls--7k3-6sd-gst), zum anderen, falls noch Seminarplätze frei geblieben sein sollten, am 25. Oktober 2022 um 16 Uhr (c.t.) in der Otto-Bachof-Bibliothek des ISVWR, Raum 27/203 (über das Gebäude der Bereichsbibliothek Heger-Tor-Wall 14 erreichbar).
Bitte melden Sie sich zu den Seminarvorbesprechungen jeweils spätestens eine Woche vorher unter stud.ip verbindlich an. Bitte teilen Sie uns außerdem unter ls-hartmann@uos.de Ihr Studienfach (Haupt- und ggf. Nebenfach), Ihr Fachsemester (gerechnet für das Semester, in dem das Seminar stattfinden wird), Ihren Schwerpunktbereich und, falls Sie besondere Themenwünsche haben, Ihren Erst-, Zweit- und Drittwunsch mit. Bitte geben Sie schließlich Ihre Noten im öffentlichen Recht und in den Grundlagenfächern an.
Wer die beste Seminarleistung erbringt, erhält als Anerkennung eine Urkunde und ein Buch nach Wahl aus der Studienliteratur des Nomos-Verlags. Mehr zu der Auszeichnung mit dem Best Paper Award erfahren Sie unter www.hartmann.jura.uni-osnabrueck.de/lehre.
Seminar zum Thema Steuer- und Steuerverfassungsrecht (SP 6), Prof. Dr. Lampert und Prof. Dr. Wolff
Themenvorschläge aus dem Bereich des Steuerrechts:
a) Einkommensteuerrecht
1. Die Zurechnung von Einkünften im Einkommensteuerrecht.
2. Die einkommensteuerrechtliche Behandlung sog. gemischter Aufwendungen.
3. Die Berücksichtigung von sog. Drittaufwand im Einkommensteuerrecht.
4. Die Berücksichtigung von Aus- und Fortbildungsaufwendungen im Einkommensteuerrecht.
5. Die einkommensteuerliche Behandlung von Stipendien.
6. Erscheinungsformen, Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Betriebsaufspaltung.
7. Beschränkungen des Verlustausgleichs und des Verlustabzugs im Einkommensteuerrecht – Systematische Bestandsaufnahme und kritische Würdigung.
8. Die vermögensverwaltende Personengesellschaft im Einkommensteuerrecht.
b) Körperschaftsteuerrecht
9. Methoden der Milderung der Doppelbelastung ausgeschütteter Gewinne von Kapitalgesellschaften
10. Verdeckte Gewinnausschüttungen bei Kapitalgesellschaften.
11. Juristische Personen des öffentlichen Rechts im Körperschaftsteuerrecht.
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c) Europäisches und internationales Steuerrecht
12. Ausländische Gesellschaften als Subjekte der Körperschaftsteuer.
13. Steuerliche Behandlung der Plattformökonomie
14. Die Behandlung finaler Verluste einer ausländischen Betriebsstätte im deutschen, europäischen und internationalen Steuerrecht.
15. Der Betriebsstättenbegriff im nationalen Recht (§ 12 AO) und im Recht der Doppelbesteu-erungsabkommen (Art. 5 OECD-MA).
16. Die Besteuerung grenzüberschreitender Sondervergütungen nach nationalem Recht und nach dem Recht der Doppelbesteuerungsabkommen.
17. Prinzipien der Anwendung und der Auslegung von Doppelbesteuerungsabkommen.
d) (Steuer-)Verfassungsrecht
18. Verfassungsrechtsfragen der Ertragsbesteuerung von Familien.
19. Finanzierung der Pandemiekosten: Vermögensabgabe, Vermögensteuer & Co.
20. Grundfreibetrag & Sonderausgaben: Berücksichtigung existenzsichernder Aufwendungen (ggf. unter Einbeziehung eines „Grundeinkommens“)
21. Voraussetzungen und Grenzen richterlicher Rechtsfortbildung im Steuerrecht
22. Die verfassungsrechtliche Zulässigkeit rückwirkender Gesetze im Steuerrecht – kritische Erörterung unter besonderer Berücksichtigung der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung.
23. Verfassungsrechtsfragen der Inpflichtnahme Privater für die Erfüllung öffentlicher Aufga-ben im Steuerrecht – z.B.: Quellenbesteuerung von AirBNB & Co.
e) Allgemeines Steuerrecht und finanzgerichtliches Verfahren
24. Die Bekanntgabe von Steuerverwaltungsakten – Bedeutung, Bekanntgabeformen, Be-kanntgabezeitpunkt, Fehlerfolgen.
25. Die Inanspruchnahme des Haftungsschuldners im Steuerrecht – Form der Inanspruchnahme, Umfang, Akzessorietät und Subsidiarität der Haftung sowie Mehrheit von Haftungs-schuldnern.
26. Die wirtschaftliche Betrachtungsweise im Steuerrecht – Funktion – Entstehungsgeschichte – rechtliche Grundlagen – Kritik
27. Der Korrekturdualismus – Vorbild für das Allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht?
Themenvorschläge aus dem Bereich des Finanzrechts
28. Rechtsrahmen und Rechtsprobleme kommunaler Geldanlagen
29. Parkgebühren als kommunaler Beitrag zum Klimaschutz?
30. Die Schuldenbremse in Krisenzeiten
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31. Das Sondervermögen Bundeswehr
32. Finanzen im Bundesstaat - am Beispiel des Bildungsbereichs
33. Das sog. Gender Budgeting (im Bund, in den Ländern und gerne auch im Ausland)
34. Die Grundsteuerreform und ihre Folgen für den Länderfinanzausgleich
Nähere Informationen zu Themen erteilen wir gerne.
Eigene Themenvorschläge sind ausdrücklich erwünscht.
Hinweis: Erwerb des Seminarscheins durch Teilnahme am
„Eucotax Wintercourse“ in Uppsala
Dies ist es ein jährliches rechtsvergleichendes Seminar, das mit einer einwöchigen Präsenzphase im April jedes Jahres endet. Im April 2023 wird es in Uppsala stattfinden. Wünschen Sie nähere Informationen, melden Sie sich gerne bei Prof. Dr. Lampert, der eine Teilnahme aus persönlicher Erfahrung nur nachdrücklich empfehlen kann.
Procedere Interessentinnen und Interessenten en können sich ab sofort am Institut für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrecht unter ls-lampert@uos.de anmelden.
Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein Ersatzthema an. Die Seminarteilnehmer/innen treffen sich zu einer ersten Vorbesprechung am 16.9.2022 um 9.30 Uhr im Seminarraum des Instituts (Raum 20/E04).
Wenn ein vorzeitiger Bearbeitungsbeginn gewünscht wird, ist dies nach Absprache möglich.
Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Seminararbeiten sind schriftlich anzufertigen. Der Umfang sollte regelmäßig nicht mehr als 20 Sei-ten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) erreichen. Die zentralen Thesen und Ergeb-nisse der Untersuchung sind im Rahmen eines mündlichen Vortrags zu präsentieren und zu verteidigen. Für den Vortrag stehen (max.) 15 Minuten zur Verfügung. Der Einsatz von power-point oder anderer Medien ist zulässig, Posterpräsentationen sind ausdrücklich erwünscht. Seminare werden in Absprache mit den Teilnehmern vorauss. als Blockveranstaltung durchgeführt. Die schriftliche Ausarbeitung der Seminararbeiten ist eine Woche vor dem mündlichen Vortrag am Institut einzureichen, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
gez.
Prof. Dr. Steffen Lampert und Prof. Dr. Johanna Wolff
Strafrecht
Seminar zum Allgemeinen Teil des StGB, (SP 7) Prof. Dr. Krack
Themenübersicht:
1. Die Notwehreinschränkungen und Art. 103 II GG
2. Notwehrprovokation (ohne Absichtsfälle)
3. Notwehr in Geringfügigkeitsfällen
4. Notwehreinschränkung in engen persönlichen Beziehungen
5. Das subjektive Rechtfertigungsmerkmal
6. Der Grund für die Strafbarkeit des Versuchs
7. Versuchsbeginn bei der mittelbaren Täterschaft
8. Versuchsbeginn bei der Mittäterschaft
9. "Dichte des Tatplans" und "Jetzt geht's los" – zwei Kriterien der Rechtsprechung zu § 22
10. § 24 bei der Möglichkeit zu wiederholter Tathandlung – Einzelbetrachtung oder Gesamtbetrachtung?
11. Setzt § 24 I 1 optimales Rettungsverhalten voraus?
12. Zum Freiwilligkeitsbegriff des § 24
Das Seminar soll in der zweiten Januarhälfte 2023 als zweitägige Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant. Interessenten werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Wintersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 4. Fachsemester möglich.
Vorbesprechung:
Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz am Donnerstag, 14. Juli 2022, um 16:30 Uhr (Dauer ca. 45-60 min) statt.
Seminar zum Thema: "Untreue passt immer!", (SP 7), Prof. Dr. Schmitz
Themenübersicht:1. Die Untreue als – akzessorisches – (Wirtschafts-)Strafrecht? Eine Klärung grundlegender Begrifflichkeiten
2. Gesetzliche Bestimmtheit als Bestimmbarkeit? Konkretisierungsgebot? Eine Würdigung der Entscheidung des BVerfG zur Vereinbarkeit des § 266 mit Art. 103 Abs. 2 GG (BVerfG 10.3.2009 – 2 BvR 1980/07, wistra 2009, 385)
3. Nach verbreiteter Auffassung soll nur eine "gravierende Pflichtverletzung" für den Tatbestand des § 266 genügen. Was ist von dieser Ansicht zu halten?
4. Was bedeutet die Formulierung in § 266 StGB, dass der Täter die ihm "obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt" haben muss? Handelt es sich dabei um ein Blankett- oder um normatives Tatbestandsmerkmal oder um gesamttatbewertendes Merkmal?
5. Verfügt (auch) der faktische Geschäftsführer über eine tatbestandsspezifische Treupflicht?
6. Zustimmung des Treugebers als Ausschluss der Treupflichtverletzung – was sind die Voraussetzungen?
7. Die Bedeutung der Business Judgement Rule (vgl. § 93 Abs. 1 Satz 2 AktG) für den Tatbestand des § 266 StGB. Handelt es sich um einen Anwendungsfall des erlaubten Risikos?
8. Einrichtung einer "Schwarzen Kasse" als Untreue?
9. "Haushaltsuntreue“ ist das und wann kann sie vorliegen?
10. Ausschluss einer Nachteilszufügung durch "jederzeitige Ersatzbereitschaft und -fähigkeit" – (wie) lässt sich das begründen?
11. Der Unmittelbarkeitszusammenhang bei der Nachteilszufügung – Kann die Ausreichung eines Darlehens auch dann tatbestandsmäßig sein, wenn der Kredit ordnungsgemäß bedient wird?
12. Gilt die Tatherrschaftslehre auch für § 266 StGB – oder eine Sonderdogmatik für Sonderpflichtdelikte?
Am Mittwoch, 13.07.2022, findet um 14:00 Uhr eine Vorbesprechung in Raum 22/106 statt. Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Themenvergabe erfolgt bei der Vorbesprechung. Das Seminar ist auf maximal 14 Teilnehmer:innen beschränkt.
Seminar zum Betäubungsmittelstrafrecht (SP 7), Prof. Dr. Prof. h.c. Sinn
Themenübersicht:
1. Verfassungsrechtliche Zulässigkeit des Cannabisverbots und dessen Strafbewehrung gegenüber Konsumenten und Dealern unter Berücksichtigung des vom Betäubungsmittelstrafrecht geschützten Rechtsguts
2. Möglichkeiten der Cannabislegalisierung de lege ferenda – Niederlande, Uruguay oder Colorado als Vorbild?
3. Der Einfluss des „Gesellschaftswillens“ auf Rechtsetzung und Rechtsauslegung – insbesondere: erlaubter Alkoholkonsum, verbotener Cannabiskonsum?
4. Betäubungsmittel im Straßenverkehr – Abhängigkeit der strafrechtlichen und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Rechtsfolge vom Grad der Berauschung
5. Strafrechtliche Verantwortlichkeit für drogenbedingte Verletzungen von Leib und Leben im Verhältnis zwischen Dealer und Konsument
6. Abgrenzung zwischen der Bande gemäß §§ 30 Abs. 1 Nr. 1, 30a Abs. 1 BtMG und der kriminellen Vereinigung gemäß § 129 Abs. 1, 2 StGB in Tatkomplexen der Betäubungsmittelkriminalität
7. Die Strafverfolgungspraxis beim unerlaubten Umgang mit Betäubungsmitteln in geringer Menge
8. „Mengenrechtsprechung“? – Die relevanten Strafzumessungsumstände für Täter des unerlaubten Handeltreibens mit und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln gemäß § 29 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, 3 BtMG unter Berücksichtigung des besonders schweren Falls gemäß § 29 Abs. 3 und der Qualifikationstatbestände in §§ 29a, 30, 30a BtMG
9. Der Aufklärungsgehilfe gemäß § 31 S. 1 Nr. 1 BtMG: Gefahren für die Grund- und Menschenrechte des Beschuldigten bei Maßnahmen zum Schutz des Aufklärungsgehilfen und das notwendige Maß der freiwilligen Offenbarung von Wissen durch den Aufklärungsgehilfen zur Strafmilderung
10. Mögliche Rechtsfolgen von Betäubungsmittelstraftaten neben Freiheits- und Geldstrafe unter besonderer Berücksichtigung der Einziehung gemäß §§ 73 ff. StGB
Die Vorbesprechung mit anschließender Themenvergabe wird online am 8. Juli 2022 um 10:00 Uhr in folgendem Raum stattfinden: https://webconf.uni-osnabrueck.de/b/luk-vbd-upw-80w
Hinweis: Das Seminar findet am 3. und 4. Februar 2023 statt. Das Seminar soll außerhalb der bekannten Räumlichkeiten der Universität stattfinden (sofern möglich) und ggf. sogar mit einer Übernachtung.
Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Lehrstuhl. Eine Anmeldung können Sie richten an lukas.richter@uos.de. Bitte geben Sie neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer, E-Mail-Adresse und Fachsemester an. Außerdem soll Ihre Anmeldung Ihr Wunschthema und zwei Ersatzwunschthemen enthalten.
Sie werden vom Lehrstuhl sodann informiert, ob eine verbindliche Anmeldung erfolgt ist. Die endgültige Themenauswahl erfolgt in der Vorbesprechung am 8. Juli.
Zivilrecht
Seminar zum Mietrecht (SP 8), PD Dr. Deppenkemper
1. Zustandekommen eines Mietvertrags und Halterhaftung durch Parken auf kostenpflichtigem Parkplatz – BGH, Urt. v. 18.12.2019 – XII ZR 13/19
2. Folgen unwirksamer Klauseln zur Durchführung von Schönheitsreparaturen durch den Mieter bei einer ohne angemessenen Ausgleich unrenoviert bzw. renovierungsbedürftig überlassenen Wohnung (BGH, Urt. v. 08.07.2020 – VIII ZR 163/18 und Urt. v. 08.07.2020 – VIII ZR 270/18).
3. Schriftform des Mietvertrags und Summierungseffekt bei Knebelungs-AGB (BGH, Urt. v. 26.02.2020 - XII ZR 51/19)
4. Lärm als Mangel? – BGH Beschl. v. 22.08.2017 – VIII ZR 226/16; BGH, Urt. v. 29.04.2020 - VIII ZR 31/18; BGH Beschl. v. 22.6.2021 - VIII ZR 134/20; BGH Urt. v. 24.11.2021 - VIII ZR 258/19
5. Folgen der Coronapandemie für die Vertragsdurchführung (BGH NJW 2022, 1382 und NJW 2022, 1370)
6. Abgrenzung zwischen Schadensersatz neben und Schadensersatz statt der Leistung bei Pflichtverletzungen des Mieters
7. Erhöhung zur Vergleichsmiete: Bedeutung der Vergleichsmiete und Verfahren der Ermittlung – BGH, Urt. v. 24.04.2019 – VIII ZR 62/18 (= NJW 2019, 3142)
8. Fristlose, hilfsweise fristgemäße Zahlungsverzugskündigung (BGH NJW 2018, 3517 und NJW-RR 2020, 956)
9. Eigenbedarf und Härtefall. Voraussetzungen und Nachweisbarkeit (vgl. Nachw. bei Deppenkemper jm 2019, 310)
10. Mieterinsolvenz und Sonderkündigungsrecht des Insolvenzverwalters: Das verpfändete Sparguthaben und der Mietausfallschaden (BGH NZM 2022, 333)
11. Die Kündigungssperre nach Art. 240 § 2 EGBGB: Voraussetzungen und Grenzen
12. Streitwert und Beschwer bei der Räumungsklage über Wohnraum
13. Zulässigkeit einer Saldoklage in Mietsachen, BGH NJW 2018, 3448 und 3457 und NJW-RR 2019, 398 und 399
Das Seminar wird als Blockseminar voraussichtlich an zwei Tagen am Ende des Semesters per Videokonferenz stattfinden.
Die Themenvergabe erfolgt nach dem Windhundprinzip nach der Reihenfolge der verbindlichen Anmeldung zu einem konkreten Thema unter "Gunter.Deppenkemper@AGMannheim.justiz.bwl.de".
Bitte geben Sie bei der Anmeldung Ihre E-Mail-Adresse an, über die ich Sie für weitere Hinweise erreichen kann. Bei Fragen können Sie mich gerne vorab kontaktieren. Die Seminararbeit ist mir bitte bis 10.01.2023 zuzusenden (Gunter Deppenkemper, Amtsgericht Mannheim, Bismarckstraße 14, 68159 Mannheim).
Die Seminararbeiten sollten 25 Seiten nicht überschreiten (Seitenrand links 6 cm, rechts mind. 1 cm, oben mind. 2 cm, unten 1 cm; Schriftgröße 12pt bei Zeilenabstand 1,5 und für Fußnoten 10 pt bei Zeilenabstand 1,0).
Der mündliche Vortrag zum Seminarthema muss nach 30-40 Minuten Gelegenheit zur Diskussion geben.
Ich freue mich auf das Seminar. Zuhörer sind herzlich willkommen.
Seminar zum Thema "Unternehmensverantwortung und Menschenrechte" (SP 1, 2, 4 [alt], 5), Prof. Dr. Dörr und Prof. Dr. Hübner
Themenübersicht:
1. Menschenrechtsbindung von Unternehmen im Völkerrecht: echte Rechtspflichten und soft law
2. Die menschenrechtlichen Schutzgüter des LkSG
3. Zentralnorm des LkSG? - Der Angemessenheitsvorbehalt in § 3 Abs. 2 LkSG
4. Öffentliches Recht als Mittel zur Durchsetzung für das LkSG: Die Regeln des LkSG und das allgemeine Gewerbeaufsichtsrecht
5. Menschenrechtsschutz durch Vergaberecht
6. Strategische Prozessführung als ein Mittel zur Verbesserung der Menschenrechte?
7. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Haftungsrecht?
8. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Berichtspflichten?
9. Menschenrechtsschutz gegenüber Unternehmen durch Gesellschaftsrecht?
10. Haftung für Menschenrechtsverletzungen durch Unternehmen - welche Rolle spielt das IPR?
11. Blick in die Zukunft 1: Entwurf einer Corporate Sustainability Due Diligence Directive
12. Blick in die Zukunft 2: Stand und Perspektiven des Vertragsprozesses auf Ebene der UN.
Das Seminar eignet sich für Studierende ab dem 4.-5. Fachsemester, die bereits Kenntnisse im Völkerrecht, Gesellschafts-/Wirtschaftsrecht und/oder IPR erlangt haben. Studienerfahrung im Ausland und Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
Das Seminar wird als Blockveranstaltung gegen Ende der Vorlesungszeit stattfinden. Eine erste Vorbesprechung mit näherer Erläuterung und verbindlicher Festlegung der Themen fand am 5. Juli 2022 statt, eine zweite Vorbesprechung wird im Oktober 2022 stattfinden. Sie können sich mit dem Anmeldeformular (abrufbar unter: https://www.elsi.uni-osnabrueck.de/elsi_lehrstuehle/prof_dr_leonhard_huebner_mjur_oxon/lehre.html) unter der folgenden Adresse verbindlich zum Seminar anmelden: stefanie.kaemmerer@uos.de .
Über ein reges Interesse freuen wir uns.
Oliver Dörr & Leonhard Hübner
Seminar im Zivil- und Zivilprozessrecht (SP 8), Professor Dr. Foerste
Themenübersicht:
1. Haftung für Schäden des Kindesvaters nach heimlicher Absetzung von Verhütungsmitteln?
(BGHZ 97, 372; Looschelders, Jura 2000, 169; Heiderhoff, NJW 2017, 3085)
2. Die Anwendbarkeit des § 29 I ZPO auf Klagen wegen synallagmatischer Ansprüche
3. Das Verhältnis von negativer Feststellungsklage und späterer Leistungsklage
4. Die Zulässigkeit von Drittwiderklagen und die dafür eröffneten Gerichtsstände
5. Die Kostenentscheidung nach Prozessaufrechnung
(Es geht um Fälle, in denen der Beklagte gegen die Klagforderung oder der Kläger mit der Klagforderung aufgerechnet hat und daraufhin beide Parteien den Rechtsstreit für erledigt erklären oder allein der Kläger für erledigt erklärt oder die Klage wirksam zurückgenommen wird. Die Gegenforderung mag vor oder nach Rechtshängigkeit entstanden sein. Die BGH-Entscheidung NJW 2010, 2422 ff. ist ggf. zu berücksichtigen.)
6. Zulässigkeit einer Rechtskrafterstreckung auf sog. Ausgleichszusammenhänge
7. Der Schutz des zur Leistung verurteilten Schuldners vor doppelter Zahlungspflicht nach ver-heimlichter Zession des rechtshängigen Anspruchs (vgl. BGHZ 145, 354)
Die Sitzungen werden hoffentlich in Präsenz stattfinden können, bei Ausweitung der Pandemie ggf. aber auch als Videokonferenzen durchzuführen sein, und zwar am Dienstag, 14-16 h.
Im Rahmen des Seminars sollen auch einige Studienarbeiten vorgestellt werden (auch zu solchen Terminen sind die Seminarteilnehmer herzlich eingeladen).
Der Wunsch, erst in der zweiten Hälfe des Wintersemesters zu referieren, wird nach Möglichkeit berücksichtigt. Eine Vorbesprechung ist angestrebt: Wenn Sie Interesse an dem Seminar mitgeteilt haben (bitte bei Frau Heidemeyer, Tel. 969-4529 oder per Mail an ufoerste@uos.de, gern schon mit Themenpräferenz, möglichst auch unter Angabe der Telefonnummer), erhalten Sie Nachricht über einen Besprechungstermin.
Zuhörer im Seminar sind willkommen!
Wer Interesse hat, der Vorstellung von Studienarbeiten beizuwohnen, möge im Sekretariat seine Mailadresse hinterlegen, um von etwaigen Sonderterminen benachrichtigt werden zu können.
Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (SP 2), Prof. Dr. Fuchs
Themenübersicht:
1. Zulässigkeit und Grenzen der Gesellschafterklage (actio pro socio und pro societate) im GmbH-Recht
2. Virtuelle Hauptversammlung und Aktionärsrechte – eine kritische Analyse der geplanten Reform des Aktiengesetzes
3. Gesellschafts- und konzernrechtliche Fragen bei der praktischen Umsetzung des Liefer-kettensorgfaltsgesetzes
4. Nachhaltigkeit in der Lieferkette – Der Entwurf einer EU-Richtlinie zur Corporate Sustainability Due Diligence
5. Grundlagen und Grenzen der Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern einer AG für die unterlassene Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen Mitglieder des Vorstands
6. Zulässige Vereinbarung von Verwahrentgelten auf Spar- und Girokonten?
7. Zinsanpassungsklauseln in langfristigen Sparverträgen
8. Kapitalmarktrechtliche Schadensersatzansprüche wegen Verletzung der Ad-hoc-Publizi-tätspflicht in der Insolvenz des Emittenten
9. Die Berechnung des Differenzschadens bei der Haftung nach §§ 97, 98 WpHG – Berücksichtigung der Anlagestrategie des Geschädigten?
10. Die Aufhebung eines Börsengeschäfts durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt – eine kritische Analyse der zivilgerichtlichen Rechtsprechung bei einem sog. „Mistrade“
11. Marktgerüchte und bevorstehende Presseveröffentlichungen als Insiderinformation? Eine Analyse des Urteils des EuGH v. 15.3.2022 – C-302/20), WM 2022, 912
12. Die Durchsetzung von Zivilrecht im kollektiven Verbraucherinteresse durch die BaFIN – Zur Reichweite verbraucherschutzrechtlicher Kompetenzen nach § 4 Abs. 1a FinDAG
Interessenten können sich ab sofort per E-Mail unter ls-fuchs@uos.de unter Angabe eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen Fachsemesters anmelden. Das gilt – vorbehaltlich ausreichender freier Kapazitäten – auch für Studierende im Profilbereich Unternehmen und Banken des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.). (Im Falle von Kapazitätsengpässen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung unter den LL.B.-Studierenden). Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen soll am Dienstag, dem 19. Juli 2022, 15.00 Uhr in Raum 22/102 oder gegebenenfalls online stattfinden. Bitte teilen Sie zusammen mit den Themenwünschen auch mit, ob Sie an der Vorbesprechung in Präsenz oder (nur) online teilnehmen können.
Seminar zum Wettbewerbs- und Kartellrecht (SP 3), Prof. Dr. Fuchs
Themenübersicht:
1. Wettbewerbsrechtliche Grenzen des Influencer-Marketing
2. Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten und ESG-Kriterien bei der Anwendung des Kartellrechts?
3. Die essential facilities doctrine im europäischen Kartellrecht – eine kritische Bestandsaufnahme nach der Entscheidung des EuGH vom 25.03.2021 – C-152/19P, NZKart 2021, 296 – Breitbandmarkt Slowakei I (Deutsche Telekom)
4. Marktmachtmissbrauch nach Art. 102 AEUV durch Kosten-Preis-Scheren
5. Selbstbegünstigung als Missbrauch von Marktmacht – Eine vergleichende Betrachtung nach Art. 102 AEUV/§ 19 GWB, § 19a Abs. 2 Nr. 1 GWB und Art. 6 Abs. 1 lit. d) DMA-E
6. Fusionskontrollrechtliches Vollzugsverbot bei mehrstufigen Zusammenschlüssen – eine kritische Analyse des Urteils des EuG v. 18.5.2022 – T-609/19, NZKart 2022, 333
7. Private Durchsetzung der Verbotstatbestände des Digital Markets Act (DMA)?
8. Ökonomische und rechtliche Grundlagen der Schadensermittlung bei Kartellverstößen
9. Anforderungen an eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO bei kartellrechtlichen Schadensersatzklagen
10. Zulässigkeit und Grenzen der Schadenspauschalierung für Kartellverstöße in AGB
11. Die Passing-on-defense – Voraussetzungen und Grenzen des Einwands der Schadensabwälzung bei kartellrechtlichen Schadensersatzansprüchen
12. Zulässigkeit und Grenzen der gebündelten Geltendmachung von Kartellschadensersatz-ansprüchen im Wege des sog. Sammelinkassos
Interessenten können sich ab sofort per E-Mail unter ls-fuchs@uos.de unter Angabe eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen Fachsemesters anmelden. Das gilt – vorbehaltlich ausreichender freier Kapazitäten – auch für Studierende im Profilbereich Unternehmen und Banken des Bachelor-Studiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.). (Im Falle von Kapazitätsengpässen entscheidet die Reihenfolge der Anmeldung unter den LL.B.-Studierenden). Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen soll am Dienstag, dem 19. Juli 2022, 15.00 Uhr in Raum 22/102 oder gegebenenfalls online stattfinden. Bitte teilen Sie zusammen mit den Themenwünschen auch mit, ob Sie an der Vorbesprechung in Präsenz oder (nur) online teilnehmen können.
Seminar zum AGB-Recht im unternehmerischen Rechtsverkehr (alle SP), Prof. Dr. Lars Leuschner
Themenübersicht:
1. Die Auswirkungen des Urteils des BGH zu Zustimmungsfiktionsklauseln (BGH,
Urt. v. 27.4.2021 - XI ZR 26/20 = NJW 2021, 2273) auf den B2B-Verkehr -
Können Banken ihre AGB gegenüber unternehmerischen Kunden ohne deren
explizite Zustimmung ändern? (Herresthal ZHR 186 (2022) 373
2. Müssen AGB (von Rechts wegen) gelesen werden? Zum Sinn des AGBrechtlichen
Einbeziehungserfordernisses und dem Vorschlag eines AGBRegisters
(McColgan Abschied vom Informationsmodell im Recht allgemeiner
Geschäftsbedingungen, 2020)
3. Auswirkungen der Neuerungen des „Gesetzes für faire Verbraucherverträge”
(u.a. 308 Nr. 9 Abtretungsmöglichkeit; Kündigungsbutton gem. § 312k Abs. 1 bis
5 BGB n.F.) auf den B2B-Verkehr
4. Inwiefern gibt es (AGB-)rechtliche Vorgaben zu nachvertraglichen After-Sales-
Pflichten im B2C- und im B2B-Verkehr? (zB Aktualisierungspflichten und
Ersatzteillieferungspflicht): Zwischen Austauschvertrag und Dauerschuldverhältnis
5. Die Auswirkungen des Lieferkettengesetzes auf AGB-Recht und AGB-Praxis
6. AGB-rechtliche Zulässigkeit von Änderungsvorbehalten und Preisanpassungsklauseln
in Krisenzeiten bei Verträgen zwischen Unternehmern
7. Die Möglichkeit zur Abwahl der AGB-Kontrolle im Schiedsrecht
8. Die AGB-Kontrolle von M&A-Verträgen
9. Das Merkmal des Stellens in § 305 Abs. 1 S. 1 BGB und sein Verhältnis zum
Aushandeln iSd § 305 Abs. 1 S. 3 BGB – Bedeutung Anforderungen und
Rechtsfolgen der Einordnung für den unternehmerischen Rechtsverkehr
10. Die AGB-Kontrolle von Rahmenvereinbarungen des unternehmerischen
Rechtsverkehrs
11. AGB-Rechtliche Zulässigkeit und Grenzen von vertraglichen Wettbewerbsverboten
im unternehmerischen Rechtsverkehr (Anwendungsbereiche: Unternehmenskaufverträge,
Lieferverträge, Subunternehmerverträge, Franchise- und
Outsourcing-Verträge).
12. Die AGB-Kontrolle von Vertriebsverträgen (dazu Rothermel/Dahmen IHR 2022,
89 ff.)
13. AGB-Kontrolle im B2B-Bereich: Ein Hindernis für die Digitalisierung? (Heydn BB
2021, 1420)
Interessenten können sich ab sofort per E-Mail (heike.hoepke@uos.de) unter Angabe
eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen
Fachsemesters anmelden. Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen erfolgt zu
Beginn der Vorlesungszeit. Ferner wird das Seminar von einer Kurzvorlesung zu den
Grundzügen des AGB-Rechts begleitet (voraussichtlich drei Einheiten), in deren
Rahmen auch Fragen bezüglich der Seminarthemen besprochen werden können. Die
Präsentation der Seminare findet gegen Ende der Vorlesungszeit statt.
Seminar zum Informationsrecht (SP 1, 4 [neu]), Prof. Dr. Oster, LL.M.
Themenübersicht:
1. Das Verhältnis von Datenschutzrecht und zivilrechtlichem Äußerungsrecht.
2. Das Recht auf Zugang zu Daten.
3. Das "Recht auf Vergessenwerden" in der Rechtsprechung des BVerfG und des EGMR.
4. Der Schutz von Whistleblowern nach der Richtlinie 2019/1937 und dem (Entwurf zum) Hinweisgeberschutzgesetz.
5. Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen nach der Richtlinie 2016/943 und dem GeschGehG.
6. Das Recht am Bild an der eigenen Sache.
7. Die Verantwortlichkeit für Nutzerkommentare in der Rechtsprechung des EGMR.
8. Der Begriff des "Gatekeepers" nach der EU-Verordnung "Gesetz über digitale Märkte".
9. Rechtsdurchsetzung durch Algorithmen: "Smartlaw", "Legal Tech" und "Smart Contracts".
10. Tracking, Werbung und Informationspflichten in Bezug auf Webshops.
11. Verarbeitung drittbezogener Daten im Vertragsverhältnis (z.B. bei Lieferservices).
12. Token im Urheberrecht.
13. Inwieweit dient das Urheberrecht dem Schutz von Informationen?
14. Die Rechtsnatur von Softwareverträgen.
15. Das Verhältnis von Vertragsrecht und Datenschutzrecht bei Verbraucherverträgen über digitale Produkte.
Voraussetzung für eine Teilnahme am Seminar ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an das Lehrstuhlsekretariat (ls-oster@uos.de) unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl im Wintersemester. Die Zahl der teilnehmenden Studierenden ist auf 12 begrenzt. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein weiteres Thema für den Fall an, dass das bevorzugte Thema bereits vergeben wurde. Die Vergabe der Themen erfolgt nach dem zeitlichem Eingang der Anmeldung ("Windhundprinzip"). Letztmöglicher Termin für eine Anmeldung ist der 12. September 2022.
Das Seminar findet gegen Ende des Wintersemesters 2022/2023 als Blockveranstaltung statt. Abgabetermin für die Seminararbeit ist der 23. Januar 2023.
Ende September 2022 findet eine Vorbesprechung in einer Videokonferenz statt, zu der alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber gesondert eingeladen werden. Dort werden auch weitere Hinweise zu Formalitäten gegeben.
Seminar zum Europäischen und Internationalen Privat- und Verfahrensrecht (SP 1 und 4 [neu]), Privatdozent Dr. Rieländer
Themenübersicht:
1. „Climate Change Litigation“ – Klimawandelklagen und anwendbares Recht
2. Klimawandelklagen im Rechtsvergleich (Deutschland sowie eine/mehrere andere Rechtsordnung/en nach Wahl)
3. „Hate-Speech, Cyber-Mobbing, Fake-News“: Internationale Rechtsdurchsetzung auf sozialen Netzwerken
4. Zur Regulierung „Künstlicher Intelligenz“ (KI) in der EU: Der Kommissionsentwurf für eine KI-Verordnung (COM/2021/206 final; sog. Artificial Intelligence Act)
5. Eine EU-weite (strikte) Betreiberhaftung für den Betrieb von Systemen mit künstlicher Intelligenz? Siehe Entschließung des Europäischen Parlaments vom 20. Oktober 2020 mit Empfehlungen an die Kommission für eine Regelung der zivilrechtlichen Haftung beim Einsatz künstlicher Intelligenz (2020/2014(INL)
6. Zur zivilrechtlichen Haftung für Künstliche Intelligenz im nationalen Recht (Deutschland und/oder ggf. eine weitere Rechtsordnung nach Wahl)
7. Verhaltens- und Wissenszurechnung beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz im vertraglichen und deliktischen Bereich
8. Europäische Produkthaftung 4.0? Zur möglichen Novellierung und Anpassung der Produkthaftungs-Richtlinie (RL 85/374/EWG) an den digitalen Wandel; siehe öffentliche Konsultation der EU-Kommission (https://ec.europa.eu/info/law/better-regulation/have-your-say/initiatives/12979-Civil-liability-adapting-liability-rules-to-the-digital-age-and-artificial-intelligence/public-consultation_de)
9. „Gut gemeint und schlecht gemacht“: Das Gesetz zur Bekämpfung der Kinderehe vor dem Bundesverfassungsgericht (AZ: 1 BvL 7/18)
10. Die zivilrechtliche Behandlung von Kinderehen im Rechtsvergleich (Deutschland sowie eine/mehrere andere Rechtsordnung/en nach Wahl)
11. Die Privatscheidung im Internationalen Privatrecht
12. Die endlose Sahyouni-Saga: Anerkennung von Privatscheidungen auch-deutscher Mehrstaater im Inland (vgl. BGH, Beschluss vom 26.08.2020 - XII ZB 158/18)
13. Die neue „Brüssel IIb-VO“ (Verordnung (EU) 2019/1111 des Rates vom 25. Juni 2019 über die Zuständigkeit, die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Ehesachen und in Verfahren betreffend die elterliche Verantwortung und über internationale Kindesentführungen)
14. Die Umsetzung der Digitale-Inhalte-Richtlinie (RL (EU) 2019/770) im deutschen Recht
15. Haftung für Updates und andere digitale Dauerleistungen
16. Der Mangelbegriff bei Verträgen über digitalen Produkte
17. Das System der Gewährleistung für mangelhafte digitale Produkte
18. Der Regress in der (grenzüberschreitenden) Vertriebskette bei Verträgen über digitale Produkte
19. Die Umsetzung der neuen EU-Verbandsklagen-Richtlinie (RL (EU) 2020/1828) in Deutschland (und/oder anderen Mitgliedstaaten der EU)
20. Schadensersatz wegen Verletzung internationaler Gerichtsstandsvereinbarungen (siehe BGH, 17. Oktober 2019 – III ZR 42/19)
21. Anknüpfung reiner Vermögensschäden im Internationalen Privatrecht (und/oder im Internationalen Verfahrensrecht); siehe insbes. EuGH, 12. Mai 2021 – C-709/191, Verenigeng van Effectenbezitters
22. Streitbeilegungsmechanismen in der P2B-Verordnung
Das Seminar richtet sich inhaltlich insbesondere an Studierende der Schwerpunktbereiche 1 (Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen) und 4 (Digital Law), steht aber allen Studierenden in gleicher Weise offen. Eigene Vorschläge für Themen können sehr gerne mit der
PD Dr. Frederick Rieländer, LL.M. (Cambridge) Wintersemester 2022/23
Anmeldung per E-Mail eingereicht werden; selbstverständlich bin ich gerne bei der Themenfindung behilflich. Alternativ ist eine Auswahl aus den o.g. Beispielthemen möglich. Interessenten können sich ab sofort per E-Mail (frederick.rielaender@uni-osnabrueck.de) unter Angabe eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen Fachsemesters anmelden.
Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen erfolgt zu Beginn der Vorlesungszeit im digitalen Format. Das Seminar findet gegen Ende des Wintersemesters 2022/2023 als Blockveranstaltung in den Räumlichkeiten der Universität statt.
Ich freue mich auf Ihre Teilnahme. Zuhörer*innen sind herzlich willkommen!