Fachbereich Rechtswissenschaften


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Vorträge

[07.11.2019]
Wolters Kluwer ExpertTalks zum Thema "Patentrecht der Zukunft"

Wie unterstützt die Digitalisierung die patentrechtliche Praxis? Und wie unterstützt das Patentrecht die Digitalisierung? Diese und weitere Fragen stehen bei den Wolters Kluwer ExpertTalks am Donnerstag, den 07.11.2019 in Frankfurt am Main im Mittelpunkt. Die Dozenten - darunter auch Prof. Dr. Mary-Rose McGuire - bringen Sie in technischer wie rechtlicher Hinsicht auf den neuesten Stand und beleuchten schlaglichtartig die Möglichkeiten und Herausforderungen der Digitalisierung im Patentrecht.
Weitere Informationen zu der Veranstaltung erhalten Sie auf der Homepage der Wolters Kluwer Akademie.

 

 

Wintersemester 2019/2020
Ringvorlesung zum Thema Augmented und Virtual Reality im

„Vertrauen und Akzeptanz in erweiterten und virtuellen Arbeitswelten“ - unter diesem Leitthema forschen seit 2018 sechs Promovierende und sieben Professor_Innen aus fünf Fachbereichen der Universität Osnabrück gemeinsam in dem Graduiertenkolleg VA-EVA.

In der Ringvorlesung im laufenden Wintersemester 2019/2020 werden die ersten Ergebnisse dieser Forschung der breiten Öffentlichkeit in Osnabrück vorgestellt. Als Vortragende vermitteln VertreterInnen der Wissenschaft und Praxis sowie die beteiligten ProfessorInnen und Promovierenden diese Themen lebensnah und verständlich - auch für fachfremde Veranstaltungsgäste. Die Ringvorlesung richtet sich insbesondere an Studierende der beteiligten Fachbereiche und bietet diesen die Chance, das eigene Fachwissen „über den Tellerrand hinaus“ zu erweitern. Daneben heißt das Graduiertenkolleg auch alle Interessierten willkommen, die ein Interesse an digitalen Technologien sowie an den weitreichenden Folgen ihres Einsatzes in der Arbeitswelt haben.
Frau Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Wis. Mit. Jost Sievering vertreten im Graduiertenkolleg den Fachbereich Rechtswissenschaften. In der Ringvorlesung werden sie gemeinsam mit Rechtsanwältin Hülya Mese-Wichmann (SALT AND PEPPER Software GmbH & Co. KG) den Schutz von Geistigen Leistungen und die Verwertung und Durchsetzung von Geschäftsmodellen rund um AR & VR behandeln.

Wann? Ab dem 05.11.19 jeweils dienstags von 18:00 bis ca. 19:30 Uhr

Wo? 15/E16 (EW-Gebäude)

Den genauen Ablaufplan und weitere Informationen zum Graduiertenkolleg entnehmen Sie bitte der Homepage: vaeva.uos.de

 

 

[28.06.2019]
Carl Heymanns Patenttage in Osnabrück: Künstliche Intelligenz

Am 28. Juni 2019 finden in der Aula der Universität Osnabrück zum dritten Mal die Carl Heymanns Patenttage statt. Das Programm steht unter dem Generalthema "Künstliche Intelligenz". ReferentInnen aus Wissenschaft und Praxis berichten über aktuelle Entwicklungen, Hindernisse & Strategien für Anmeldung, Verwertung und Rechtsdurchsetzung.

Die Themen umfassen u.a. die Frage, wie Innovations- und Investitionsschutz gewährleistet werden kann, um KI und durch ihren Einsatz generierte Leistungen gegen Nachahmung zu schützen. Außerdem werden praktische Anwendungsbeispiele, die aktuelle Anmeldepraxis für KI-implementierte Erfindungen unter Berücksichtigung der Guidelines des EPA, sowie ein Bericht über die aktuelle patentrechtliche Rechtsprechung des OLG Düsseldorf behandelt.

Refresh or Rebrand? Abgerundet wird das Programm durch einen Seitenblick, wie die Modernisierung einer geschützten Marke im Spannungsfeld zwischen Markenidentität und Zeitgeist gelingen kann.
Weitere Informationen zum Programm und zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage des Centrums für Unternehmensrecht Osnabrück.

 

 

[14.11.2018]
Neue Anforderungen an Geheimnisschutzvereinbarungen?

Das Geheimnisschutzrecht ist im Umbruch. Nachdem Betriebs- und Geschäfts­geheimnisse mehr als 100 Jahre lang nur durch die lückenhafte Regelung der §§ 17-19 UWG geschützt waren, nimmt der Gesetzgeber die EU-Richtlinie über den Schutz vertraulichen Know-hows und vertraulicher Geschäfts­informationen nun zum Anlass, den Geheimnisschutz aus dem UWG herauszulösen und in einem neuem Stammgesetz zu verankern. Auch wenn der Titel „Geschäftsgeheimnisgesetz“ (GeschGehG) noch etwas gewöhnungsbedürftig erscheint, könnte diese Reform eine gerade für mittel­ständige Unternehmen dringend erforderliche Stärkung des Geheimnisschutzes mit sich bringen. Hierfür müssen Schutzstrategie und vertragliche Verein­barungen allerdings an die neuen Rahmen­­bedingungen angepasst werden. Vor diesem Hintergrund trug Prof. Dr. Mary-Rose McGuire im Rahmen der Osnabrücker Gespräche zum Unternehmensrecht, organisiert vom Centrum für Unternehmensrecht e.V., über Geschäftsgeheimnis, Vertraulichkeit, Schutzmaßnahmen, Zuordnung, Reverse Engineering und Whistleblowing vor.

Die Folien zum Vortrag finden Sie hier.

 

 

[08.06.2018]
Carl Heymanns Patenttage in Osnabrück: Digitaler Binnenmarkt

Am 8. Juni fanden in der Aula der Universität Osnabrück zum 2. Mal die Carl Heymanns Patenttage statt. Das Programm stand unter dem Generalthema "Digitaler Binnenmarkt". ReferentInnen aus Wissenschaft und Praxis haben über neue Technologien und ihre Einsatzmöglichkeiten informiert. Die Themen umfassten u.a. die Chancen der Digitalisierung für das IP-Management, ihre rechtlichen Rahmenbedingungen, einen Bericht über die aktuelle patentrechtliche Rechtsprechung des OLG Düsseldorf, sowie Fragen, die von der wirksamen EPÜ-Anmeldung bis zur effizienten Rechtsdurchsetzung reichten. Abgerundet wurde das Programm durch einen Seitenblick auf den ergänzenden Leistungsschutz, der im Fall eines nichtigen Schutzrechts als Fall-back-Lösung in Betracht kommt. Weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Centrums für Unternehmensrecht Osnabrück. Die nächsten Carl Heymanns Patenttage finden am 28. Juni 2019 statt.

 

 

[07.11.2017]
Blockchain & IP

Am 7.11.2017 hat Prof. Dr. Mary-Rose McGuire auf einer von Prof. Dr. Nikolaus Guggenberger am ITM in Münster organisierten Tagung zum Thema Blockchain & IP vorgetragen. Dabei hat sie einerseits die Frage erörtert, welche Komponenten eines Blockchain-Eco-Systems nach geltendem Recht schutzfähig sind. Während der Entwickler ggf. durch Patente und Urheberrechte geschützt ist, kann der Betreiber bei entsprechender Ausgestaltung für die generierten Daten das Leistungsschutzrecht des Datenbankherstellers, ggf. auch Schutz als Know-how in Anspruch nehmen. Andererseits wurde die Frage behandelt, ob die Blockchain-Technologie zum Schutz von Geistigem Eigentum eingesetzt werden kann. Hier lassen sich für die Dokumentation der Inhaberschaft, die Abwicklung von Lizenzen als Smart Contracts sowie die Zertfizierung beim Weiterverkauf von Software erste Geschäftsmodelle beobachten. Als neue Anwendungsmöglichkeit kommt die Überwachung der Einhaltung von Lizenzverträgen durch Druckberechtigungen und Digital Twins in Betracht.

Die Folien zum Vortrag finden Sie hier. Der Beitrag ist zur Veröffentlichung vorgesehen.

 

 

[27.09.2017]
Wer bestimmt was FRAND ist? Das Verhältnis von Frand-Erklärung und Lizenzvertrag

FRAND war auch Gegenstand des Panels des Kartellrechtsausschusses auf der GRUR-Jahrestagung in Hamburg und wurde dort unter Mitwirkung von Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens, Prof. Dr. Andreas Fuchs und Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (alle Universität Osnabrück) sowie RiOLG Dr. Peter Tochtermann (Karlsruhe) und RA Dr. Antje Baumann (Hamburg) erörtert. Der Vortrag von Prof. Dr. Mary-Rose McGuire zu „Die FRAND-Erklärung - Anwendbares Recht, Rechtsnatur und Bindungswirkung am Beispiel eines ETSI-Standard“ befasst sich mit dem Verhältnis der FRAND-Erklärung zur Standardisierungsorganisation und dem auf dieser Basis geschlossenen Lizenzvertrag.

Die Präsentation ist als PDF hier abrufbar. Alle Beiträge erscheinen demnächst in der GRUR.

 

 

[10.07.2017]
Wer bestimmt, was FRAND ist? Der Maßstab für die FRAND-Konformität

Die Entscheidungen "Orange Book Standard" und "Huawei ZTE" haben für die Geltendmachung des kartellrechtlichen Zwangslizenzeinwandes eine Roadmap entwickelt, die dem üblichen Ablauf von Lizenzvertragsverhandlungen nachgebildet ist. Sofern der Rechtsinhaber ein FRAND-Angebot unterbreitet, soll – um Verzögerungstaktiken zu vermeiden – der Zwangslizenzeinwand nur dann durchgreifen, wenn es zeitnah zum Abschluss eines Lizenzvertrags kommt. Das wirft die Frage auf, was passiert, wenn Rechtsinhaber und Lizenzsucher Angebote unterbreiten, aber keine Einigung erzielen können. Mit dieser Frage befasst sich der Vortrag den Prof. Dr. Mary-Rose McGuire im März bei GRUR Süd, im Juli bei GRUR West und in einer aktualisierten Fassung bei der VPP Herbsttagung im November 2017 gehalten hat. Kernthese ist, dass sich das Akronym FRAND in eine verfahrensrechtliche (fair), materiellrechtliche (angemessen) und kartellrechtliche (nicht-diskriminierend) Komponente aufteilen lässt, um so einen verbindlichen Maßstab für die Beurteilung der FRAND-Konformität zu bestimmen. Diese Bestimmung darf aber aus prozessökonomischen Gründen nicht dem Verletzungsgericht auferlegt werden.

Der Beitrag erscheint demnächst in den Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, die Präsentation ist hier als PDF abrufbar.

 

 

[03.11.2016]
Schiedsverfahren als Alternative für IP-Streitigkeiten?

Ausgehend von der EuGH-Entscheidung in der Rs. Genentech/Hoechst widmete sich dieser Vortrag im Rahmen der DLA Piper IP Lecture Series an der Bucerius Law School der Frage, welche Vorteile Schiedsverfahren für IP-Streitigkeiten haben. Im Mittelpunkt stand dabei das Verhältnis von Art. 3 Rom I-VO zu § 1051 ZPO. Ausführlich ging der Vortrag auf die Grenzen der Rechtswahl und dabei insbesondere auf die Frage ein, ob § 1051 ZPO lex specialis ist und was dies für IP-Streitigkeiten bedeutet.

Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[28.10.2016]
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz

Im Rahmen der Herbstfachtagung der VPP gab dieser Vortrag einen Überblick über die neue Know-how-Richtlinie der EU sowie über deren Auswirkungen auf Unternehmen. Nach einer Darstellung der künftigen Rechtslage zeigte er die praxisrelevanten Änderungen im Vergleich mit der bisherigen Situation auf. Daraus leitete er drei Gründe für Unternehmen ab, sich bereits heute mit der Know-how-Richtlinie auseinanderzusetzen. Abschließend stellte er die Auswirkungen der neuen Rechtslage auf die Schutzstrategie von Unternehmen dar.

Die Präsentation sowie das Handout sind als PDF abrufbar.

 

 

[22.10.2016]
Cross Border Litigation

Gehalten am CEIPI der Universität Straßburg widmete sich dieser Vortrag dem Internationalen Zivilverfahrensrecht (IZVR) in Bezug auf Patentstreitigkeiten. Nach einer Einführung in den Begriff "Cross Border Litigation" stellte er die Grundlagen des IZVR dar, insbesondere die internationale Zuständigkeit sowie die Zuständigkeit für das europäische Einheitspatent. Zusätzlich zu einem Überblick über die relevante EuGH-Rechtsprechung ging der Vortrag sodann auf das Konzept des "Forum Shopping" sowie abschließend auf die hieraus resultierende Prozessstrategie ein.

Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[13.10.2016]
AIPPI Report on Q 247

Dieser Vortrag stellte im Rahmen der Jahrestagung der GRUR die Resolution 247 der AIPPI zu Geschäftsgeheimnissen vor. Diese sollte insbesondere noch offene verfahrensrechtliche Punkte früherer Resolutionen klären. Probleme ergaben sich dabei im Hinblick auf den Schutzumfang von Geschäftsgeheimnissen, deren Schutz in Gerichtsverfahren, die Schadensbemessung sowie Auskunfts- und Beweispflichten. Zusammenfassend ging der Vortrag zuletzt auf den noch bestehenden Umsetzungsbedarf im deutschen Recht ein.

Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[13.10.2016]
Verbot der doppelten Inanspruchnahme

Ebenfalls auf der GRUR Jahrestagung gehalten, widmete sich dieser Vortrag dem bestehenden Doppelschutzverbot im internationalen Patentrecht sowie möglichen Problemen, die daraus nach Einführung des europäischen Einheitspatents resultieren können. Schwerpunktmäßig ging er dabei auf die Wechselwirkungen zwischen dem Verbot und den Vorgaben des Europäischen Zivilprozessrechts ein. Dabei sprach er auch Probleme an, die sich aus dem Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU ergeben.

Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[06.09.2016]
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz

Dieser Vortrag beim BUJ Münster führte die Unternehmensjuristen praxisbezogen in die neue Rechtslage nach Erlass der Know-How-Richtlinie ein. Neben einem Überblick über die künftige Rechtslage stellte er insbesondere drei Gründe dar, sich diesem Themenkreis frühzeitig zu widmen: die strengeren Schutzvoraussetzungen, die Vorgaben zum "Reverse Engineering" sowie die Vorgaben zu fahrlässigen Schutzrechtsverletzungen.

Eine aktuelle Version der Präsentation und des Handouts finden Sie unter dem Vortrag vom 28.10.2016.

 

 

[01.07.2016]
Übertragung und/oder Lizenz?

Der Vortrag auf dem 9. Mannheimer IP-Forum widmete sich dem Ecosoil-Urteil des BGH sowie den thematisch verwandten BGH-Urteilen (Reifen Progressiv, M2Trade, Take Five) und erläuterte anhand dieser den Unterschied zwischen der Übertragung von Schutzrechten und der Einräumung von Lizenzen. Nach einer Darstellung der Reaktionen der Praxis auf das Ecosoil-Urteil entwickelte er als Regelungsalternative die Mitinhaberschaft an Schutzrechten und gab abschließende Handlungsempfehlungen für die künftige Vertragsgestaltung.

Die Präsentation und das Handout sind als PDF abrufbar.

 

 

[02.05.2016]
Know-how & Reverse Engineering

Gehalten vor der GRUR West, führte dieser Vortrag anhand des Beispiels "Reverse Engineering" in die Unterschiede zwischen der aktuellen und der (damals noch) künftigen Rechtslage im Bereich des Know-how-Schutzes ein. Er verglich die Vorgaben des UWG mit denen der Know-how-Richtlinie und ging dabei insbesondere auch auf die Einordnung nach den Vorschriften des Internationalen Privatrechts ein.

Die Präsentation sowie das Handout sind als PDF abrufbar.

 

 

[26.04.2016]
Neue Anforderungen an den Geheimnisschutz

Im Rahmen der ersten IP in Context-Tagung widmete sich dieser Vortrag den Anforderungen, welche die Know-how-Richtlinie künftig an Geschäftsgeheimnisse stellen wird. Nach einer Darstellung der aktuellen sowie der künftigen Rechtslage untersuchte er die Veränderungen aus Sicht der Praxis, besonders aus Sicht von KMUs, und gab Empfehlungen für die Stärkung der Schutzstrategie dieser Unternehmen.

Eine aktuelle Version der Präsentation und des Handouts finden Sie unter dem Vortrag vom 28.10.2016.

 

 

[29.02.2016]
Know-how & Reverse Engineering

Anhand des Praxisbeispiels "Reverse Engineering" stellte dieser Vortrag vor der GRUR Nord die Änderungen der Rechtslage nach der Einführung der Know-how-Richtlinie dar. Er verglich dabei die Schutzvoraussetzungen nach deutschem Recht mit den europarechtlichen Vorgaben und ging insbesondere auch auf die Frage ein, ob der Know-how-Schutz dem Lauterkeitsrecht oder dem Recht des Geistigen Eigentums zuzuordnen seien.

Die Präsentation und das Handout finden Sie in einer aktualisierten Version unter dem Vortrag vom 02.05.2016.

 

 

[19.02.2016]
Der Schutz von Know-how im System des Immaterialgüterrechts

Der Vortrag auf dem 14. Kölner Symposium für Marken- und Wettbewerbsrecht befasste sich, auf Basis des aktuellen Vorschlags für eine Richtlinie über den Schutz von Geschäftsgeheimnissen (Stand Dezember 2015), mit den Änderungen, die sich im Fall der Umsetzung für das deutsche Recht ergeben. Angesprochen wurde einerseits, ob die Richtlinie zu einer Verschiebung vom Lauterkeitsrecht in das Recht des Geistigen Eigentums führt, andererseits, welche systematischen und praktischen Konsequenzen sich hieraus aus der Perspektive des Rechtsinhabers ergeben.

Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[20.01.2016]
Know-how & Reverse Engineering

Der Vortrag vor der GRUR Frankfurt gab auf Basis des neuen Richtlinienentwurfs einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den Erlass der Know-how-Richtlinie, zeigt den Harmonisierungsbedarf an Hand eines konkreten Falles auf und weist auf die 3 zentralen Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Definition von Know-how, Schutzumfang, Rechtsdurchsetzung) hin. Zentrales Anliegen ist aufzuzeigen, dass sich neben vielen Detailregelungen das Schutzkonzept verändert, weil Know-how erstmals aus der Sicht des Rechtsinhabers gedacht und ihm als Rechtsgut zugewiesen wird. Auch wenn Know-how (zum Glück) nicht als absolutes Recht ausgestaltet wird, ist es systematisch trotzdem als Recht des Geistigen Eigentums zu qualifizieren. 

Die Präsentation, das Handout und der neue Entwurf der Know-how-Richtlinie sind als PDF abrufbar.

 

 

[07.10.2015]
Know-how & Reverse Engineering

Der Vortrag im Rahmen des Arbeitskreises Mannheim der GRUR Südwest befasste sich mit den Änderungen, die sich im Fall der Umsetzung des Entwurfs für eine Know-how-Richtlinie für die deutsche Praxis ergeben könnten. Im Schrifttum wird die Zulässigkeit des reverse engineering häufig kritisiert, weil sie das Schutzniveau absenken würde. Zu wenig beachtet wird, dass die Problematik des reverse engineering bislang häufig schon bei der Frage abgehandelt wird, ob überhaupt ein Geschäftsgeheimnis vorliegt, während sie nach dem RL-Entwurf erst auf der Ebene der Rechtsverletzung zu behandeln ist.

 

 

[03.09.2015]
The New EU-Framework for the Protection of Trade Secrets

Der Vortrag, gehalten auf der AIPPI Baltic Conference, gibt einen Überblick über den aktuellen Stand der Vorbereitungen für den Erlass der Know-how-Richtlinie, zeigt den Harmonisierungsbedarf an Hand eines konkreten Falles auf und weist auf die drei zentralen Änderungen im Vergleich zum geltenden Recht (Definition von Know-how, Schutzumfang, Rechtsdurchsetzung) hin. Zentrales Anliegen war es, aufzuzeigen, dass sich neben vielen Detailregelungen das Schutzkonzept verändert, weil Know-how erstmals aus der Sicht des Rechtsinhabers gedacht und ihm als Rechtsgut zugewiesen wird. Auch wenn Know-how (zum Glück) nicht als absolutes Recht ausgestaltet wird, ist es systematisch trotzdem als Recht des Geistigen Eigentums zu qualifizieren. 

Vgl. dazu auch McGuire, GRUR 2015, 424. Die Präsentation ist als PDF abrufbar.

 

 

[24.08.2015]
European Patent Package: Bestimmung und Relevanz des subsidiär anwendbaren nationalen Rechts

Die Diskussion um das Einheitspatent ist einerseits von enttäuschten Erwartungen geprägt, weil vieles hätte handwerklich besser gemacht werden können, andererseits von Missverständnissen über den Anwendungsbereich und den konkreten Inhalt der neuen Rechtsakte. In den strategischen Empfehlungen werden primär die (hohen) Kosten, das Risiko eines zentralen Angriffs und das noch unbekannte Gerichtssystem als mögliche Nachteile herausgestellt. Bisher kaum berücksichtigt wird, dass sich Einheitspatent und EPÜ-Bündelpatent hinsichtlich des anwendbaren Vertrags-, Delikts- und Verfahrensrechts erheblich unterscheiden und sich auch daraus strategische Vorteile ergeben könnten. Diesen Themen widmete sich der Vortrag vor der GRUR Bezirksgruppe West.

Der Beitrag ist zwischenzeitlich in MittdtPatAnw 2015, 537 erschienen. Die Präsentation ist als PDF abrufbar.