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Modellgesetzbuch
Das von der GRUR geförderte Projekt hat es sich zum Ziel gesetzt, eine Diskussion über die Reform der Regelungstechnik im Recht des Geistigen Eigentums anzuregen. Das Modellgesetz soll Anstoß zur Vereinfachung, Verbesserung und Vervollständigung des Rechts des Geistigen Eigentums sowie für seine weitere Harmonisierung geben.
Das Modellgesetz wurde 2013 von der deutschen Gesellschaft für Gesetzgebung e.V. mit dem 1. Preis für gute Gesetzgebung ausgezeichnet.
Das Ergebnis: Modellgesetz für Geistiges Eigentum
Das Projekt
Derzeit sind die bestehenden Rechte des geistigen Eigentums (Urheber-, Marken-, Design-, Patent-, Gebrauchsmuster-, Halbleiter- und Sortenschutzrechte) Gegenstand einzelner Sonderschutzgesetze. Diese selbstständigen Gesetze haben sich jeweils historisch entwickelt, sind zu unterschiedlichen Zeitpunkten reformiert worden und wurden in unterschiedlicher Intensität durch zwingende Vorgaben des Gemeinschaftsrechts geprägt. Das hat eine konsistente Entwicklung der nationalen Gesetzgebung in Hinsicht auf Struktur und Regelungsdichte verhindert und zu Abweichungen zwischen den Teildisziplinen geführt, die nicht auf das unterschiedliche Wesen der Schutzrechte zurückzuführen sind. Es kann daher nicht überraschen, dass das deutsche Recht des Geistigen Eigentums den Ansprüchen an eine moderne Gesetzgebung nicht (mehr) genügt, nämlich ein transparentes und kohärentes System für dieses Rechtsgebiet zur Verfügung zu stellen. Der Mangel ist umso gravierender, als das geistige Leistungen und Innovationen von steigender wirtschaftlicher Bedeutung sind und der effiziente Schutz einen unerlässlichen Bestandteil für eine wettbewerbsorientierte Marktwirtschaft bildet.
Vor diesem Hintergrund hat die Deutsche Vereinigung für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht (GRUR) ein akademisches Projekt gefördert, das sich zum Ziel gesetzt hat, einen Entwurf für eine Reform des deutschen Rechts des Geistigen Eigentums vorzulegen. Zentrales Anliegen im Rahmen dieses Projekts war es, durch die Herausbildung allgemeiner Regeln sowohl für das materielle als auch das Verfahrensrecht die Regelungstechnik zu modernisieren. Das dient nicht nur der Normökonomie und Transparenz, sondern bietet zugleich die Möglichkeit erhebliche Lücken des geltenden Rechts - bspw. im Bereich des Lizenzvertragsrechts - zu schließen.
Das Ergebnis: Modellgesetz für Geistiges Eigentum
Ergebnis dieses Projekts ist ein Entwurf für ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum, das aus zehn Büchern besteht. Es zielt auf eine umfassende Kodifizierung auf nationaler Ebene ab.
Erstmals wird ein schutzrechtsübergreifender Allgemeiner Teil entwickelt, der in Buch 1 allgemeine Regeln für das deutsche Recht des Geistigen Eigentums entwickelt, die auf alle Schutzrechte anwendbar sind. Buch 2 fasst die allgemeinen prozessualen Regeln zusammen, die auf (fast) alle Schutzrechte anwendbar sind. Sie führen zu einer Angleichung insbesondere der Regeln über das Amtsverfahren für die Registerschutzrechte. Die Bücher 3-9 enthalten die schutzrechtsspezifischen Regelungen des geltenden Rechts, sofern sie nicht durch die in den Büchern 1 und 2 enthaltenen allgemeinen Regelungen entbehrlich werden. Buch 10 ist dem Recht der Arbeitnehmererfindungen gewidmet und enthält zugleich einen Vorschlag für die Weiterentwicklung zu einem alle Schutzrechte umfassenden Recht der Arbeitnehmerschöpfungen.
Ob der deutsche Gesetzgeber Kraft und Neigung zu einer umfassenden Gesetzgebung entwickeln wird, ist derzeit nicht vorhersehbar. Für Teilbereiche wie den Vermögensverkehr ist der Gesetzgebungsbedarf aber unabweisbar.
Das Modellgesetz kann daher unterschiedlichen Zwecken dienen:
- in seiner Gesamtheit als Referenzrahmen für die Gesetzgebung in Deutschland
- als Vorbild sowohl für größere Regelungskomplexe als auch für einzelne Normen, gerade weil es den Gesamtzusammenhang von Einzelmaßnahmen sichtbar macht.
Da viele der gegenwärtig bestehenden Nachteile, sowohl in Bezug auf die Regelungstechnik als auch bestehende Regelungslücken, sich auch auf europäischer Ebene spiegeln, kann das Modellgesetz schließlich auch als Anregung für die zukünftige Gestaltung des Gemeinschaftsrechts dienen. Das gilt insbesondere für die im Allgemeinen Teil (Buch 1) enthaltenen Regelungskomplexe. Entsprechend wurde der Allgemeine Teil ins Englische übersetzt.
Bücher/vorliegende Ausgaben
Modellgesetz für Geistiges Eigentum: Normtext
Hans-Jürgen Ahrens, Mary-Rose McGuire
Erschienen: September 2011; 432 Seiten
Modellgesetz für Geistiges Eigentum. Normtext und Begründung
Hans-Jürgen Ahrens, Mary-Rose McGuire
Erschienen: Mai 2012; 844 Seiten
Model Law on Intellectual Property: A Proposal for German Law Reform. Abbreviated English Edition
Hans-Jürgen Ahrens, Mary-Rose McGuire (Übersetzung: Jasmin Jaenisch)
Erschienen: Februar 2013; 123 Seiten
Literatur/Rezensionen
Hans-Jürgen Ahrens, Brauchen wir einen Allgemeinen Teil der Rechte des Geistigen Eigentums?, GRUR 2006, 617-624
Winfried Tilmann, Ein Modellgesetz für Geistiges Eigentum - Ergebnis eines GRUR – Forschungsprojekts GRUR 2012, 961-967
Konferenz zum Modellgesetz
Die Vor- und Nachteile des Modellgesetzes wurden auf einer Konferenz von deutschen und internationalen Experten diskutiert.
Hier finden Sie die Präsentationen zu den Vorträgen sowie einen Tagungsbericht:
Prof. D. Hans-Jürgen Ahrens (Univesity of Osnabrueck)
The Model Law on Intellectual Property as a research project / Das Modellgesetz für Geistiges Eigenum als Forschungsobjekt
Pierre Véron (Lawyer, Paris)
The Implementation of the Enforcement Directive in France / Die Umsetzung der Enforcement-Richtlinie in Frankreich
Prof. Dr. Martin Senftleben (University of Amsterdam
The Model Law from a Dutch perspective / Das Modellgesetz aus der Sicht der Niederlande
Prof. Dr. Fryderyk Zoll (University of Osnabrueck/Krakau)
A comparison between the Model Law and Polish IP-Law / Ein Vergleich zwischen dem Modellgesetz und polnischem Recht
Dr. Thomas Hoffmann (University of Tartu) / Dr. Aleksei Kelli (University of Tartu, Minstery of Justice Estonia)
A comparison between the Model Law and current Refom in Estonia / Das Modellgesetz und die aktuelle Reform des Immaterialgüterrechts in Estland
Dr. Svetlana Krupko (ISL RAS, Moskau)
The interaction of general private law and contract law: a comparison with the Russion Civil Code / Das Zusammenspiel von Geistigem Eigentum und Vertragsrecht: Ein Vergleich mit dem russischen ZIvilgesetzbuch
Dr. Katrin Cremers (ZEW, Mannheim)
A comprehensive IP code? An economic approach / Ein Gesetzbuch für Geistiges Eigentum? Ein ökonomischer Ansatz
Prof. Dr. Mary-Rose McGuire (University of Mannheim)
Advantages of the Model Law in comparison to the current law / Vorteile des Modellgesetzes im Vergleich zum gelgenden Recht
Prof. Dr. Ansgar Ohly (Ludwig Maximilian University of Munich)
A general part of IP-Law: Advantages, objections, risks and opportunities / Ein allgemeiner Teil des Geistigen Eigentums: Vorteile, Einwände, Risiken und Chancen
Prof. Dr. Thomas Dreier (KIT, Karlsruhe)
Merging copyright and indurstrial property right? The concept of the IP-Code compared to the WIttem-project / Eine Annäherung von Urheberrecht und Gewerblichem Rechtsschutz? Das Konzept des Modellgesetzbuchs im Vergleich zum Wittem-Projekt
Dr. Christian Heinze (MPI, Hamburg)
The proposal of commun rules on national and Community IP-rights / Der Vorschlag für die Einbeziehung der Gemeinschaftsschutzrechte
Prof. Dr. Burkhard Hess (MPI, Luxemburg)
Interplay of national and european Rules on jurisdiction in IP-matters / Das Zusammenspiel von nationalem und europäischem Zuständigkeitsrecht für Rechte des Geistigen Eigentums
Prof. Dr. Axel Metzger (University of Hanover)
European and national conflicts of laws on IP: closing the gaps / Europäisches und nationales IPR für Geistiges Eigentum: Möglichkeit der Lückenfüllung
Prof. Dr. Reto Hilty (MPI, Munich)
The proposal for a reform on licence contracts / Ein Vorschlag für eine Reform des Lizenzvertragsrechts
Dr. Udo Meyer (BASF SE, Mannheim)
Need for a reform of the rules on employee's inventions? Notwendigkeit der Reform des Arbeitnehmererfinderrecht?
Beteiligte Personen
Leitung: | Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens |
Wissenschaftliche Mitarbeiter Osnabrück: | Mareike Matthies |
Wissenschaftliche Mitarbeiter Mannheim: | Martina Burger Valerie Schweppe Lea Tochtermann Sofia Wagner Florian Winzer |
Gutachter: | Prof. Dr. Kurt Bartenbach, Rechtsanwalt
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Das Projekt wurde unterstützt | Cornelia Rudloff-Schäffer, Präsidentin des DPMA
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Übersetzung: | Jasmin Jaenisch (Universität Mannheim) |