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Publikationen

Hinweis: Zu einigen Publikationen finden Sie unter Aktuelles kurze Zusammenfassungen &
eine Verlinkung zu der Fundstelle.
Aktuelle Publikationen
PATENTRECHT & LIZENZVERTRAGSRECHT
- "Zweites Patentrechtsmodernisierungsgesetz - Offene (prozessuale) Fragen",
Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 2022, 49. - "Funktion und Relevanz des Straftatbestands der Patentverletzung nach § 142 PatG",
Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte, 2022, 377
gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Lukas Bartke. - "Stellungnahme zum 2. PatModG: Ergänzung des § 139 I PatG durch einen Verhältnismäßigkeitsvorbehalt",
GRUR 2021, 775. - Kommentierung: §§ 15, 23 und 24 PatG
in: Busse/Keukenschrijver (Hrsg), Kommentar zum Patengesetz, Berlin 2020. - "Die Patentvindikation: Anwendbares Recht, Rechtsnatur und Gutglaubensschutz",
Mitteilungen der Deutschen Patentanwälte 2019, 197. - "Wer bestimmt was FRAND ist? Über Rahmenbedingungen, Maßstab und Zuständigkeit für die Beurteilung der FRAND-Konformität",
Mitteilungen der deutschen Patentanwälte 2018, 297. - "Die FRAND-Erklärung: Anwendbares Recht, Rechtsnatur und Bindungswirkung am Beispiel eines ETSI-Standards",
GRUR 2018, 128. - "ECOSOIL Revisited: Lizenzkauf? Mitinhaberschaft!",
MarkenR 2/2018, 87. - "Immaterialgüter als Vertragsgegenstand: 10 Thesen, warum das Lizenzvertragsrecht im ABGB kodifiziert werden sollte",
Verhandlungen des 20. Österreichischen Juristentags, Salzburg 2018, Wien 2019, 30-67.
GEHEIMNISSCHUTZ
- "Begriff und Rechtsnatur des Geschäftsgeheimnisses: Über ungeschriebene Unterschiede zwischen altem und neuem Recht"
in: Hans-Jürgen Ahrens u.a. (Hrsg.), FS für Henning Harte-Bavendamm, 2020, 367. - "Trade Secret Disputes: Should you arbitrate or litigate? How to effectively protect trade secrets in the course of dispute resolution"
in: Zeiler/Zojer (Hrsg.), Trade Secrets: Procedural and Substantive Issues, 2020, 49. - "Neue Anforderungen an Geheimhaltungsvereinbarungen?",
WRP 2019, 679. - "Der Schutz von Geschäftsgeheimnissen im Verfahren: Nicht-Öffentlichkeit, Vertraulichkeit und Geheimhaltung vor Schiedsgerichten und staatlichen Gerichten im Vergleich",
ZZPInt 2019, 385. - "Geheimnisschutz: in vier Schritten zur angemessenen Maßnahme",
IPRB 2018, 202. - "10 Fragen und Antworten zum Geheimnisschutz",
GRUR Newsletter 1/2018.
DIGITAL TOOLS (INKL. SMART FARMING)
- "Datenzugang bei smarten Produkten nach dem Entwurf für ein Datengesetz (Data act) - Rechtliche Rahmenbedingungen für die Vertragsgestaltung",
RDi 2/2023, 49. - "Smarte Maschinen: Vertragsgestaltung & AGB-Kontrolle",
ZdiW 12/2022, 437. - "Smarte Maschinen & digitale Produkte: Auswirkungen der Umsetzung der Warenkauf-RL und Digitale-Inhalte-RL auf B2B-Verträge",
ZdiW 11/2022, 397. - "Die Blockchain als IP-Schutzgegenstand",
ZdiW 2021, 333
gemeinsam mit dem wissenschaftlichen Mitarbeiter Jost Sievering. - "Die Blockchain zum Schutz von IP",
ZdiW 2021, 369
gemeinsam mit der wissenschaftlichen Mitarbeiterin Sabrina Steinmann. - "Datenschutzrechtliche Anforderungen an Smart Glases-basierende Informationssysteme in der Logistik",
INFORMATIK 2017, 1037
gemeinsam mit Sabrina Steinmann, Lisa Berkemeier, Christina Niemöller und Oliver Thomas. - "Werke Künstlicher Intelligenz – Eine gefährliche Lücke bleibt",
Legal Tribune Online 2.7.2019. - Kommentierung: Vor §§ 17-19 UWG, §§ 1-5. 15-21 Geschäftsgeheimnisgesetz
in: Büscher (Hrsg.), Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Kommentar, 2019.
SONSTIGE AKTUELLE AUFSÄTZE
- "Die Gewährleistungsmarke zwischen Schutzrecht und Verbraucherschutz"
in: Hellmann u.a. (Hrsg.), Marke, Nachhaltigkeit und Verbraucherpolitik, 2022, 67.
Hinweis: Alle weiteren aktuellen & älteren Veröffentlichungen finden Sie im Publikationsverzeichnis.
Qualifikationsschriften
Verfahrenskoordination und Verjährungsunterbrechung im Europäischen Prozessrecht
Schriften zum Verfahrensrecht (VverfR) 34, Mohr Siebeck, Tübingen 2004, 424 Seiten. (Dissertation Universität Göttingen 2003)
Die Arbeit befasst sich mit der Verjährungsproblematik, die sich bei zivilrechtlichen Rechtsstreitigkeiten mit grenzüberschreitendem Bezug in Folge der Rechtshängigkeitssperre des Art. 27 EuGVVO bzw. Art. 21 LGVÜ ergeben kann. Die Untersuchung der Rechtshängigkeitsregel zeigt, dass das Europäische Prozessrecht Parallelverfahren vor Gerichten mehrerer Mitgliedstaaten grundsätzlich ausschließt, ohne für den Fall Vorsorge zu treffen, dass das allein zulässige Erstverfahren das Rechtsschutzbedürfnis des Klägers nicht erfüllt. Wird in Folge ein sukzessives Verfahren in einem anderen Mitgliedstaat erforderlich, so erlangt die Frage, ob das fehlgeschlagene Erstverfahren zumindest die Verjährung unterbrochen hat, überragende Bedeutung. Ein Vergleich der verjährungsrechtlichen Regelungen des deutschen, englischen, österreichischen und schweizerischen Rechts zeigt, dass diese Frage höchst unterschiedlich beantwortet wird. Daraus entsteht an der Schnittstelle zwischen Europäischem Prozessrecht und nationalem Recht ein Rechtsschutzdefizit, das unmittelbare Folge des Zusammenspiels zwischen der Europäischen Rechtshängigkeitssperre und dem Europäischen Anerkennungsrecht ist, und entsprechend auch auf dieser Ebene einer Lösung zugeführt werden muss. Die Autorin untersucht die Lösungsmodelle, die die vier untersuchten nationalen Rechtsordnungen für vergleichbare innerstaatliche Konstellationen aufweisen, und erarbeitet auf dieser Grundlage abschließend einen Vorschlag für eine Regelung im Rahmen des Europäischen Prozessrechts. Rezension: Jakob Stagl, ÖJZ 2006, 258 ff.
Die Lizenz: Eine Einordnung in die Systemzusammenhänge des BGB und des Zivilprozessrechts
Jus Privatum 161, Mohr Siebeck 2012, 802 Seiten (Habilitationsschrift Universität Osnabrück 2009)
Die Lizenz stellt die zentrale Verwertungsform für Rechte des Geistigen Eigentums dar. Bisher scheitert eine dogmatisch konsistente Einordnung in das Rechtssystem jedoch an der in Deutschland tradierten Abweichung vom Allgemeinen Zivilrecht sowie der starken Differenzierung nach der Art des Schutzgegenstands. Die daraus resultierenden dogmatischen Brüche und Unsicherheiten sind aus wissenschaftlicher Perspektive unbefriedigend und belasten die Vertragspraxis. Die Monographie arbeitet die Lizenz als ein Rechtsinstitut an der Schnittstelle zwischen Allgemeinem Zivilrecht und dem Recht des Geistigen Eigentums heraus und integriert dadurch die Lizenzerteilung in das Allgemeine Zivilrecht. Die Lizenz wird als verdinglichte Obligation erfasst, der Lizenzvertrag nach dem Vorbild der Vertragstypen des BGB als einheitliches Modell konzipiert. Die Konsequenzen der Anwendung des Allgemeinen Schuldrechts werden ebenso erörtert, wie die Behandlung des Lizenzvertrags in Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kollisionsrecht. Rezension: Maximilian Haedicke, AcP 2013, 168 ff.