Fachbereich Rechtswissenschaften


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

LL.B. Wirtschaftrecht

Ein Wechsel von anderen Hochschulen und/oder aus anderen Studiengängen in den Studiengang Wirtschaftsrecht ist möglich. Dabei können grundsätzlich auch bereits erbrachte Leistungen angerechnet werden, soweit diese mit den hiesigen Leistungen ausreichend vergleichbar sind. Das Maß der Anrechenbarkeit ist dann auch ausschlaggebend dafür, in welches Semester die Einschreibung erfolgen kann.

Bezüglich der möglichen Anrechnungen bietet das Prüfungsamt an, eine unverbindliche Prognose zu erstellen. Für die Prognose wird eine Übersicht der bereits erbrachten Leistungen benötigt. Ergänzende Informationen zum Inhalt der Vorlesungen sind dabei ebenfalls hilfreich, z.B. in Form eines Modulhandbuchs oder eines kommentierten Vorlesungsverzeichnisses.

Auf Basis der Anrechnungsprognose wird dann eine Einstufungsempfehlung ausgestellt, mit der die Bewerbung auf ein höheres Fachsemester erfolgen kann. Bitte beachten Sie, dass ein Einstieg in das 2. und 4. Semester nur zum Sommersemester möglich ist, ein Einstieg in das 3. Semester hingegen nur zum Wintersemester.

Mit der Einstufung ist noch keine Anrechnung der Leistungen verbunden. Hierfür muss nach der Einschreibung ein gesonderter Anrechnungsantrag im Prüfungsamt gestellt werden. Das entsprechende Formular finden Sie hier.

Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang LL.B. Wirtschaftsrecht ist grundsätzlich auch dann eine Option, wenn der Diplomstudiengang endgültig nicht bestanden wurde. Eine Übersicht über die anrechenbaren Leistungen finden Sie hier.

Topinformationen