Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 7: Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht

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I. Allgemeines

 

Die Bedeutung des Wirtschaftsstrafrechts ist in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Das gilt nicht nur für die Berichterstattung in den Medien über bundesweit beachtete Strafverfahren, sondern auch für den Alltag von Strafverfolgungsbehörden und Anwaltschaft. Hier kommt beispielsweise der Steuerhinterziehung (§ 370 AO) und dem Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a StGB), aber auch dem Betrug (§ 263 StGB) und der Untreue (§ 266 StGB) eine hohe praktische Relevanz zu. Expert/inn/en im Wirtschaftsstrafrecht werden nicht nur für die Aufarbeitung von Verdachtsmomenten für begangene Taten (Richter/innen. Staatsanwälte/innen, Verteidiger/innen), sondern zunehmend auch für die präventive Vermeidung zukünftiger Straftaten (Stichwort „Compliance“) gesucht. Auch unternehmensintern sind in diesem Bereich der Beratung zahlreiche neue Arbeitsplätze entstanden.

Die erfolgreiche Tätigkeit im Bereich des Wirtschaftsstrafrechts setzt das Zusammenspiel strafrechtlicher und wirtschaftsrechtlicher Kenntnisse voraus. Dieser Schwerpunkt wendet sich daher an Studierende, die über gute strafrechtliche Kenntnisse verfügen, sich auch für wirtschaftliche Zusammenhänge interessieren und Spaß daran haben, sich in die Verknüpfungen zwischen Strafrecht und wirtschaftsrechtlichen Grundlagen sowie des Steuerrechts einzuarbeiten. Aufgrund der wirtschaftsrechtlichen Vorfragen kommt auch dem Europarecht eine höhere Bedeutung zu als bei anderen Straftatbeständen. Neben dem materiellen Wirtschaftsstrafrecht wird auch das Strafverfahrensrecht vertieft sowie das Strafanwendungsrecht unterrichtet (aufgrund des grenzüberschreitenden Charakters vieler Wirtschaftsstraftaten), um allen Teilnehmer/-innen einen umfassenden Einblick in die Materie des Wirtschaftsstrafrechts zu geben.

 

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtkurse

Der Schwerpunkt hat drei Wahlpflichtvorlesungen, die zum Pflichtinhalt der mündlichen Schwerpunktprüfung gehören.

  • Unternehmensstrafrecht (2 SWS/WS): Das Unternehmensstrafrecht behandelt den Allgemeinen Teil des Wirtschaftsstrafrechts. Die strafbarkeitsbegründenden und strafbarkeitsausschließenden Umstände des Allgemeinen Teils des StGB werden in den Kontext wirtschaftlicher Zusammenhänge und Fallgestaltungen gestellt. Einen Schwerpunkt stellt die strafrechtliche Verantwortung im Unternehmen, insbesondere der Führungspersonen dar. Daneben nimmt auch die Sanktionierung des Unternehmens selbst breiten Raum ein.

  • Wirtschaftsstrafrecht BT (2 SWS/WS): Die Vorlesung führt in die wichtigsten Delikte des Wirtschaftsstrafrechts ein. Neben den wirtschaftsstrafrechtlichen Regelungen des StGB – insbesondere Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen (§ 266a), Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (§§ 299 ff.), Submissionsbetrug (§ 298) – werden Delikte des Nebenstrafrechts, insbesondere aus den Bereichen des Insolvenz- und Kapitalmarktstrafrechts (§ 15a InsO, § 119 WpHG) behandelt

  • Steuerstrafrecht (2 SWS/SS): Die Vorlesung behandelt das materielle Steuerstrafrecht (§§ 369 bis 376 AO), insbesondere das zentrale Delikt der Steuerhinterziehung nach § 370 AO einschließlich der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO. Daneben wird das Recht des Steuerstrafverfahrens dargestellt, das Abweichungen von den allgemeinen strafprozessualen Regeln enthält, insbesondere in Gestalt der Übertragung von Kompetenzen auf Finanzbehörden..

2. Wahlkurse

Daneben werden mehrere Wahlvorlesungen angeboten, von denen zwei als weitere Gegenstände der mündlichen Schwerpunktprüfung gewählt werden.

  • Transnationales Strafrecht (2 SWS/SS): Die Vorlesung umfasst drei Themenkomplexe. Zunächst wird das „Strafanwendungsrecht“ des StGB (§§ 3 ff.) behandelt. Anschließend werden die Voraussetzungen der europäischen und internationalen Strafverfolgung erläutert, insbesondere wird der Europäische Haftbefehl vorgestellt. Außerdem werden Grundlagen zum europäischen Strafrecht vermittelt.
  • Umweltstrafrecht (2 SWS/WS): Erörtert werden die Grundlagen des Umweltstrafrechts, insbesondere seine verwaltungsakzessorische Ausgestaltung und die damit verbundenen Probleme einschließlich einer Strafbarkeit von Amtsträgern. Diese Fragen werden im Zusammenhang mit der Auslegung der umweltstrafrechtlichen Tatbestände (§§ 324 ff. StGB) behandelt.

  • Strafprozessuales Ermittlungsverfahren (2 SWS/SS): Dem Ermittlungsverfahren kommt eine hohe Bedeutung zu, da in dieser Phase des Strafprozesses häufig wichtige Weichenstellungen erfolgen. Die Vorlesung gibt einen Überblick über das Ermittlungsverfahren und bietet insbesondere eine Vertiefung zum Bereich der Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung, Einsatz verdeckter Ermittler).

  • Strafprozessuale Rechtsbehelfe (2 SWS/SS): Gegenstand der Vorlesung sind die Rechtsbehelfe des Strafverfahrens. Es werden die ordentlichen Rechtsbehelfe (Berufung, Revision, Beschwerde) sowie die außerordentlichen Rechtsbehelfe (insbesondere Wiedereinsetzung und Wiederaufnahme) dogmatisch eingeordnet und in ihrer Bedeutung für die Praxis dargestellt.
  • Cybercrime (1 SWS/WS): Cybercrime beschreibt einen Kriminalitätsbereich, dem hinsichtlich Schadenshöhe und Fallzahl eine stark zunehmende praktische Bedeutung zukommt. Erpressungen von Unternehmen durch den Einsatz von Ransomware und Angriffe auf das Onlinebanking sind zwei Beispiele für solche Phänomene. Im Rahmen der neugeschaffenen Vorlesung Cybercrime werden sowohl die materiellrechtlichen Grundlagen (welche Straftatbestände sind einschlägig) als auch die strafprozessualen Besonderheiten (welche Ermittlungsmaßnahmen können eingesetzt werden) behandelt.
  • Steuerliches Verfahrensrecht (2 SWS/WS): Die Vorlesung (identisch mit der zum Schwerpunktbereich 6) umfasst schwerpunktmäßig das besondere Verwaltungsrecht für Steuern, insbesondere die Abläufe bei der Durchführung der Besteuerung und das Verfahren für die Festsetzung und Erhebung von Steuern gemäß der AO. Diese steuerrechtliche Thematik ist Gegenstand des strafrechtlichen Schwerpunkts, weil ihr eine erhebliche Bedeutung für das Steuerstrafrecht zukommt.
  • Strafrechtliche Vermögensabschöpfung (2 SWS/WS/SS): Die 2017 in Kraft getretene Neuregelung der Vermögensabschöpfung gewinnt in der täglichen Praxis des Strafprozesses, insbesondere in Wirtschaftsstrafverfahren, eine zunehmende Bedeutung. Die Vorlesung behandelt die zentralen Normen der Einziehung von Taterträgen beim Täter und bei Dritten sowie die Einziehung von Tatmitteln/ -produkten und von Beziehungsgegenständen. In einem zweiten Teil werden die strafprozessualen Regelungen dargestellt, die für das Verfahren der Vermögensabschöpfung maßgeblich sind.

Der Schwerpunkt wird von den drei Professoren des Strafrechts getragen (Prof. Dr. Ralf Krack, Prof. Dr. Roland Schmitz, Prof. Dr. Arndt Sinn). Daneben unterrichten erfahrene Praktiker aus der Justiz. Es werden neben den Vorlesungen Seminare angeboten, die der Vorbereitung auf das Verfassen der Studienarbeit dienen.

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 7 finden Sie auf der Homepage des Instituts für Wirtschaftsstrafrecht, www.wirtschaftsstrafrecht.uni-osnabrueck.de, sowie bei den Dozenten Prof. Dr. Krack Prof. Dr. Schmitz Prof. Dr. Sinn