Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 8: Rechtspflege, Rechtsberatung, Rechtsgestaltung

(Ausbildungsbeginn bis WS 2020/21 möglich)

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Wichtig:
Beachten Sie bitte, dass dieser Schwerpunkt bis auf Weiteres nur noch Prüfungsgegenstand ist. Eine Neuzulassung ist nicht mehr möglich.

I. Allgemeines

Der Schwerpunkt 8 spricht insbesondere Studierende an, die sich eine Richter- oder Anwaltstätigkeit vorstellen können. Gerade für Rechtsanwälte, die sich Optionen offen halten und eine vorzeitige Spezialisierung vermeiden wollen, empfiehlt sich angesichts des Arbeitsmarkts eine breitgefächerte Qualifizierung. Der Schwerpunkt ist daher auch nicht rein zivil(prozess)rechtlich ausgerichtet. Im Wahlpflichtfach „StPO III (Ermittlungsverfahren)“ werden die Techniken vermittelt, die es insbesondere dem Rechtsanwalt gestatten, Mandanten, die er vielleicht im Wesentlichen zivil- oder wirtschaftsrechtlich berät, auch bei sich anbahnender Strafverfolgung zu begleiten (z.B. nach Verkehrsunfall, Verletzung der Unterhaltspflicht, Insolvenzstraftaten). Die zivilrechtlichen Wahlpflichtkurse („Recht der Kreditsicherheiten“, „ZPO IV ‒ Zwangsvollstreckung II“) bauen auf den Pflichtfachveranstaltungen auf und vertiefen diese. Gleiches gilt für die Wahlkurse „ZPO III ‒ Erkenntnisverfahren II“, „Erb- u. Familienrecht II“ und, bei hinreichender Nachfrage, für „Rechtsgestaltung im Familienrecht“.

Je nach Fächerkombination eröffnen sich zahlreiche Weichenstellungen mit der Gelegenheit, individuelle Akzente zu setzen: Eine Konzentration auf Kreditsicherheiten, auf Rechtsgestaltung sowie Vollstreckungs- und Insolvenzrecht erleichtert z.B. die Beratung mittelständischer Unternehmen, aber auch die Tätigkeit in Banken (Kreditabteilung) oder als Insolvenzverwalter. Die Befassung mit Verbraucherinsolvenzen und Restschuldbefreiung ist andererseits eine Basis für Konsumentenberatung, zumal in Verbindung mit dem Wahlkurs „Verbraucherschutzrecht“. Eine Vertiefung im Familien- und Erbrecht ist für nahezu jeden juristischen Beruf hilfreich, vor allem für Rechtsanwälte, die jedenfalls bei langjähriger Beziehung zum Mandanten oft genug Scheidungsrisiken oder andere familiäre Konflikte einzubeziehen haben. Über die berufs- und standesrechtlichen Grundlagen der Anwaltstätigkeit ‒ für diese entscheiden sich ca. 80 % der Absolventen bei dann meist zivilrechtlicher und forensischer Ausrichtung ‒ informiert der Wahlkurs „Anwaltsrecht“. Wer Anwalt werden möchte, braucht umso mehr fundierte Kenntnisse im Zivilprozessrecht, nicht minder aber die künftigen Richter ‒ nach aller Erfahrung auch ungeachtet des späteren Referendariats, zumal gute Stationsbewertungen in der praktischen Ausbildung die Aussicht auf Einstellung als Richter_in wesentlich erhöhen können. Da die heutigen Geschäftsbeziehungen zunehmend grenzüberschreitend sind, informiert der Wahlkurs „IZPR“ (Internationales Zivilprozessrecht) auch über die Besonderheiten von Prozessrechtsverhältnissen mit Auslandsbezug. Speziell wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten sind allerdings der staatlichen Justiz entzogen, wenn die beteiligten Vertragspartner für Streitfälle ein Schiedsverfahren vereinbart haben; die Eigenheiten dieses Verfahrens, das für Rechtsanwälte besonders attraktiv sein kann, behandelt der Wahlkurs „Schiedsverfahrensrecht“.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass der Schwerpunkt 8 für Studierende geeignet ist, die sich eine spätere Tätigkeit als Zivilrichter vorstellen können oder sich z.B. auf den Beruf des Prozessanwalts mit zivilrechtlicher Ausrichtung vorbereiten wollen. Zudem bereitet der Schwerpunkt gut auf das Referendariat, mittelbar also auch schon auf das Zweite Staatsexamen vor. Inhaltlich knüpft er ‒ nicht nur in den Wahlpflichtfächern ‒ in weitem Umfang an die Pflichtfächer des Staatsexamens an. Andererseits sollte das Ausmaß der gebotenen Vertiefungen nicht unterschätzt werden. Der Schwerpunkt ist anspruchsvoll.

Der Schwerpunkt wird von zahlreichen Professoren getragen. Seine Vorlesungen übernehmen gegenwärtig Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens,  Prof. Dr. Christoph Busch, Prof. Dr. Ulrich Foerste, Prof. Dr. Mary-Rose McGuire und Prof. Dr. Arndt Sinn, aber auch erfahrene Praktiker aus Justiz und Anwaltschaft.

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtfächer

  • Der Wahlpflichtkurs Recht der Kreditsicherheiten greift Inhalte der schuld- und sachenrechtlichen Pflichtfächer auf und vertieft insbesondere das Bürgschaftsrecht, die Mobiliarsicherheiten (den Eigentumsvorbehalt samt seinen Erweiterungen, die Sicherungsübereignung und –zession in Abgrenzung zu den Pfandrechten) sowie Hypothek und Grundschuld. Je nach Zeitplan werden auch die Realisierung der Sicherheiten (durch Zwangsvollstreckung bzw. bei Insolvenz) und der Schutz des Sicherungsgebers (bei Zwangsvollstreckung gegen den Sicherungsnehmer bzw. bei dessen Insolvenz) behandelt.

  • Der Wahlpflichtkurs ZPO IV ‒ Zwangsvollstreckungsrecht II vertieft ausgewählte Bereiche der Pflichtvorlesung ZPO II ‒ Zwangsvollstreckungsrecht, nämlich die Pfändung von Forderungen, aber auch Stoff, der in der Pflichtvorlesung meist nur gestreift werden kann, z.B. den praktisch so wichtigen Pfändungsschutz (§§ 850 ff. ZPO) und die zentralen Rechtsbehelfe (Vollstreckungserinnerung, Vollstreckungsgegenklage und Drittwiderspruchsklage). Soweit Zeit bleibt, werden auch Zweifelsfragen des § 836 II ZPO, der Räumungsvollstreckung und der §§ 887 ff. ZPO erörtert, alternativ Arrest und einstweilige Verfügung.

  • Der Wahlpflichtkurs StPO III (Ermittlungsverfahren) gibt einen Überblick über das Ermittlungsverfahren, dem hohe Bedeutung zukommt, da in dieser Phase des Strafprozesses häufig wichtige Weichenstellungen erfolgen. Insbesondere wird der Bereich der Zwangsmaßnahmen vertieft (z.B. Untersuchungshaft, Telekommunikationsüberwachung, Einsatz verdeckter Ermittler).

2. Wahlfächer

  • Der Wahlkurs Insolvenzrecht behandelt Voraussetzungen und Grundzüge des Insolvenzverfahrens (Regelverfahren, Klein- und Planverfahren), das immer wichtiger werdende Verfahren bis zur Eröffnung („Eröffnungsverfahren“) samt den dort möglichen Sicherungsmaßnahmen, vor allem aber die materiellrechtlichen Folgen der Insolvenzeröffnung einschließlich der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Die Vorlesung erfordert Kenntnisse des Sachenrechts, möglichst auch der Kreditsicherheiten und der Einzelzwangsvollstreckung (ZPO II).

  • Der Wahlkurs Erb- und Familienrecht II vertieft in seiner aktuellen Form lediglich das Familienrecht. Ein ergänzender Vertiefungskurs im Erbrecht fand bisher nicht genügend Interessenten; wer den Wahlkurs Erb- u. Familienrecht II dennoch als Prüfungsfach wählt, muss sich daher ggfs. autodidaktisch qualifizieren.

  • Der Wahlkurs Rechtsgestaltung im Familienrecht soll insbesondere den rechtlichen Rahmen und sinnvolle Inhalte von Eheverträgen erörtern. Er kann zur Zeit aber nicht angeboten werden.

  • Der Wahlkurs Verbraucherschutzrecht bietet eine Einführung in das deutsche Verbraucherrecht mit seinen europäischen Bezügen. Behandelt werden u.a. das AGB-Recht, Widerrufsrechte und Informationspflichten bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen, sowie Verbrauchsgüterkauf und Verbraucherdarlehen. Integriert in die Vorlesung ist ein „Praxis-Workshop“, bei dem die Teilnehmer die AGB ausgewählter Online-Shops auf mögliche Verbraucherrechtsverstöße überprüfen.

  • Zum Wahlkurs Schiedsverfahrensrecht: Im internationalen Handelsverkehr tritt häufig das Problem auf, dass man mit ausländischen Parteien gerne Verträge schließen, sich im Streitfall aber nicht der fremden Rechtsordnung oder Gerichtsbarkeit unterwerfen möchte. Der US-Amerikaner fürchtet den Prozess in Deutschland wegen der aus seiner Sicht sehr formalen Prozesskultur (kein Zugang zu Beweismaterial) genauso, wie das deutsche Unternehmen die überzogenen Schadensersatzbeträge oder die Drohkulisse eines Juryverfahrens in den USA. Ein möglicher Ausweg aus diesem Dilemma sind internationale Schiedsverfahren. Sie sind ein beliebter Mechanismus, um Streitigkeiten aus (internationalen) Handelsverträgen beizulegen, weil sie besser als das staatliche Verfahren auf die verschiedenen, legitimen Erwartungen der Parteien Rücksicht nehmen und einen Kompromiss zwischen verschiedenen Rechtskulturen ermöglichen. Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Vor- und Nachteile der Schiedsgerichtsbarkeit, den zwingenden gesetzlichen Rahmen, die Aufgabenverteilung zwischen staatlichen Gerichten, die das Schiedsverfahren sichern und unterstützen, und den Schiedsgerichten, vor denen der eigentliche Prozess abläuft.

  • Der Wahlkurs ZPO III ‒ Erkenntnisverfahren II vertieft verschiedene Themen des Erkenntnisverfahrens, so auch die Prozessvoraussetzungen, Mehrheit und Wechsel der Parteien, die richterliche Beweiswürdigung, besondere Verfahrensarten und die Rechtsbehelfe.

  • Der Wahlkurs Anwaltsrecht stellt das anwaltliche Berufsrecht in seiner ganzen Breite vor, also ‒ über die in der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelten Materien hinaus ‒ auch die einschlägigen Teile der ZPO und der StPO, des Gesellschaftsrechts der Berufsausübungsgesellschaften, des Verfassungsrechts und des Europarechts. Die Vorlesung dient daher auch der Wiederholung und Vertiefung dieser spezifischen Regelungen.

  • Zum Wahlkurs Internationales Zivilprozeßrecht (IZPR; Cross-Border-Litigation): Das Schlagwort Cross-Border-Litigation ist ein Oberbegriff für alle Verfahren, die einen Auslandsbezug aufweisen. Ein solcher liegt bspw. vor, wenn sich der Streitgegenstand (Zugriff in der Zwangsvollstreckung) oder ein Beteiligter (Partei, Zeuge) im Ausland befindet oder ausländisches Recht zur Anwendung kommt. Die deutsche ZPO kennt keine allgemeinen Regeln für Verfahren mit Auslandsbezug, sondern nur einzelne Sonderregelungen, die idR auf int. Übereinkommen oder Unionsrecht beruhen. Umso wichtiger ist es, statt nur die einzelnen Regelungen auch den internationalen Kontext und das übergeordnete Ziel einer geordneten Rechtspflege zu beachten. Aus der Sicht der Rechtspraxis ist dieses Gebiet von Interesse, weil durch die Auswahl des zuständigen Gerichts nicht nur die prozessualen Rahmenbedingungen, sondern indirekt auch das anwendbare Recht und damit das Prozessergebnis beeinflusst werden können. Die Vorlesung gibt einen Überblick über die Besonderheiten bei Prozessen in Zivil- und Handelssachen mit Auslandsbezug sowie die Wirkung von ausländischen Verfahren und Entscheidungen im Inland. Ziel ist, Sie mit den verschiedenen Rechtsquellen und den Grundregeln der internationalen Zuständigkeit vertraut zu machen und Ihnen sowohl die praktischen Schwierigkeiten als auch die Spielräume für Prozesstaktik aufzuzeigen, die grenzüberschreitende Verfahren in der Praxis bieten.