Fachbereich Rechtswissenschaften


Osnabrück University navigation and search


Main content

Top content

Promotion - was ist das?

Top content

Seit dem WiSe 2021/2022 besteht die Möglichkeit, eine Promotion mit dem Promotionsstudiengang Rechtswissenschaften zu kombinieren.

Vielleicht ist Ihnen das Wort „Promotion“ bisher noch nicht geläufig. Unter einer Promotion versteht man vereinfacht gesagt das Schreiben einer Doktorarbeit und ihre Verteidigung in einer mündlichen Prüfung.

Während des Studiums fehlt meistens die Zeit, sich mit einer spezifischen Frage ausführlich auseinanderzusetzen. Sollten Sie also genau hierauf nach dem ersten oder zweiten Examen Lust haben, kann die Doktorarbeit für Sie das Richtige sein.

Zurzeit promovieren an unserem Fachbereich insgesamt etwa 80 Nachwuchswissenschaftlicher*innen. Zur Promotion werden bevorzugt Studierende der Universität Osnabrück angenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen, die in der geltenden Promotionsordnung des Fachbereichs niedergelegt sind, können sich allerdings auch Studierende anderer Universitäten bewerben.

Es bestehen zwei Möglichkeiten, eine Promotion zu finanzieren. Zum einen können Sie intern, also verbunden mit einer Beschäftigung an der Universität Osnabrück, promovieren. Das bedeutet, dass Sie als Wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in (siehe Stellenanzeigen) an einer Professur tätig sind. Zum anderen ist eine Promotion auch extern möglich. Hierbei finanzieren die Doktorand*innen die Promotion bspw. durch ein Stipendium oder eine andere außeruniversitäre Tätigkeit.

Scheuen Sie sich nicht, an die Professor*innen des Fachbereichs heranzutreten und sich über die Möglichkeit einer Promotion an der jeweiligen Professur zu informieren.

Außerdem steht Ihnen für sämtliche allgemeine Fragen rund um das Thema Promotion auch gerne das Team von ZePrOs zur Seite.

Abgeschlossene Promotionen

Sommersemester 2023
Wintersemester 2022/2023
Sommersemester 2022
Wintersemester 2021/2022
Sommersemester 2021
Wintersemester 2020/2021