Fachbereich Rechtswissenschaften


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Verleihung des Hochschulgrades
Diplom-Juristin oder Diplom-Jurist

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Nachdem Sie erfolgreich die Erste Prüfung abgelegt haben, können Sie sich auf Antrag den Hochschulgrad Diplom-Juristin oder Diplom-Jurist durch den Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück verleihen lassen.

Um eine Diplomurkunde zu erhalten, müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  1. den Antrag zur Erstellung des Diploms,
  2. eine beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Gesamtzeugnis) der bestandenen Ersten Prüfung des LJPA Celle sowie
  3. eine Immatrikulationsbescheinigungen zum Nachweis der Voraussetzungen nach §2 Abs. 2a (Immatrikulationen in Osnabrück zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ersten Prüfung, sowie im vorherigen Semester und – sofern die beantragende Person noch immatrikuliert ist – auch eine aktuelle Bescheinigung (ansonsten fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € an, §1 Abs. 2 Ordnung über die Verleihung des Hochschulgrades Diplom-Jurist)
    oder
    eine Studienverlaufsbescheinigung (über das Studierendensekretariat StudiOs erhältlich).

Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an:

Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften Dekanat
Heger-Tor-Wall 14
49069 Osnabrück

Hinweis: Ohne Antrag zur Erstellung des Diploms kann keine Einladung zur Absolvent*innenfeier erfolgen.