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Verleihung des Hochschulgrades
Diplom-Juristin oder Diplom-Jurist
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Um Ihr Diplom zu beantragen müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
- Antrag zur Erstellung des Diploms
- Beglaubigte Kopie des Abschlusszeugnisses (Gesamtzeugnis) der bestandenen Ersten Prüfung des LJPA Celle
- Immatrikulationsbescheinigungen zum Nachweis der Voraussetzungen nach §2 Abs. 2a (Immatrikulationen in Osnabrück zum Zeitpunkt der Zulassung zur Ersten Prüfung, sowie im vorherigen Semester und – sofern die beantragende Person noch immatrikuliert ist – auch eine aktuelle Bescheinigung (ansonsten fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 50 € an, §1 Abs. 2 Ordnung über die Verleihung des Hochschulgrades Diplom-Jurist)
oder
Eine Studienverlaufsbescheinigung (über das Studierendensekretariat StudiOs erhältlich).
Senden Sie die vollständigen Unterlagen an:
Universität Osnabrück
Fachbereich Rechtswissenschaften Dekanat
Heger-Tor-Wall 14
49069 Osnabrück
Hinweis: Ohne Antrag zur Erstellung des Diploms erfolgt keine Einladung zur Absolvent*innenfeier.