Fachbereich Rechtswissenschaften


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Erklärung zur Barrierefreiheit

Topinformationen

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für https://www.jura.uni-osnabrueck.de/

Die Universität Osnabrück ist bemüht, ihre Website in Einklang mit § 9b des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (NBGG) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) teilweise vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte:

  • Nicht alle Grafiken oder Bilder enthalten Alternativtexte
  • Video-Formate enthalten derzeit keine Untertitel und keine Audiodeskription
  • PDFs sind teilweise nicht barrierefrei
  • die Webseite ist teilweise nicht ohne Maus nutzbar
  • Die Nutzung der Navigationsstruktur der Webseite kann noch eingeschränkt sein
  • Es sind Anwendungen eingebunden, auf deren Barrierefreiheits-Status die Verantwortlichen für die Webseite keinen Einfluss haben

Die aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:

  • Verschiedene Dokumente aus Büroanwendungen konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden
  • Dokumente, die von Dritten (z.B. anderen Organisationen) bereitgestellt werden, liegen zum Teil nicht barrierefrei vor
  • Videos können aufgrund der hohen Arbeitsbelastung nicht mit Untertiteln und/oder Audiotranskription versehen werden
  • Die Navigationsstruktur/das Menü der Webseite befindet sich zurzeit in Überarbeitung

Die verantwortlichen Stellen der Universität Osnabrück arbeiten im Rahmen ihrer technischen und arbeitsorganisatorischen Möglichkeiten kontinuierlich an der Verbesserung der Barrierefreiheit.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 18.9.2020 erstellt. Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung (überwiegend anhand des BITV-Selbsttests).

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen: barrierefreiheit@uni-osnabrueck.de

Schlichtungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511 120 4010 und schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de