Department of Law


Navigation und Suche der Universität Osnabrück


Hauptinhalt

Topinformationen

Studieninteressierte

Topinformationen

  • FFA – Was ist das?
    "FFA" ist die Abkürzung für Fremdsprachliche Fachausbildung. Die FFA ist ein Studienangebot für Studierende des Studienganges Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück, das seit dem Wintersemester 2007/2008 angeboten wird. Hier finden Sie auch eine Videopräsentation, die Ihre Fragen beantwortet.
  • Was ist das Ziel der FFA?
    Die Teilnehmer der FFA sollen vertiefte fachspezifische Kenntnisse in einer Fremdsprache sowie Grundkenntnisse der betreffenden Rechtsordnung erwerben und dadurch auf Auslandsaufenthalte und berufliche Tätigkeiten im Ausland bzw. mit Auslandsberührung vorbereitet werden. Zum Nachweis dieser Kenntnisse wird nach erfolgreicher Teilnahme an der FFA ein mehrsprachiges Zertifikat erteilt.
  • In welchen Sprachen wird die FFA angeboten?
    Die FFA wird in den Sprachen Englisch UK, Englisch USA, Französisch, Polnisch, Spanisch und Chinesisch angeboten. Jede Sprache wird ausschließlich durch qualifizierte Muttersprachler gelehrt. Voraussetzung für das Zustandekommen eines Kurses ist die Mindestteilnehmerzahl von 5 Personen.
  • Wie lange dauert die Ausbildung?
    Das Ausbildungsprogramm dauert insgesamt zwei Studienjahre, d.h. vier Semester. Man kann sich immer nur zum jeweiligen Wintersemester für die Teilnahme an der FFA bewerben.
  • Welche Inhalte werden vermittelt?
    Im ersten Semester werden eine Allgemeine Sprachausbildung sowie ein Kurs Wirtschaftssprache angeboten (Hinweis: diese Kurse sind keine Kurse iSd § 4 Abs. 1 Nr. 1d NJAG!). In den folgenden Semestern erfolgt zunächst eine Einführung in das Recht des betreffenden Staates. Hieran schließen sich Kurse im Staatsrecht, im Zivilrecht,  sowie verschiedene Aufbaukurse an. Diese können z.B. im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht und im Obligationenrecht  sein (Download des Studienplanes als pdf).
    Neben der reinen Sprachausbildung erfolgt somit eine Vermittlung wichtiger auslands­rechtlicher Kenntnisse.
  • Welche Vorteile bringt die Teilnahme an der FFA?
    Die zunehmende Europäisierung und Internationalisierung führt dazu, dass in den meisten rechtswissenschaftlichen Berufen mittlerweile das „verhandlungssichere“ Beherrschen mindestens einer Fremdsprache vorausgesetzt wird. Die Schulausbildung reicht hierfür nicht aus, da insbesondere keine fachspezifischen Begriffe oder Inhalte gelehrt werden. Darüber hinaus gehen auch beste Schulkenntnisse ohne Auffrischung und Vertiefung schnell verloren.
    Die Teilnahme an der FFA bereitet die Teilnehmer somit optimal auf den späteren Einstieg in international arbeitende Kanzleien, Berufe in der Wirtschaft oder der Europäischen Union und auch auf Auslandsaufenthalte, z.B. an einer der zahlreichen Erasmus-Partneruniversitäten, vor. 

    Weiterhin befreit das Bestehen des ersten Ausbildungsjahres der FFA von der Notwendigkeit zur Erbringung einer weiteren fremdsprachigen rechtswissenschaftlichen Veranstaltung oder eines rechtswissenschaftlich ausgerichteten Sprachkurses (§ 4 I Nr.1d NJAG). Außerdem wird bei der Berechnung der Studienzeit für den Freiversuch (§ 18 NJAG), nach erfolgreichem Abschluss der FFA, ein Semester gutgeschrieben (§ 17 Nr. 4 NJAVO).

  • Was ist das Besondere an der FFA in Osnabrück?
    Der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück genießt wegen ihrer Schwerpunkte im Europäischen und Internationalen Recht und im Wirtschaftsrecht über die Grenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Die FFA ist eine hervorragende Ergänzung zu dem vorhandenen Studienangebot und eng mit der Ausbildung in den Schwerpunkten verknüpft: in jedem Schwerpunkt kann ein Kurs der FFA für die insgesamt erforderlichen 16 SWS der Schwerpunktausbildung angerechnet werden. Die jeweiligen Kurse, die hierunter fallen, sind im Einzelnen festgelegt und dem Schwerpunkttableau zu entnehmen.
    Die Fremdsprachliche Fachausbildung erleichtert außerdem Verständnis und Anwendung ausländischen Rechts. Die FFA ermöglicht einen interessanten als auch wertvollen Blick "über den Tellerrand" der deutschen Rechtsordnung.
  • Wer kann teilnehmen?
    Jeder Bewerber kann sich zusätzlich zur Bewerbung um Zulassung zum Studium der Rechtswissenschaften (Staatsexamen/Diplom und Bachelor) an der Universität Osnabrück auch um die Zulassung zur Teilnahme an der FFA bewerben. Die Zulassung erfolgt grundsätzlich nach den allgemeinen Zulassungskriterien für das Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück. Zusätzlich müssen gewisse Sprachkenntnisse in der jeweiligen Sprache nachgewiesen werden (Details s. Bewerbung und Zulassung). Studierende, die bereits an der Universität Osnabrück für den Studiengang Rechtswissenschaften immatrikuliert sind, können sich ebenfalls über die FFA-Koordination (zum Beispiel im 3. Semester) bewerben.  Die Teilnehmerzahl pro Sprache ist begrenzt. Studenten, die bereits Leistungen in einem verwandten Studienangebot erbracht haben, können sich diese anrechnen lassen, soweit die Gleichwertigkeit festgestellt ist.
  • Was kostet die Teilnahme?
    Für die Sprachkurse des Sprachenzentrums im ersten Semester wird eine Gebühr erhoben. Das bedeutet für die meisten Kurse (außer Englisch mit 20 €) eine Kursgebühr i.H.v. 40 €/Semester. Hier können Sie die Entgeltordnung des Sprachenzentrums herunterladen. Nähere Informationen zum Einzug der Gebühren erfahren Sie während des Kurses. Abgesehen vom Sprachkurs ist die Teilnahme an der FFA kostenfrei!