Fachbereich Rechtswissenschaften


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Herzlich willkommen!

Das Erasmus+ – Büro steht den Studierenden, Promotionsstudierenden und wissenschaftlichen Mitarbeitern bei Fragen und der Planung eines Auslandssemesters oder Auslandspraktikums, der Teilnahme an Summer Law Schools oder Dozentenmobilitäten gerne zur Seite:

Ihr Ansprechpartner:

Katharina Brennecke, Stud. Hilfskraft
Heger-Tor-Wall 14, Raum 21/307
49078 Osnabrück
Tel: +49 (0)541 969 6130
E-Mail: erasmus@uos.de

Sprechzeiten:

Montags: (Online) 14:00 - 15:00 Uhr

Online Sprechstunde: https://webconf.uos.de/b/era-jhe-jfy-oht

Bei Fragen sind wir per E-Mail erreichbar.

 

Ab dem 22.03.2023 findet ihr uns wieder im Raum 22/120.

Bei Fragen oder für Terminvereinbarungen bitte eine E-Mail an erasmus@uos.de senden.

Meldungen

Neue Partnerschaft mit der University of Sussex in Brighton, Vereinigtes Königreich
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass wir die University of Sussex nun zu unseren Partneruniversitäten zählen können. Ab dem 01.01.2023 können Bewerbungen für ein Auslandssemester in Brighton erfolgen. Sprachvoraussetzung ist Englisch auf dem Niveau B2.

Summer Schools
Sowohl für Studenten als auch Dozenten haben wir neue und abwechslungsreiche Ausschreiben für Summer Schools im kommenden Jahr. Falls ihr Interesse an einem kürzeren, aber intensiven internationalen Austausch habt, schaut gerne in unserer Rubrik vorbei.

Vertragsverlängerung 
Trotz des Brexits wird das Vereinigte Königreich weiterhin an den Projekten der auslaufenden Erasmus+ Programmgeneration teilnehmen. Entsprechend wurde der Vertrag mit der University of Hull verlängert. Damit sind Auslandsaufenthalte in Hull nun bis zum 31.05.2023 möglich.

Neue Partnerschaft mit der National University of Ireland Galway
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass die Vertragsverhandlungen mit der National University of Ireland Galway abgeschlossen sind und wir diese nun zu unseren Partneruniversitäten zählen können. Ab dem 01.01.2021 können Bewerbungen für ein Auslandssemester in Galway erfolgen. Sprachvoraussetzung ist Englisch auf dem Niveau B1.

Neuer Vertrag mit der Universität Toulouse
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass nun auch Auslandsaufenthalt in Toulouse für Studierende möglich sind. Sprachvoraussetzung für das Studium in Toulouse für Studierende sind Französisch- und/oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2.

Neue Partnerschaft mit der University of Turku in Finnland
Wir freuen uns, euch mitteilen zu können, dass die Vertragsverhandlungen mit der University of Turku in Finnland abgeschlossen sind und wir diese nun zu unseren Partneruniversitäten zählen können. Die 1920 gegründete University of Turku ist die zweitgrößte Universität Finnlands und befindet sich im Süden Finnlands, nicht weit von der finnischen Hauptstadt Helsinki entfernt. Sprachvoraussetzung für das Studium in Turku sind Finnisch- und/oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2.

Anpassung der Bewerbungsvoraussetzungen an die neue Zwischenprüfungsordnung
Die Bewerbungsvoraussetzungen für einen Auslandsaufenthalt im Rahmen von Erasmus oder einer Fachbereichskooperation wurden an die neue Zwischenprüfungsordnung vom 18.01.2017 angepasst. Nunmehr ist das Bestehen der Zwischenprüfung Voraussetzung für die Zulassung zu einem Auslandsaufenthalt. Das neue Bewerbungsformular befindet sich unter der Rubrik Downloads.

LL.M.-Studium an unserer Partneruniversität in Chicago, USA
Seit einiger Zeit haben wir eine Kooperation mit der Loyola University Chicago in den USA. Dieses Jahr fliegen gleich zwei unserer Absolventen für ein Jahr nach Chicago, um dort ein LL.M.-Studium zu absolvieren. Einen Bericht dazu finden Sie hier.

Neuer LINK zur Online-Bewerbung
Hier ist der neue Link zur Online-Bewerbung für ein Auslandssemester/-praktikum, die zusätzlich zu unserem Formular (unter Downloads) ausgefüllt und eingereicht werden muss.  https://osnabrueck.moveon4.de/form/586e385783fb96b247fa3f18/eng

Neue Regelung zur Erbringung von Leistungen während der Beurlaubung
Es ist von nun an möglich auch während der Beurlaubung wegen eines Auslandssemesters Leistungen, wie Klausuren und Hausarbeiten, zu erbringen, ohne dass dadurch die Anrechnung des Auslandssemesters auf den Freischuss entfällt. Die Anmeldung zu den Klausuren erfolgt wie üblich innerhalb der Anmeldefristen über Opium. (01.12.2013)