Fachbereich Rechtswissenschaften


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Rechtswissenschaft

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Weitere Informationen zum Aufbau und Ablauf des Studiengangs Rechtswissenschaften finden Sie hier und im Studienführer.

Den Kern des Studienangebots bildet der Studiengang Rechtswissenschaften, der zur Ersten Prüfung führt. Am Ende des erfolgreich abgeschlossenen Studiums steht die Verleihung des akademischen Grades »Diplom-Jurist/in«.

Der Fachbereich bietet in den sogenannten drei Säulen des Rechts, dem Privatrecht, dem Öffentlichen Recht sowie dem Strafrecht, jeweils mit dem dazugehörigen Verfahrensrecht sowie in den Grundlagenfächern eine umfassende Palette von Lehrveranstaltungen an, die nach dem Ausbildungsrecht zum Pflichtfachstoff gehören.

Der Spezialisierung und Vertiefung dient die Schwerpunktbereichsausbildung ab dem 5. Fachsemester. Durch eine Vielzahl darüber hinaus angebotener Zusatzveranstaltungen, die spezielle Fragestellungen des Rechts und neue Entwicklungen der rechtswissenschaftlichen Forschung und Praxis behandeln, wird das Lehrangebot abgerundet. Kolloquien, Examinatorien, Repetitorien und Klausurenkurse (auch in der vorlesungsfreien Zeit) bereiten gezielt auf das Examen vor. Unsere Fremdsprachliche Fachausbildung (FFA), die zugleich eine Einführung in ausländische Rechtsordnungen bieten, Veranstaltungen zur EDV-Ausbildung und zum Erwerb von sog. Schlüsselqualifikationen ergänzen das Angebot.

Erstes Kennzeichen der wirtschaftsrechtlichen und wirtschaftswissenschaftlichen Schwerpunktsetzung in Osnabrück ist die wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung. Die Studierenden haben im Verlauf ihres Studiums Leistungsnachweise in den ökonomischen Grundlagen des Rechts zu erbringen. Am Ende der Grundlagenausbildung wird ein Zertifikat der Zusatzausbildung ausgestellt. Hinzu kommt die wirtschaftsrechtliche Prägung der einzelnen Schwerpunktbereiche.

Wie Sie merken, besticht das Jurastudium in Osnabrück durch ein umfassendes und praxisrelevantes Angebot.