Fachbereich Rechtswissenschaften


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Hinweise zum Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtspraktikum für Studierende des Fachbereichs Rechtswissenschaften

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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Kann man ein Praktikum auch bei anderen Gerichten als Amts- oder Landgerichten machen?
⇒ Nein, das ist nicht möglich.

Kann man ein Praktikum bei einem ausländischen Gericht machen?
⇒ Nein, das ist nicht möglich.

Jede*r Studierende ist verpflichtet, während des Studiums in der vorlesungsfreien Zeit drei Praktika (Verwaltungs-, Anwalts- und Gerichtspraktikum) abzuleisten (§ 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG i.V.m. §§ 14 und 15 NJAVO). Jedes Praktikum dauert vier Wochen (4 x 5 Arbeitstage; Samstage und Sonntage zählen nicht dazu; gesetzliche Feiertage sind keine Arbeitstage und müssen nicht nachgeholt werden). Sowohl das Verwaltungspraktikum als auch das Anwaltspraktikum können im Ausland abgeleistet werden; das Gerichtspraktikum darf nur in Deutschland erfolgen. Die Praktika bei einem Amts- oder Landgericht oder einer Verwaltungsbehörde können auch als Gruppenpraktikum stattfinden.

Die Studierenden haben sich selbst um geeignete Praktikumsplätze zu bemühen. Im Hinblick auf das Verwaltungspraktikum beachten Sie bitte folgendes:

In den Semesterferien des Sommersemesters wird vom Niedersächsischen Ministerium für Inneres und Sport ein Gruppenpraktikum in Hannover angeboten. Über die Vergabe der Plätze entscheidet das Ministerium. 

Aktuelle Informationen zur Möglichkeit eines Gruppenpraktikums in der Verwaltung 2023 finden Sie hier. 

Die bislang vom Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück in Kooperation mit einigen Kommunalverwaltungen in und um Osnabrück angebotene Vermittlung von Verwaltungspraktikumsplätzen kann leider nicht länger stattfinden, da hierfür keine entsprechenden Praktikumsplätze mehr bereitgestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich gerne an die Fachstudienberatung oder das Fachbereichsprüfungsamt wenden. Bitte beachten Sie jedoch, dass verbindliche Auskünfte in Bezug auf die Praktika ausschließlich das Landesjustizprüfungsamt geben kann. Wir verweisen diesbezüglich auch auf das Merkblatt des LJPA zu den praktischen Studienzeiten.