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Der Fachbereich Rechtswissenschaften bietet für Studierende der Rechtswissenschaften und des Wirtschaftsrechts eine studienbegleitende Fremdsprachliche Fachausbildung (FFA) für Juristinnen und Juristen an, durch die Studierende vertiefte Kenntnisse in einer ausländischen Rechtsordnung erwerben können. Die Studienschwerpunkte im Europäischen und Internationalen Recht werden durch die freiwillige Zusatzausbildung adäquat ergänzt. Die Ausbildung erleichtert das Verständnis und die Anwendung ausländischen Rechts in Verbindung mit dem Erwerb vertiefter fremdsprachlicher Qualifikationen. Bei erfolgreicher Teilnahme an der insgesamt zweijährigen Zusatzausbildung wird ein mehrsprachiges Zertifikat erteilt. Die Teilnahme an der FFA steht den Studierenden zum ersten Fachsemester offen, aber auch ein späterer Einstieg ist möglich.