Hauptinhalt
Topinformationen
Schwerpunktbereichsausbildung und -prüfung
Topinformationen
Achtung: Ab dem Wintersemester 2022/23 werden die bisherigen Schwerpunkte 4 (Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen) und 5 (Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen) in einem neuen Schwerpunkt 5 (Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht) zusammengelegt. Neuzulassungen sind ab sofort nur noch im neuen Schwerpunkt 5 möglich. Studierende, die in den bisherigen Schwerpunkten 4 und 5 zugelassen sind, finden hier nähere Informationen hinsichtlich ihrer künftigen Prüfungen.
Studierende, die bereits vor dem WS 22/23 im Schwerpunkt Digital Law (vormals 8, nun 4) zugelassen waren, finden hier Informationen hinsichtlich der Änderungen im Schwerpunktprogramm (Wahlpflicht- und Wahlkurse).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne ans Prüfungsamt.
Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen
Schwerpunkt 2: Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht
Schwerpunkt 3: Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des Geistigen Eigentums
Schwerpunkt 4: Digital Law - Recht in der digitalen Gesellschaft
Schwerpunkt 5: Staat, Wirtschaft, Europa
Schwerpunkt 6: Deutsches und Europäisches Steuerrecht
Schwerpunkt 7: Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht
Downloads
- Schwerpunkttableau ab Wintersemester 2024/25 (PDF, 166 kB)
- Schwerpunktbroschüre 2024/25 (PDF, 510 kB)
- Studienplanung (PDF, 610 kB)
- Merkblatt zu Urlaubsplanung und Studienarbeitspräsentation (PDF, 191 kB)
- Terminplan Studienarbeiten 2024 - 2026 (PDF, 114 kB)
- Terminplan Mündliche Schwerpunktprüfungen 2024 (PDF, 407 kB)
- Terminplan Mündliche Schwerpunktprüfungen 2025 (PDF, 111 kB)
- Terminplan Anmeldung SP-Ausbildung 2024/25 (PDF, 103 kB)
- Hinweise zu zugelassenen Gesetzestexten in der mündlichen Schwerpunktprüfung (PDF, 150 kB)
- Terminplan Studienarbeiten 2025/26 (PDF, 107 kB)
- Terminplan Anmeldung SP-Ausbildung 2025/26 (PDF, 101 kB)
Sind noch Fragen offengeblieben?
Schauen Sie gerne in unserem FAQ unter den Punkten F bis N nach.
Sollten Sie hier keine Antworten finden, steht Ihnen das Prüfungsamt gerne zur Verfügung.