Fachbereich Rechtswissenschaften


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Fragen rund ums Studium

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A. In welcher Reihenfolge muss ich Studienleistungen erbringen?

B. Welche Leistungen muss ich erbringen, um die Zwischenprüfung zu bestehen?

C. Wie viele Grundlagen- und Fremdsprachenscheine muss ich im Laufe des Studiums erwerben?

D. Welche Leistungen muss ich für den "WiSo-Schein" erbringen?

E. Welche Leistungen muss ich erbringen, um die Fortgeschrittenenübungen zu bestehen?

F. Welche Leistungen muss ich erbringen, um zur Schwerpunktbereichsausbildung zugelassen zu werden?

G. Welche Schwerpunktbereiche gibt es an der UOs?

H. Welchen zeitlichen Umfang haben die im Rahmen des Schwerpunktbereichs zu belegenden Kurse?

I. Welche Leistungen muss ich – in welcher Reihenfolge – erbringen, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen?

J. Wann finden die Schwerpunktprüfungen statt?

K. Wann im Semester werden Klausuren geschrieben?

L. Wie geht die Note des Schwerpunktbereichs in die Gesamtnote der 1. Juristischen Prüfung mit ein?

M. Kann die staatliche Pflichtfachprüfung vor der universitären Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden?

N. Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Schwerpunktbereich wechseln?

O. Welche Leistungen muss ich erbringen, um zur Pflichtfachprüfung im Rahmen der 1. Juristischen Prüfung zugelassen zu werden?

P. Wo finde ich Informationen zum Studienortwechsel an den Fachbereich der UOs?

Q. Unter welchen Voraussetzungen kann ich mir in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen anrechnen lassen (z.B. bei einem Studienfachwechsel)?

R. Wie findet die Examensvorbereitung an der UOs statt?

S. Kann ich davon ausgehen, an der UOs gut aufgehoben zu sein, wenn ich dort mein Studium der Rechtswissenschaften beginne? Gibt es Erfahrungsberichte?

T. Wo kann ich zusätzliche Informationen zum Studium am Fachbereich Rechtswissenschaften der UOs erhalten?

U. Wann werden Schulungen und Führungen der Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften angeboten?

Aufbau des Studiums zu A. Aufbau des Studiums: Das Studium der Rechtswissenschaften bis zur Ersten Prüfung lässt sich in drei Phasen unterteilen.

zu A. Aufbau des Studiums: Das Studium der Rechtswissenschaften bis zur Ersten Prüfung lässt sich in drei Phasen unterteilen.

A. In welcher Reihenfolge muss ich Studienleistungen erbringen?

Zunächst ist das sog. Kurssystem zu absolvieren, im Rahmen dieser Basisveranstaltungen muss die Zwischenprüfung erworben werden. Die Prüfungsleistungen des Kurssystems werden dabei automatisch auf die Zwischenprüfung angerechnet. Des Weiteren muss eine einzelne Prüfungsleistung im Bereich der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften erbracht werden ("WiSo-Schein"). Weiterhin müssen die sog. Fortgeschrittenenübungen absolviert werden, diese können jedoch schon begonnen und abgelegt werden, wenn noch nicht alle Leistungen des Grundstudiums abgelegt wurden. Alle genannten Abschnitte zusammen sind wiederum Voraussetzung für die Zulassung zur (staatlichen) Ersten Juristischen Prüfung, früher: 1. Staatsexamen. Siehe beispielhafte Studienplanung.

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Leistungen für die Zwischenprüfung Leistungen für die Zwischenprüfung

zu B. Leistungen für die Zwischenprüfung

B. Welche Leistungen muss ich erbringen, um die Zwischenprüfung zu bestehen?

  • 2 Klausuren im Zivilrecht aus dem Kurssystem
  • 1 Klausur im Öffentlichen Recht aus dem Kurssystem
  • 1 Klausur im Strafrecht aus dem Kurssystem
  • 1 Klausur in einer Grundlagenveranstaltung
  • 2 Hausarbeiten aus unterschiedlichen Fachsäulen aus dem Kurssystem

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C. Wie viele Grundlagen- und Fremdsprachenscheine muss ich im Laufe des Studiums erwerben?

Im Rahmen des Studiums müssen jeweils ein Grundlagenschein (z.B. Rechtsgeschichte, Verfassungsgeschichte, Allg. Staatslehre) sowie ein Fremdsprachenschein erworben werden. Diese qualifizieren zudem sowohl für die Zulassung zur Studienarbeit, als auch zur Pflichtfachprüfung im Rahmen der 1. Juristischen Prüfung.

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D. Welche Leistungen muss ich für den "WiSo-Schein" erbringen?

Einen Leistungsnachweis (Semesterabschlussklausur) aus dem Bereich der Wirtschafts- oder Sozialwissenschaften.

Hinweis: Das bisher verpflichtende wirtschaftswissenschaftliche Zusatzzertifikat (bestehend aus drei Leistungsnachweisen) kann dennoch freiwillig erworben werden!

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E. Welche Leistungen muss ich erbringen, um die Fortgeschrittenenübungen zu bestehen?

  • je eine Klausur und eine Hausarbeit in den 3 Hauptrechtsgebieten (ZR/ÖR/SR)
  • Voraussetzung für das Bestehen der Übungen ist zudem, dass das Kurssystem in dem entsprechenden Rechtsgebiet erfolgreich absolviert wurde. Eine Teilnahme an den Prüfungen der Übungen ist jedoch auch vorher bereits möglich.

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F. Welche Leistungen muss ich erbringen, um zur Schwerpunktbereichsausbildung zugelassen zu werden?

Um mit der Schwerpunktbereichsausbildung zu beginnen, muss die Zwischenprüfung bestanden worden sein und die Studierenden müssen sich mindestens im vierten Fachsemester befinden. Die Anmeldung kann jedes Semester erfolgen, in der Regel jedoch zu Beginn der vorausgehenden Semesterferien.

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G. Welche Schwerpunktbereiche gibt es an der UOs?

  1. Europäisches und internationales Privatrecht
    • Teilschwerpunkt a) Europäisches und Internationales Privatrecht
    • Teilschwerpunkt b) Rechtsgeschichte
  2. Deutsches und Europäisches Unternehmens- und Kapitalmarktrecht
    • Teilschwerpunkt a) Deutsches und Europäisches Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht
    • Teilschwerpunkt b) Deutsches und Europäisches Arbeitsrecht
  3. Deutsches und Europäisches Recht des Wettbewerbs und des geistigen Eigentums
  4. Digital Law
  5. Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht
  6. Deutsches und Europäisches Steuerrecht
  7. Deutsches und Europäisches Wirtschaftsstrafrecht

Einzelheiten zu den Schwerpunktbereichen entnehmen Sie bitte der Schwerpunktbereichs-Prüfungsordnung (SB-PO).

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H. Welchen zeitlichen Umfang haben die im Rahmen des Schwerpunktbereichs zu belegenden Kurse?

Im Rahmen der Schwerpunktbereiche müssen grundsätzlich Veranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden (SWS) belegt werden. Diese müssen u.a. aus Wahlpflichtkursen sowie Wahlkursen bestehen und dürfen maximal im Rahmen von 3 SWS auf Schlüsselqualifikationen entfallen. Die Schwerpunktbereichsausbildung ist durchschnittlich auf 2 Semester angelegt, wobei ggf. ein weiteres Semester für die Prüfungsphase (Präsentation der Studienarbeit sowie mündliche Prüfung) einkalkuliert werden muss, er kann jedoch – bei Bedarf – auf beliebig viele Semester verteilt werden.

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zu I. Schwerpunktbereichsprüfung

zu I. Bestandteile der Schwerpunktbereichsprüfung

I. Welche Leistungen muss ich – in welcher Reihenfolge – erbringen, um die Schwerpunktbereichsprüfung zu bestehen?

Die Schwerpunktbereichsprüfung besteht aus einer Studienarbeit und einer mündlichen Prüfung. In welcher Reihenfolge die Prüfungsteile erbracht werden, ist Ihnen überlassen.

Um zur Studienarbeit zugelassen zu werden müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Erfolgreiche Teilnahme an den Grundkursen des Fachbereichs im Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und Strafrecht
  • Erfüllen der Zulassungsvoraussetzungen zur Meldung zur Pflichtfachprüfung i.S.d. § 4 I Nr.1, III, V NJAG
  • Zulassung zum Zeitpunkt der Antragsstellung im betreffenden Schwerpunkt und zum Zeitpunkt der Abgabe der Studienarbeit seit mind. zwei Semestern im betreffenden Schwerpunktbereich zugelassen
  • Erfolgreiche Teilnahme an einem Seminar oder einer gleichwertigen Lehrveranstaltung

Die Zulassung zur mündlichen Schwerpunktbereichsprüfung setzt voraus, dass die Studierenden zur Schwerpunktausbildung zugelassen sind und mindestens Lehrveranstaltungen im Umfang von 16 Semesterwochenstunden im Schwerpunktbereich besucht haben.

Die Note des Schwerpunktbereichs setzt sich hälftig aus der Note der Studienarbeit und der mündlichen Prüfung zusammen.
Einzelheiten zum Ablauf des Schwerpunktstudiums finden Sie iRd. Schwerpunktbereichs-Prüfungsordnung (SB-PO). Aktuelle Informationen und Downloads finden Sie hier.

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J. Wann finden die Schwerpunktprüfungen statt?

Mündliche SP-Prüfung: Viermal jährlich
1. Termin: Ende Januar/Anfang Februar
2. Termin: März
3. Termin: Ende Juli/Juli
4. Termin: September
Eine Anmeldung ist bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen innerhalb der entsprechenden Anmeldezeiträume beliebig möglich.

Studienarbeit: Zweimal jährlich mit zwei Sonderabholterminen
1.Termin: Vorlesungsfreie Zeit zwischen WS und SS (Februar/März)
                Sonderabholmöglichkeit (für diejenigen, die an B-Pflichtfachklausurendurchgang im April   
                teilnehmen): Mai
2. Termin: Vorlesungsfreie Zeit zwischen SS und WS (Juli-September)
                 Sonderabholmöglichkeit (für diejenigen, die an D-Pflichtfachklausurendurchgang im Oktober  
                 teilnehmen): November
Eine Anmeldung ist bei Vorliegen der Zulassungsvoraussetzungen innerhalb der entsprechenden Anmeldezeiträume beliebig möglich.

Nähere Informationen hierzu werden immer auf der Seite des Prüfungsamtes veröffentlicht.

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K. Wann im Semester werden Klausuren geschrieben?

Die Klausurenphase ist immer in den ersten zwei Wochen der vorlesungsfreien Zeit eines Semesters.

Der zeitliche Abstand zwischen Veröffentlichung der Termine durch das Dekanat und den eigentlichen Klausuren beträgt in der Regel 4-5 Wochen.

Die Wiederholungsklausuren finden grundsätzlich in den ersten beiden Vorlesungswochen des folgenden Semesters statt; die genauen Termine werden vom Dekanat rechtzeitig bekannt gegeben.

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zu L. Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile

zu L. Gewichtung der einzelnen Prüfungsteile i.R.d. 1. Juristischen Prüfung

L. Wie geht die Note des Schwerpunktbereichs in die Gesamtnote der 1. Juristischen Prüfung mit ein?

Die Gesamtnote der 1. Juristischen Prüfung („1. Staatsexamen“) setzt sich zu 30 % aus der Note des universitären Schwerpunktbereichs, zu 70 % aus der Note der staatlichen Pflichtfachprüfung zusammen.

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M. Kann die staatliche Pflichtfachprüfung vor der universitären Schwerpunktbereichsprüfung absolviert werden?

  • Gemäß § 18 NJAG setzt der sog. Freiversuch (auch: "Freischuss") voraus, dass der Student sich (spätestens) zu dem Prüfungsdurchgang anmeldet, der auf das achte Fachsemester folgt, bei Beginn der Prüfungen ist man also im neunten Fachsemester. Um die Fristen hierfür einhalten zu können, gestattet es das NJAG, die universitäre Schwerpunktbereichsausbildung erst nach der Pflichtfachprüfung zu absolvieren.
  • Ebenso verhält es sich bezüglich der Alternative des sog. Abschichtens. Dabei können die 6 Prüfungen des staatlichen Teils in separaten Blöcken absolviert werden, z.B. zunächst nur die 3 Zivilrechtsklausuren geschrieben werden, 3 Monate später dann die weiteren 3 Klausuren aus Straf- und Öffentlichem Recht (s. hierzu § 4 II NJAG).
  • Beide Varianten beinhalten Vor- und Nachteile, die jeder Student für sich abwägen muss: So kann bei Hintenanstellen des Schwerpunktbereichs die Studiendauer um 2-3 Semester verlängert werden, dies ist insbesondere für Studierende, die auf Leistungen des BAföG angewiesen sind, höchst problematisch (Förderungshöchstdauer – Regelstudienzeit!). Andererseits kann so die Vorbereitungszeit für die Pflichtfachprüfung ausgedehnt werden. Wiederum gegen die Umkehrung der vorgesehenen Studienreihenfolge spricht, dass es unmittelbar nach den Fortgeschrittenenübungen noch zu früh sein kann, in die Examensvorbereitung einzusteigen. So bieten neben den Fortgeschrittenenübungen insbesondere die Schwerpunktbereiche die Option, vorhandenes Wissen zu vertiefen sowie parallel dazu bereits erste Fächer für die staatliche Pflichtfachprüfung zu wiederholen. Die meisten Schwerpunkte weisen starke Bezüge zum Pflichtfachstoff der staatlichen Prüfung auf. Unabhängig vom gewählten Schwerpunktbereich haben Sie die Chance, während des Schwerpunktbereichs nicht nur einen besseren Überblick über das Studium im Generellen, sondern auch über die Prüfungssituationen zu gewinnen und Prüfungserfahrung zu sammeln – im Examen ein nicht zu unterschätzender Vorteil.

Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an das LJPA.

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N. Unter welchen Voraussetzungen kann ich den Schwerpunktbereich wechseln?

Ein solcher Wechsel ist grundsätzlich möglich, jedoch nur bis zur verbindlichen Anmeldung zur Studienarbeit. Ein Anspruch auf Zuweisung zu einem bestimmten Schwerpunktbereich besteht hierbei nicht. Die Formulare zur Anmeldung/Ummeldung sind online zum Download bereitgestellt und können dann ausgefüllt samt Scheinen im Prüfungsamt vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte: Ein Wechsel ist grundsätzlich nur innerhalb des jeweiligen Anmeldezeitraums möglich, in dem sich generell zum Schwerpunktbereich angemeldet werden kann.

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Leistungen für die Zulassung zum staatlichen Prüfungsteil der Ersten Prüfung zu O. Leistungen für die Zulassung zum staatlichen Prüfungsteil der Ersten Prüfung

zu O. Leistungen für die Zulassung zum staatlichen Prüfungsteil der Ersten Prüfung. Hinweis: Die praktischen Studienzeiten i.S.d. § 4 Abs. 1 Nr. 2 NJAG sind in dieser Übersicht nicht enthalten.

O. Welche Leistungen muss ich erbringen, um zur Pflichtfachprüfung im Rahmen der 1. Juristischen Prüfung zugelassen zu werden?

Gemäß § 4 NJAG müssen folgende Leistungen/Scheine absolviert worden sein:

  • eine Grundlagenveranstaltung gem. § 4 I Nr. 1a)
  • die Zwischenprüfung gem. § 4 I Nr. 1b)
  • je eine Fortgeschrittenenübung (ZR/ÖR/SR) gem. § 4 I Nr. 1c)
  • eine fremdsprachliche rechtswissenschaftliche Veranstaltung/Sprachkurs gem. § 4 I Nr. 1d)
  • eine Veranstaltung der Wirtschafts- und Sozialwissenschaften gem. § 4 I Nr. 1e)
  • eine Schlüsselqualifikation gem. § 4 I Nr. 1f)
  • Praktikumsnachweise (3 x je 4 Wo. bei AmtsG/LandG, RA, Vwg-Behörde) gem. § 4 I Nr. 2
  • Immatrikulation an einer niedersächsischen Hochschule gem. § 4 I Nr. 3

Bei Fragen zum Praktikum wenden Sie sich bitte an das ausschließlich zuständige LJPA.

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P. Wo finde ich Informationen zum Studienortwechsel an den Fachbereich der UOs?

Informationen zum Studienortwechsel und den hierfür erforderlichen Scheinen/Leistungsnachweisen finden Sie bei der Fachstudienberatung.

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Q. Unter welchen Voraussetzungen kann ich mir in anderen Studiengängen erbrachte Leistungen – z.B. bei einem Studienfachwechsel – anrechnen lassen?

Ob und in welchem Umfang Leistungen aus anderen Studiengängen für das rechtswissenschaftliche Studium an der UOs anrechenbar sind, muss im Einzelfall entschieden werden. Bitte vereinbaren Sie diesbezüglich einen persönlichen Termin/Telefonat mit der Fachstudienberatung.

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R. Wie findet die Examensvorbereitung an der UOs statt?

  • der Fachbereich Rechtswissenschaften der UOs bietet ein hervorragendes, kostenloses Repetitorium (OsnaRep) an, dessen Leistungen kontinuierlich ausgebaut werden
  • alternativ gibt es in Osnabrück selbstverständlich auch kostenintensive, kommerzielle Repetitorien

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S. Kann ich davon ausgehen, an der UOs gut aufgehoben zu sein, wenn ich dort mein Studium der Rechtswissenschaften beginne? Gibt es Erfahrungsberichte?

Hierzu exemplarisch einige realistische Stimmen ehemaliger wie aktueller Studierender des Fachbereichs Rechtswissenschaften, welche unkommentiert und ohne Ergänzungen/Auslassungen im Wortlaut übernommen wurden: zu den Erfahrungsberichten

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T. Wo kann ich zusätzliche Informationen zum Studium am Fachbereich Rechtswissenschaften der UOs erhalten?

Vertiefende Informationen erhalten Sie in der aktuellen Fassung des Studienführers.

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U. Wann werden Schulungen und Führungen der Bereichsbibliothek Rechts- und Wirtschaftswissenschaften angeboten?

Informationen zu Angeboten und Online-Kursen finden Sie auf der Seite der Universitätsbibliothek.

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