Fachbereich Rechtswissenschaften


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Seminarangebote Wintersemester 2023/2024

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Öffentliches Recht

Seminar zum Finanzrecht (mit Bezügen z. Kommunalrecht, Energierecht, allg. Verwaltungsrecht & Verfassungsrecht) (Prof. Dr. Johanna Wolff, LL.M. I), SP 5 + 6

Seminar zum europäischen Menschenrechtsschutz (Prof. Dr. Oliver Dörr und Dr. Isabella Risini), SP 5

Strafrecht

Seminar zum Diebstahl (Prof. Dr. Ralf Krack), SP 7

Seminar zum Thema: Rasen, Drängeln, Pervertieren - Straftaten im Straßenverkehr (Prof. Dr. Roland Schmitz), SP 7

Seminar zum Thema Strafprozess und Strafvollzug (Prof. Dr. Prof. h.c. Arndt Sinn), SP 7

Zivilrecht

Seminar zum Wettbewerbs- und Kartellrecht (Prof. Dr. Andreas Fuchs), SP 3

Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht (Prof. Dr. Andreas Fuchs), SP 2

Seminar im Vereinsrecht "Der VfL braucht eine neue Satzung!" (Prof. Dr. Lars Leuschner), alle SP

Seminar zum Patentrecht (Prof. Dr. Mary-Rose McGuire), SP 3

Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums und Medienrechts (Prof. Dr. Jan Oster), SP 3 + 4

Seminar zum Thema: Rechtsfragen der Digitalisierung - Digitales Vertragsrecht, Datenrecht, KI, Plattformen und soziale Netzwerke (Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. EuR), SP 4 + 5

Seminar zum Internationalen Abstammungsrecht (PD Dr. Hannes Wais)

Seminar zur Reform der Produkthaftungsrichtlinie und zur KI-Haftung (PD Dr. Hannes Wais)

 

 

Öffentliches Recht

Seminar zum Thema: Finanzrecht  (mit Bezügen z. Kommunalrecht, Energierecht, allg. Verwaltungsrecht & Verfassungsrecht) (Prof. Dr. Wolff, LL.M. I.)

Themenübersicht:
1. Rechtsrahmen und Rechtsprobleme kommunaler Geldanlagen
2. Rechtsrahmen und Rechtsprobleme kommunaler Verschuldung
3. Rechtsrahmen einer Betätigung der Kommunen in der Energiewirtschaft
4. Vertreter.innen der Kommunen in Aufsichtsräten
5. Parkgebühren als kommunaler Beitrag zum Klimaschutz?
6. Zulässigkeit einer sog. City-Maut/Nahverkehrsabgabe?
7. Die Möglichkeiten der Kommunen zur Steuererhebung
8. Gewerbesteueroasen
9. Wer hätte die Gesetzgebungskompetenz für eine Vermögensteuer?
10. Rechtsrahmen einer etwaigen Vermögensabgabe
11. Das Konnexitätsprinzip
12. Die Schuldenbremse in Krisenzeiten
13. Finanzielle Kooperation zwischen Bund und Ländern im Bereich der Bildung
14. Sondervermögen Bundeswehr – Sondervermögen Klima- und Transformationsfonds

Nähere Informationen zu Themen erteilt die Dozentin gerne auf Anfrage unter ls-wolff@uni-osnabrueck.de. Eigene Zugriffe auf und Zuschnitte innerhalb der Themen sind ausdrücklich erwünscht.
Interessent.innen können sich ab sofort und zunächst bis Ende Juli unter ls-wolff@uni-osnabrueck.de für das Seminar anmelden. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie einen Zweitwunsch an. Ein Termin für eine Vorbesprechung gegen Ende der vorlesungsfreien Zeit wird im August bekanntgegeben. Ein vorzeitiger Bearbeitungsbeginn ist nach Absprache möglich.

Hinweise zu den Formalien und zum Vortrag:
Der Umfang der Seminararbeiten soll 20-25 Seiten (Schrift Arial, 12p, 1,5 Zeilenabstand, 7 cm Rand) betragen. Die zentralen Thesen und Ergebnisse der Untersuchungen werden in einer Blockveranstaltung im Januar/Februar 2024 in Form von mündlichen Vorträgen (ca. 15-20 Min.) präsentiert und verteidigt.

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Seminar zum europäischen Menschenrechtsschutz (Prof. Dr. Oliver Dörr und Dr. Isabella Risini), SP 5

Themenübersicht:
1) Menschenrechte im Krieg I: Die Verfahren Georgien / Russland
2) Menschenrechte im Krieg II: Ukraine und Niederlande / Russland
3) Der polizeiliche Präventivgewahrsam und die EMRK
4) Die Entwicklung der "Soering-Rechtsprechung" des EGMR: ein de-facto-Aufenthaltsrecht durch die Hintertür?
5) Das "Recht auf Bildung“  in der Pandemie: BVerfG v. 19.11.2021 (Bundesnotbremse II – Schulschließungen) und EGMR No. 26657/22 (M.C.K. und M.H.K.-B. / Deutschland)
6) Verantwortlichkeit für das Handeln internationaler Sportverbände: der Fall Caster Semenya (EGMR No. 10934/21, Urteil v. 11.7.2023)
7) Die polnische Justizreform im Lichte der EMRK - die Dimensionen von Art. 6 Abs. 1 EMRK
8) Die Urteile nach Artikel 46 Abs. 4 EMRK in den Fällen Mammadov und Kavala –- die Rolle des Gerichtshofes bei der Durchsetzung der EMRK
9) Gerechte Entschädigung nach Art 41 EMRK im Rahmen von Staatenbeschwerden aus Sicht des Individualrechtsschutzes –- Begünstigte oder Berechtigte?
10) Die bisherigen Gutachten des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte im Rahmen von Protokoll 16 zur EMRK–   ein Zwischenstand.

Die Seminarsitzungen finden voraussichtlich geblockt Ende Januar 2024 statt. Rückfragen und Anmeldung unter ls-doerr@uos.de sowie bei Wiss. Mitarb. Lena Herzog (Tel. 969.6114, lena.herzog@uos.de). Eine Vorbesprechung findet am 18.10.2023 um 15 Uhr in Raum 44/E04 statt.

Als Teilnehmer*innen des Seminars haben Sie die Möglichkeit an einer Seminarreise nach Straßburg teilzunehmen, es ist u.a. ein Besuch des EGMR geplant. Die Fahrt findet vom 9.-11.10.2023 statt. Die Kosten für die Unterkunft und Verpflegung in Straßburg werden übernommen, die Kosten für die An- und Abreise können teilweise übernommen werden. Für weitere Informationen und für eine verbindliche Anmeldung zur Fahrt nach Straßburg melden Sie sich bitte bis zum 31.8.2023 bei Lena Herzog. Eine Teilnahme am Seminar ist unabhängig von der Teilnahme an der Seminarfahrt nach Straßburg möglich, die Frist gilt nur für die Anmeldung zu der Straßburg-Reise, nicht für die Anmeldung zum Seminar selbst.

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Strafrecht

Seminar zum Diebstahl (Prof. Dr. Krack), SP 7

Themenübersicht:
1. Die Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und -verlust
2. Kann eine Beobachtung den Diebstahl ausschließen?
3. Das Zueignungsmerkmal des § 242 am Beispiel der Pfandflasche
4. Besonderheiten der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung bei Gattungsschulden
5. Wegnahme bei Abhebevorgängen am Geldautomaten
6. Wann ist ein Werkzeug ein „ gefährliches“  i.S.v. § 244 I Nr. 1 Alt. 1?
7. Wann handelt man „ als Mitglied einer Bande“  i.S.v. § 244 I Nr. 2?
8. Was ist unter „ Wohnung“  i.S.v. § 244 I Nr. 3 zu verstehen?
9. Wann ist eine Wohnung eine „ dauerhaft genutzte Privatwohnung“  i.S.v. § 244 IV?
10. Wie ist der Versuchsbeginn bei § 243 I 2 Nr. 1, § 244 I Nr. 3, IV zu bestimmen?

Das Seminar soll Ende Januar/Anfang Februar 2024 als Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant. Interessenten werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Wintersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 4. Fachsemester möglich.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz über Stud.IP am Montag, 24. Juli 2023, um 17:00 Uhr (Dauer ca. 60 min) statt.

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Seminar zum Thema: Rasen, Drängeln, Pervertieren - Straftaten im Straßenverkehr (Prof. Dr. Schmitz), SP 7

Themenübersicht:
1. Ein LKW als bespanntes Fuhrwerk (BGHSt 10, 375 f.), Inline Skates und Skateboards als Fahrzeuge
i.S.d. StGB – zulässige Auslegung oder Überschreitung der Wortlautgrenze?
2. Stellt der Zusammenstoß eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw einen Unfall i.S.d. § 142
Abs. 1 StGB dar? Wie lange wäre die Wartefrist gem. § 142 Abs. 2 Nr. 1 StGB? Lässt sich die
Angemessenheit der Wartefrist überhaupt sinnvoll auslegen?
3. Die Fallgruppe der Pervertierung des Straßenverkehrs als Anwendungsfall des § 315b StGB –
tatsächlich?
4. Aus Anlass von BGH, 09.12.2021 – 4 StR 167/21: Die (beabsichtigte) Verwirklichung einer
verkehrsspezifischen Gefahr als einschränkendes Auslegungskriterium in § 315b und § 315 Abs. 3 Nr. 1
StGB?
5. Welche Schutzrichtung hat § 315c? Welche Auswirkung hat eine Einwilligung des Gefährdungsobjekts
und welche Fallgestaltungen sind insofern denkbar?
6. Das sog. Einzelrasen gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Überzeugt die Auslegung der
Tatbestandsmerkmale nicht angepasste Geschwindigkeit, Rücksichtslosigkeit und der Absicht, „eine
höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ durch die Rechtsprechung oder sind die
Tatbestandsmerkmale zu unbestimmt?
7. Regeln die Tatbestände der § 315d Abs. 2, 4 und 5 eigenhändige Delikte? Was folgt daraus? Kann auch
demjenigen Rennteilnehmer, der nicht mit dem Opfer kollidiert ist, dessen Tod zugerechnet werden?
8. Aus Anlass von BGH, Beschl. v. 7.7.2022 – 4 StR 508/21: Der Angriff auf die Entschlussfreiheit i.S.d. §
316a StGB und die Abgrenzung zur bloßen List/Täuschung
9. Der Drängler im Straßenverkehr? – Macht er sich strafbar? Was wären die Voraussetzungen?
10. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers eines KfZ mit (teil-)automatisierter Fahrfunktion

Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des WiSe 2023/2024 geplant.
Am 19.07.2023 findet um 14:00 Uhr eine Vorbesprechung in der Bibliothek des Instituts
für Wirtschaftsstrafrecht (Raum 22/203) statt.
Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung
an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an instwsr@uni-osnabrueck.de
richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch
Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die
Themenvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Das Seminar ist auf
maximal 14 Teilnehmer:innen beschränkt.

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Seminar zum Thema Strafprozess und Strafvollzug (Prof. Dr. Prof. h.c. Sinn), SP 7

Themenübersicht

Strafprozess:
1. Der "intelligente Agent" - Anfangsverdacht durch künstliche Intelligenz? Das digitale Zeitalter stellt besondere Herausforderungen an die Strafverfolgungsbehörden. Einer dieser Problemkreise betrifft den Umgang mit den stetig wachsenden Datenbergen im digitalen Raum. Die Auswertung solcher Daten, erfolgt sie manuell, führt zu einem hohen Zeit- und Personaleinsatz – ein Terabyte umfasst ca. 6,5 Millionen Dokumentenseiten. Können sogenannte "Intelligente Agenten" hier sinnvoll eingesetzt werden, etwa bei der Reduktion dieser Datenmengen zur Begründung eines Anfangsverdachts? Welche rechtlichen und technischen Herausforderungen stellen sich hier?

2. Anspruch auf Rehabilitierung? – Das Recht auf einen Freispruch erster Klasse Kann einem Freispruch ein Makel innewohnen? Ein Angeklagter wird freigesprochen, wenn die Beweise das Gericht von seiner Schuld nicht überzeugen konnten. Es ist hingegen nicht verpflichtet, die Unschuld des Beschuldigten zu ermitteln. Wie wirkt sich ein solcher Freispruch zweiter Klasse auf das soziale Ansehen des Angeklagten in der Gesellschaft aus? Kann es einen Anspruch auf die Feststellung der Unschuld geben?

3. Das Problem von Wahlfeststellung und "in dubio pro reo" Im Rahmen der juristischen Ausbildung ist der strafrechtliche Sachverhalt in Klausuren und Hausarbeiten in der Regel klar und eindeutig. In der Praxis muss hingegen eine Beweisaufnahme mit anschließender rechtlicher Würdigung erfolgen. Dem Gericht gelingt es dabei jedoch nicht immer, sich eine sichere Überzeugung in Bezug auf alle Tatsachen zu bilden. An diesem Punkt kann die Rechtsfigur der Wahlfeststellung relevant werden, die eine wahldeutige Verurteilung zulässt. Ist ein solches Vorgehen mit unserer Verfassung in Einklang zu bringen?

4. Ein Fall von "ne bis in idem"? Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten nach § 362 StPO Ist ein zu Unrecht erfolgter Freispruch bei schwersten Straftaten "schlechthin unerträglich", wie vom Gesetzgeber angeführt? § 362 Nr. 5 StPO setzt im Spannungsfeld zwischen der Rechtssicherheit einerseits und der materiellen Gerechtigkeit andererseits an und eröffnet die Möglichkeit der Wiederaufnahme zuungunsten des Verurteilten. Vermag solche „Unerträglichkeit“ die Durchbrechung von grundrechtlichen Garantien zu rechtfertigen?

5. Ein "Haftgrund der kochenden Volksseele" – Verfassungsmäßigkeit der Untersuchungshaft nach § 112 III StPO Im Strafrecht gelten das Prinzip der Verhältnismäßigkeit und die Unschuldsvermutung. Wie passt die Untersuchungshaft in dieses Bild? Welchen Zielen dient sie und kann der Haftgrund der Schwere der Tat nach § 112 III StPO den Verhältnismäßigkeitsanforderungen gerecht werden?

6. Dem Gesetz unterworfen? – Richterliche Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund von Art. 103 II GG Art. 20 III GG und Art. 97 I GG binden den Richter an das Gesetz. Was passiert, wenn Gerichte das Recht nicht nur auslegen, sondern es weiterentwickeln? Kann es hier insbesondere im Bereich des Strafrechts zu Problemen kommen?

7. Der Öffentlichkeitsgrundsatz – Medien (und Meinungen) im Strafprozess Die Medien nehmen eine wichtige Rolle in unserer Demokratie ein – sie werden sogar als "vierte Gewalt" bezeichnet. Dabei erfolgt die mediale Berichterstattung über Strafprozesse nicht selten undifferenziert. Welche Gefahren tun sich hier etwa für die Unschuldsvermutung im Strafprozess auf? Wie kann sich der mediale Druck auf die Verfahrensbeteiligten auswirken? Wie gelingt eine solche Berichterstattung?

8. Die Presse im Gerichtssaal: Bildberichterstattung im Strafprozess Die ganze Welt verfolgte live, wie sich Johnny Depp und Amber Heard vor Gericht stritten. In Deutschland ist eine solche Bild- und Tonübertragung nach § 169 I 2 GVG nicht möglich. Lediglich die Übertragung des Eintretens des Gerichts und der Verfahrensbeteiligten ist in Deutschland möglich. Haben diese Aufnahmen, die nicht die Verhandlung als solche zeigen, einen eigenen Wert? Wäre eine umfassende filmische Berichterstattung auch in Deutschland denkbar und erstrebenswert? Welche Chancen und Risiken stellen sich hier für den Strafprozess?

9. Strafrecht in Zeiten des demografischen Wandels: Strafverfahren gegen alte Angeklagte Unsere Gesellschaft altert immer weiter. Dabei drängt sich die Frage auf, ob Strafverfahren gegen Angeklagte sinnvoll sind, welche die Vollstreckung des Urteils altersbedingt möglicherweise nicht mehr erleben werden. Sollte es bestimmte Vorschriften im Strafverfahren geben, die an die alterstypischen Bedürfnisse solcher Täter angepasst sind?

Strafvollzug:

10. Chancen und Risiken der elektronischen Fußfessel In Deutschland wird die elektronische Fußfessel seit dem Jahr 2011 nach Maßgabe des § 68b I 1 Nr. 12 StGB eingesetzt. Sie soll dabei insbesondere die Einhaltung von Weisungen gewährleisten und der potenziellen Gefahr rückfälliger Straftäter vorbeugen. Andere Länder, so etwa Österreich, haben weitere Anwendungsfelder der elektronischen Aufenthaltsüberwachung geregelt. Wäre eine Ausweitung des Einsatzes dieser Technologie auch in Deutschland im Hinblick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Täters möglich und erstrebenswert?

11. Suizidprävention in Untersuchungshaft und Strafvollzug – Abhilfe durch KI? Künstliche Intelligenz ist gegenwärtig in aller Munde. Vor dem Hintergrund der Suizidraten in deutschen Justizvollzugsanstalten soll die KI auch in diesem Bereich unterstützen. Doch ist die künstliche Intelligenz tatsächlich dazu in der Lage, mehr Sicherheit in der JVA zu schaffen? Welche technischen und verfassungsrechtlichen Herausforderungen und Probleme ergeben sich hier?

12. Wegsperren für immer? – Das Abstandsgebot im Strafvollzug Anders als die Freiheitsstrafe im Strafvollzug mit ihrem repressiven Charakter, dient die Sicherungsverwahrung präventiven Zwecken. Inwieweit tragen die entsprechenden Normen dieser Differenzierung Rechnung? Können die aktuellen Regelungen den Anforderungen des Abstandsgebotes genügen?

Das Seminar soll zum Ende des Wintersemesters stattfinden. Der genaue Termin wird rechtzeitig bekanntgegeben. Bei Interesse melden Sie sich bitte beim Lehrstuhl (lssinn@uos.de) zu dem Seminar an. Bitte geben Sie bei der Anmeldung neben Ihrem Namen auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Außerdem soll Ihre Anmeldung Ihr Wunschthema und zwei Ersatzwunschthemen enthalten. Sie werden vom Lehrstuhl informiert, ob eine verbindliche Anmeldung erfolgt ist. Die Vorbesprechung mit anschließender Themenvergabe wird am 10. Juli 2023 um 9:00 Uhr in der ZEIS- Bibliothek (Raum 22/207) stattfinden. Die endgültige Themenauswahl erfolgt in der Vorbesprechung.

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Seminar zum Thema Rasen, Drängeln, Pervertieren - Straftaten im Straßenverkehr (Prof. Dr. Roland Schmitz), SP 7

Themenübersicht:
1. Ein LKW als bespanntes Fuhrwerk (BGHSt 10, 375 f.), Inline Skates und Skateboards als Fahrzeugei.S.d. StGB – zulässige Auslegung oder Überschreitung der Wortlautgrenze?
2. Stellt der Zusammenstoß eines Einkaufswagens mit einem parkenden Pkw einen Unfall i.S.d. § 142Abs. 1 StGB dar? Wie lange wäre die Wartefrist gem. § 142 Abs. 2 Nr. 1 StGB? Lässt sich dieAngemessenheit der Wartefrist überhaupt sinnvoll auslegen?
3. Die Fallgruppe der Pervertierung des Straßenverkehrs als Anwendungsfall des § 315b StGB –tatsächlich?
4. Aus Anlass von BGH, 09.12.2021 – 4 StR 167/21: Die (beabsichtigte) Verwirklichung einerverkehrsspezifischen Gefahr als einschränkendes Auslegungskriterium in § 315b und § 315 Abs. 3 Nr. 1StGB?
5. Welche Schutzrichtung hat § 315c? Welche Auswirkung hat eine Einwilligung des Gefährdungsobjektsund welche Fallgestaltungen sind insofern denkbar?
6. Das sog. Einzelrasen gem. § 315d Abs. 1 Nr. 3 StGB: Überzeugt die Auslegung der Tatbestandsmerkmale nicht angepasste Geschwindigkeit, Rücksichtslosigkeit und der Absicht, „eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen“ durch die Rechtsprechung oder sind die Tatbestandsmerkmale zu unbestimmt?
7. Regeln die Tatbestände der § 315d Abs. 2, 4 und 5 eigenhändige Delikte? Was folgt daraus? Kann auch demjenigen Rennteilnehmer, der nicht mit dem Opfer kollidiert ist, dessen Tod zugerechnet werden?
8. Aus Anlass von BGH, Beschl. v. 7.7.2022 – 4 StR 508/21: Der Angriff auf die Entschlussfreiheit i.S.d. §316a StGB und die Abgrenzung zur bloßen List/Täuschung
9. Der Drängler im Straßenverkehr? – Macht er sich strafbar? Was wären die Voraussetzungen?
10. Die strafrechtliche Verantwortlichkeit des Fahrers eines KfZ mit (teil-)automatisierter Fahrfunktion

Das Seminar ist als Blockseminar am Ende des WiSe 2023/2024 geplant. Am 19.07.2023 findet um 14:00 Uhr eine Vorbesprechung in der Bibliothek des Institutsfür Wirtschaftsstrafrecht (Raum 22/203) statt. Bitte melden Sie sich sowohl im Sekretariat des Lehrstuhls als auch über STUD.IP zu der Veranstaltung an. Die Anmeldung im Sekretariat können Sie per E-Mail an instwsr@uni-osnabrueck.de richten. Bitte geben Sie dabei neben Ihrem Namen und dem gewünschten Thema auch Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Themenvergabe erfolgt nach der Reihenfolge der Anmeldungen. Das Seminar ist aufmaximal 14 Teilnehmer*innen beschränkt.

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Seminar zum Diebstahl (Prof. Dr. Ralf Krack), SP 7

1. Die Abgrenzung von Gewahrsamslockerung und -verlust
2. Kann eine Beobachtung den Diebstahl ausschließen?
3. Das Zueignungsmerkmal des § 242 am Beispiel der Pfandflasche
4. Besonderheiten der Rechtswidrigkeit der erstrebten Zueignung bei Gattungsschulden
5. Wegnahme bei Abhebevorgängen am Geldautomaten
6. Wann ist ein Werkzeug ein „ gefährliches“  i.S.v. § 244 I Nr. 1 Alt. 1?
7. Wann handelt man „ als Mitglied einer Bande“  i.S.v. § 244 I Nr. 2?
8. Was ist unter „ Wohnung“  i.S.v. § 244 I Nr. 3 zu verstehen?
9. Wann ist eine Wohnung eine „ dauerhaft genutzte Privatwohnung“  i.S.v. § 244 IV?
10. Wie ist der Versuchsbeginn bei § 243 I 2 Nr. 1, § 244 I Nr. 3, IV zu bestimmen?

Das Seminar soll Ende Januar/Anfang Februar 2024 als Blockveranstaltung durchgeführt werden. Zudem sind zwei einführende Termine schon früher im Semester geplant. Interessenten werden gebeten, ab sofort ihren Themenwunsch per E-Mail unter ls-krack@uni-osnabrueck.de unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl (des Wintersemesters) anzumelden. Die Teilnahme ist ab dem 4. Fachsemester möglich.

Vorbesprechung:

Die Vorbesprechung findet als Videokonferenz über Stud.IP am Montag, 24. Juli 2023, um 17:00 Uhr (Dauer ca. 60 min) statt.

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Zivilrecht

Seminar zum Wettbewerbs- und Kartellrecht, SP 3 (Prof. Dr. Fuchs)

Themenübersicht:
1. Voraussetzungen und Verfahren der Sektoruntersuchung nach § 32e GWB unter Berücksich-tigung der geplanten Änderungen durch die  11. GWB-Novelle
2. Die Feststellung einer „Wettbewerbsstörung“ nach einer Sektoruntersuchung gem. § 32f Abs. 3, Abs. 5 GWB-E
3. Die Verfügung von Abhilfemaßnahmen gem. § 32f Abs. 3, Abs. 4 GWB-E ohne Vorliegen eines Kartellrechtsverstoßes – ein Paradigmenwechsel im Kartellrecht?
4. Die Neuregelung der Gewinnabschöpfung im Regierungsentwurf zur 11. GWB-Novelle
5.  „Gatekeeper“ und „Unternehmen mit überragender marktübergreifender Bedeutung“ – ein Vergleich der Regelungsansätze und Anwendungsbereiche von DMA und § 19a GWB
6. Unlauterer Wettbewerb durch Datenschutzverstöße? Eine Analyse unter besonderer Berücksichtigung der Beschlüsse des BGH vom 12.01.2023 – I ZR 222/19 und I ZR 223/19 (GRUR 2023, 264)
7. Rechtsbruch durch Öffentlichkeitsarbeit – Kommunale Internet-Portale und § 3a UWG
8. Die lauterkeitsrechtliche Beurteilung von Inbox-Werbung
9. Anforderungen an Rankings nach § 5b Abs. 2 UWG und Art. 6 Abs. 1 lit. d DMA
10. Haftung von Amazon für das Fehlverhalten seiner Affiliate-Partner? (BGH, GRUR 2023, 343)

Auch Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.) im Profilbereich Unternehmen und Banken sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Interessenten können sich ab sofort per E-Mail unter ls-fuchs@uos.de unter Angabe eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen Fachsemesters melden. Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen soll in Präsenz am Mittwoch, dem 12. Juli 2023, um 12:00 Uhr s.t. in Raum 22/102 stattfinden. Wer an einer persönlichen Teilnahme an der Vorbesprechung gehindert ist, kann gleichwohl Themenwünsche äußern. Die Vergabe eines Themas kann in diesem Fall auch noch kurzfristig nach der Vorbesprechung erfolgen, soweit noch Themen zur Verfügung stehen.

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Seminar zum Gesellschafts-, Bank- und Kapitalmarktrecht, SP 2 (Prof. Dr. Fuchs)

Themenübersicht:
1. Die Risikoverteilung zwischen Bank und Zahlungsdienstnutzer beim Missbrauch von Zahlungsinstrumenten gem. §§ 675u, 675v BGB
2. Mobile Bezahlverfahren im stationären Handel – vertragliche Rahmenbedingungen und Haftungsfragen
3. Ad-hoc-Publizität und Wissenszurechnung
4. Geplante Änderungen der Ad-hoc-Publizität nach dem EU Listing Act
5. Aktuelle Fragen der zivilrechtlichen Haftung für fehlerhafte Ad-hoc-Publizität nach §§ 97, 98 WpHG
6. Die Aufhebung eines Börsengeschäfts durch privatrechtsgestaltenden Verwaltungsakt – eine kritische Analyse der zivilgerichtlichen Rechtsprechung bei einem sogenannten „Mistrade“
7. Der Zustimmungsvorbehalt des Aufsichtsrats nach § 111 Abs. 4 S.2 AktG – Reichweite und Grenzen
8. Die Bestellung von Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft zu Geschäftsführern einer Tochtergesellschaft im Spannungsfeld von § 112 AktG und § 181 BGB (BGH, Beschluss v. 17.01.2023 – II ZB 6/22)
9. Die Einführung einer „Börsenmantel-AG“ durch das geplante Zukunftsfinanzierungsgesetz – Königs- oder Holzweg?
10. Wiedereinführung von Mehrstimmrechtsaktien? Eine kritische Analyse des Regelungsvorschlags im Referentenentwurf eines Zukunftsfinanzierungsgesetzes

Auch Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsrecht (LL.B.) im Profilbereich Unternehmen und Banken sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.

Interessenten können sich ab sofort per E-Mail unter ls-fuchs@uos.de unter Angabe eines Themenwunsches (sowie eines Zweit- und Drittwunsches) und ihres aktuellen Fachsemesters melden. Eine Vorbesprechung mit Vergabe der Themen soll in Präsenz am Mittwoch, dem 12. Juli 2023, um 12:00 Uhr s.t. in Raum 22/102 stattfinden. Wer an einer persönlichen Teilnahme an der Vorbesprechung gehindert ist, kann gleichwohl Themenwünsche äußern. Die Vergabe eines Themas kann in diesem Fall auch noch kurzfristig nach der Vorbesprechung erfolgen, soweit noch Themen zur Verfügung stehen.

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Seminar im Vereinsrecht "Der VfL braucht eine neue Satzung!" (alle SP), Prof. Dr. Lars Leuschner

Themenübersicht:Die (für alle zugängliche) Auftaktveranstaltung findet am Mi. 14.6. um 19:00 Uhr in Hörsaal 22/B01 zusammen mit dem Präsidenten des VfL Holger Elixmann sowie dem Geschäftsführer Dr. Michael Welling statt.

Der VfL Osnabrück und seine Satzung

Der VfL Osnabrück (Verein für Leibesübungen von 1899 e.V. Osnabrück) ist ein Sportverein mit insgesamt sechs Abteilungen (Fußball-, Tischtennis-, Schwimmen-, Gymnastik-, Basketball- und Fan-Abteilung). Bekannt ist der Verein insbesondere für seine Fußball-Profimannschaft, die in der Saison 2023/24 in der 2. Fußball-Bundesliga spielen wird. Die Fußball-Profimannschaft wurde, zusammen mit Teilen des Nachwuchsbereichs, im Mai 2013 in die VfL Osnabrück GmbH und Co. KGaA ausgegliedert. Die Satzung des VfL Osnabrück unterliegt regelmäßigen Änderungen, die von der Satzungskommission vorbereitet und von der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Wir wollen in dem Seminar die Satzung einer Untersuchung aus rechtswissenschaftlicher Sicht unterziehen und in einem Dialog mit der Satzungskommission die unterschiedlichen Regelungsbereiche (Organe, Zuständigkeiten, Mitgliedschaft, usw.) durchdringen und dabei ggf. auch konstruktive Vorschläge zur Weiterentwicklung der Satzung unterbreiten. Das Block-Seminar findet an der Bremer Brücke statt. Die Teilnehmer*innen werden dort eine Stadion- und Museums-Führung erhalten und gemeinsam ein Heimspiel des VfL Osnabrück besuchen.

Weshalb ist das Vereinsrecht allgemein wichtig?

Die Rechtsform des Vereins ist von herausragender praktischer Bedeutung: In Deutschland existieren mehr als 600.000 eingetragene Vereine (e.V.). Die Bandbreite der verfolgten Zwecke ist immens und reicht von Sport, Umweltschutz, Bürgerbewegungen und die Wohlfahrtspflege bis hin zu Berufs- und Wirtschaftsverbänden. Der Verein ist die Grundform der Körperschaft. Das Vereinsrecht weist dabei ein hohes Maß an statutarischer Gestaltungsfreiheit auf und eine Auseinandersetzung mit dem Vereinsrecht bietet eine exzellente Grundlage für jede weitere Tätigkeit im Gesellschaftsrecht. Das Vereinsrecht gehört zudem zum Prüfungsstoff der zivilrechtlichen Pflichtfachprüfung nach § 16 Abs. 1 Nr. 2 NJAVO.

Bewerbung zur Teilnahme an dem Seminar:

Bitte senden Sie Ihre Bewerbung bis spätestens Freitag, 23. Juni 2023 ausschließlich per E-Mail an: heike.hoepke@uos.de Dabei fügen Sie bitte Ihrer E-Mail bitte in Form eines einzigen PDF mit der Bezeichnung Ihres Namens ("Vorname_Nachname_Bewerbung VfL-Seminar.pdf") folgende Informationen bei: ein kurzes (!) Motivationsschreiben, ihr Fachsemester sowie eine Aufstellung Ihrer bisherigen Klausur- und Hausarbeitsnoten. Die Bearbeitung der schriftlichen Seminararbeiten wird bis Mitte November 2023 erfolgen (die genaue Themenvergabe und das Abgabedatum werden noch bekannt gegeben).

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Seminar zum Patentrecht (Prof. Dr. McGuire), SP 3

Themenübersicht:
1. Zustimmung, Erschöpfung und konkludente Lizenzerteilung in der Absatzkette
(BGH GRUR 2023, 474  – CQI-Bericht II; BGH GRUR 2007, 773 – Rohrschweißverfahren)

2. Prüfung des Rechtsbestands des Verfügungspatents in einstweiligen Verfügungsverfahren
(EuGH GRUR 2022, 811 – Phoenix Contact/HARTING Deutschland)

3. Anti-(Anti)-Suit-Injunctions (OLG Düsseldorf GRUR 2022, 318 – Ausländisches Prozessführungsverbot)

4. Vorläufige Vollstreckung des Unterlassungstitels, Bemessung der Vollstreckungssicherheit und Ersatz des Vollstreckungsschadens (OLG Karlsruhe GRUR 2023, 51 – Streamingdienst)

5. Ausschluss des Unterlassungsanspruchs wegen Unverhältnismäßigkeit – Handhabung des § 139 Abs. 1 S. 3 PatG (LG Düsseldorf GRUR 2022, 1665 – Sofosbuvir)

6. Neubegründung der Dinglichkeitsfrist bei einstweiligen Verfügungen (LG München I GRUR-RR 2023, 211 – Bortezombid II)

7. Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2022, 349 – Flüssigkeitszufuhranordnung)

8. Öffentliche Zugänglichkeit, Stand der Technik und Geschäftsgeheimnis (BGH GRUR-RS 2022, 15520 – Oberflächenbeschichtung)

9. Künstliche Intelligenz als Erfinder sowie Einsatz künstlicher Intelligenz und erfinderische Tätigkeit (BPatG GRUR-RS 2021, 61737 – Künstliche Intelligenz als Erfinder)

10. Lizenzierungspflicht für SEP in mehrstufigen Zulieferketten (LG Düsseldorf GRUR-RS 2020, 32508 – "Nokia-SEP“)

Das Seminar wird im November als Blockveranstaltung mit Exkursion nach Düsseldorf durchgeführt. Die Referate werden zur Hälfte in Osnabrück, zur Hälfte bei Clifford Chance Düsseldorf abgehalten. Vorgesehen ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung der Patentkammer des LG Düsseldorf.

Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung unter Angabe des gewünschten Themas sowie eines Alternativthemas erforderlich. Die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 beschränkt. Bitte senden Sie eine E-Mail an ls-mcguire@uos.de. Sobald Ihre Teilnahme bestätigt ist, können Sie mit der Bearbeitung beginnen.

Anfang Oktober wird eine Besprechung angeboten, um Formalia & zwischenzeitlich aufgetretene Fragen zu klären. Abgabetermin für die Arbeiten ist der 1.11.2023.

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Seminar zum Recht des Geistigen Eigentums und zum Medienrecht (Prof. Dr. Oster), SP 3 u. 4

Themenübersicht:


1. Künstliche Intelligenz als "Schöpferin"? Machine learning und Immaterialgüterrecht
2. Immaterialgüterrechtliche Haftung für Internetanschlüsse
3. Blockchain und Immaterialgüterrecht
4. Die Abgrenzung zwischen Urheberrecht und Designschutz
5. Die Anwendbarkeit des urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatzes auf digitale Produkte
6. Der Anwendungsbereich des UrhDaG
7. Das Presseverleger-Leistungsschutzrecht
8. Die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen eines sozialen Netzwerks im Hinblick auf Hassrede
9. Umfasst die Medienfreiheit ein Recht, das Recht zu brechen?
10. Der Schutz von Whistleblowern nach der Hinweisgeber-Richtlinie und der Rechtsprechung des EGMR
11. Das Recht der Bildberichterstattung in der Rechtsprechung des BGH und des EuGH
12. Der Entwurf zum European Media Freedom Act (EMFA) im Lichte der Medienfreiheit
13. Gesetzesrecht oder Nutzungsbedingungen - was sind die wahren Regeln der Plattformökonomie?
14. Die Behandlung von synthetischen Medien und "Deepfakes" nach dem KI-Verordnungsentwurf der EU
15. Die Regulierung von Plattformen und Medienintermediären nach dem MStV

Voraussetzung für eine Teilnahme am Seminar ist eine verbindliche Anmeldung per E-Mail an das Lehrstuhlsekretariat (LS-Oster@uni-osnabrueck.de) unter Angabe des Namens, der Matrikelnummer sowie der Semesterzahl im Wintersemester. Die Zahl der teilnehmenden Studierenden ist auf 12 begrenzt. Bitte geben Sie Ihr Wunschthema sowie ein weiteres Thema für den Fall an, dass das bevorzugte Thema bereits vergeben wurde. Die Vergabe der Themen erfolgt nach dem zeitlichem Eingang der Anmeldung ("Windhundprinzip"). Letztmöglicher Termin für eine Anmeldung ist der 12. September 2023. Das Seminar findet gegen Ende des Wintersemesters 2023/2024 als Blockveranstaltung statt. Abgabetermin für die Seminararbeit ist der 15. Januar 2024 um 15:00 Uhr. Ende September/Anfang Oktober 2023 findet eine Vorbesprechung in einer Videokonferenz statt, zu der alle erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber gesondert eingeladen werden. Dort werden auch weitere Hinweise zu Formalitäten gegeben.

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Seminar zum Thema: Rechtsfragen der Digitalisierung - Digitales Vertragsrecht, Datenrecht, KI, Plattformen und soziale Netzwerke (Dr. Sören Segger-Piening, LL.M. EuR) SP 4 + 5

Oberthema des Seminars sind Rechtsfragen der Digitalisierung mit einem Fokus auf die vier Bereiche Digitales Vertragsrecht, Datenrecht, Künstliche Intelligenz sowie Plattformen und soziale Netzwerke. Die folgenden Themenvorschläge dienen der Veranschaulichung der Ausrichtung des Seminars. Gerne können Sie auch selbst ein Thema aus dem vorgenannten Bereich vorschlagen, welches wir dann in Absprache gemeinsam festlegen.

Themenübersicht:
I. Digitales Vertragsrecht
1. Digitales Vertragsrecht im europäischen Mehrebenensystem –   Überzeugt das Konzept einer Vollharmonisierung mit Öffnungsklauseln und Bereichsausnahmen bei der Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771)?
2. Evolution oder Revolution? Der neue Sachmangelbegriff in Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771) sowie Digitale-Inhalte-Richtlinie (RL 2019/770) und seine Umsetzung im BGB
3. Der Kaufvertrag als Dauerschuldverhältnis? Waren mit digitalen Elementen nach der Warenkauf-Richtlinie (RL 2019/771) und Umsetzung im BGB
4. Das System der Gewährleistungsrechte bei digitalen Produkten nach der Digitale-Inhalte-Richtlinie (RL 2019/770) und Umsetzung im BGB –   Gemeinsamkeiten und Unterschiede zum Kaufrecht
5. Sachmängel und Widerruf im Falle des Verbraucherkaufs von Waren im Online-Handel unter Einschaltung eines Zahlungsdienstleisters wie Klarna


II. Datenrecht
6. Immaterieller Schadensersatz nach Art. 82 DSGVO vor dem Hintergrund der Entscheidung des EuGH v. 4.5.2023, C-300/21 –   Zeitenwende oder Präzisierung des Status Quo?
7. Möglichkeiten des Zugangs und der Weitergabe von bei der Nutzung von IoT-Produkten gewonnen Daten durch Nutzer nach dem zweiten und dritten Kapitel des Entwurfs eines Datengesetzes (COM(2022) 68 final)
8. Das Verhältnis des Entwurfs eines Datengesetzes (COM(2022) 68 final) zur DSGVO insbesondere vor dem Hintergrund von Datenbegriff wie auch Möglichkeiten des Datenzugangs und der Datenweitergabe  – Harmonisierung, Ergänzung, Duplizierung oder Konfusion?
9. Durchsetzung der DSGVO und des Entwurfs eines Datengesetzes (COM(2022) 68 final) durch Private? Zulässigkeit, Gemeinsamkeiten und Unterschiede beim Private Enforcement
10. Extraterritoriale Anwendbarkeit der DSGVO nach deren Art. 3 –   Auf dem Weg zu einem Europäischen „Datenschutzimperialismus“?
11. Internationale Datentransfers nach dem Schrems II-Urteil (C-311/18) –   Verbleibende Möglichkeiten und Hindernisse insbesondere im Hinblick auf die Vereinigten Staaten

III. Künstliche Intelligenz
12. Der Risikoansatz nach dem Entwurf eines Gesetzes über Künstliche Intelligenz (COM(2021) 206 final) und Herausforderungen im Hinblick auf Large Language Models wie Bing und ChatGPT – Überzeugendes Konzept oder Bedarf für Nachtjustierungen?
13. Haftung für Künstliche Intelligenz nach dem Vorschlag für eine Richtlinie über KI-Haftung (COM(2022) 496 final): Notwendiges Instrument oder obsolete Doppelung auch vor dem Hintergrund der geplanten Reform der Produkthaftungs-Richtlinie (COM(2022) 495 final)?
14. Die Regulierung Künstliche Intelligenz und das RDG: Übertragbarkeit der Smartlaw-Entscheidung des BGH (vom 9.9.2021, I ZR 113/20) auf Large Language Modelle wie Bing und ChatGPT?
15. Künstliche Intelligenz als richterliche Entscheidungshilfe? Anwendungsszenarien und Herausforderungen wie Datenschutz, richterliche Unabhängigkeit, Recht auf den gesetzlichen Richter
16. Künstliche Intelligenz in der anwaltlichen Beratung? Anwendungsszenarien und Herausforderungen wie Haftung, Berufsrecht (insb. §§ 43, 43a BRAO) sowie Datenschutz

IV. Plattformen und soziale Netzwerke
17. Die Regulierung sozialer Netzwerke am Beispiel des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes und der Causa Telegram (s. PM BfJ v. 2.3.2023 / 3.4.2023): (Internationale) Anwendbarkeit, Verhaltenspflichten, Durchsetzung von Bußgeldern
18. Haftung von Informationsintermediären nach dem Digital Services Act –   Fortführung oder Systemwechsel im Verhältnis zur E-Commerce-Richtlinie (2000/31/EG)?
19. Gemeinsamkeiten und Unterschiede von Netzwerkdurchsetzungsgesetz und Digital Services Act –   Ein Ende des deutschen Alleingangs?

Das Seminar ist auf 14 teilnehmende Personen begrenzt. Die Vergabe der Plätze erfolgt nach der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs Ihrer Anmeldung. Eine Anmeldung ist ab sofort per E-Mail [ls-busch@uos.de] möglich. Bitte geben Sie dabei Folgendes an: Name, Fachsemester, Matrikelnummer, E-Mail-Adresse sowie drei nach Ihrer Präferenz gereihte Themenwünsche; gerne können Sie auch selbst einen der vorstehenden Ausrichtung entsprechenden Themenwunsch formulieren. Eine Vorbesprechung nebst Themenvergabe findet am 18.10., ab 16h c.t. in Raum 44/E07 statt. Dort werden auch weitere Einzelheiten erläutert. Diesbezüglich hervorzuheben ist bereits jetzt, dass ein Umfang von 40.000 –   50.000 Zeichen im Hinblick auf Ihre Ausarbeitung vorgegeben ist. Am Ende des Wintersemesters findet das Seminar dann verblockt mit der Präsentation Ihrer jeweiligen Themen statt; die Präsentation soll ca. 15 Minuten dauern, im Anschluss folgt jeweils eine Diskussion. Ich freue mich über eine rege Beteiligung.

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Seminar zum Internationalen Abstammungsrecht (PD Dr.  Wais)

Die Frage der Elternschaft ist für die Betroffenen von grundlegender Bedeutung. Es geht dabei um die Identität und den Namen, vielfach auch um die Staatsangehörigkeit des Kindes, um Unterhaltsrecht und Erbrecht, um die rechtliche Vertretung durch die Eltern und um elterliche Sorgerechte und Umgangsrechte. Welches Recht entscheidet aber über die Elternschaft, wenn ein Sachverhalt Berührungspunkte zu verschiedenen Rechtsordnungen aufweist? Was gilt für die Leihmutterschaft, die gleichgeschlechtliche Elternschaft, die Elternschaft von Transgenderpersonen?
Das Seminar ist als Blockseminar konzipiert und wird zum Ende der Vorlesungszeit im Wintersemester 2023/24 stattfinden. Anmeldungen per Email (ls-huebner@uni-osnabrueck.de) sind ab sofort möglich. Bitte geben Sie drei nach Präferenz gereihte Themenwünsche, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Vorbesprechung findet am 18. Okt. 2023 um 15:00, in Raum 44/208 (ELSI) statt.
Die nachfolgenden Themen stehen zur Auswahl (gerne können auch eigene Themenvorschläge unterbreitet werden):
1. Leihmutterschaft im IPR               
2. Elternschaft von Transgenderpersonen im IPR       
3. Gleichgeschlechtliche Elternschaft im IPR       
4. Geschlecht im IPR                   
5. Polygame Familienverhältnisse im IPR           
6. Erkaufte Erwachsenenadoption im IPR            
7. Zwangsadoption im IPR                   
8. Die Regelanknüpfung im Vorschlag über eine Verordnung zum Abstammungsrecht COM(2022) 695 final
9. Der Statutenwechsel im Vorschlag über eine Verordnung zum Abstammungsrecht COM(2022) 695 final
10. Die ordre public-Ausnahme im Vorschlag über eine Verordnung zum Abstammungsrecht COM(2022) 695 final einer Verordnung zum Abstammungsrecht COM(2022) 695 final
11. Reform des deutschen Internationalen Namensrechts?      

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Seminar zur Reform der Produkthaftungsrichtlinie und zur KI-Haftung (PD Dr.  Wais)

Themenübersicht:

A. Produkthaftung

I. Allgemeines

1.       Die geschichtliche Entwicklung der europäischen Produkthaftung

2.       Die Reformbedürftigkeit der Produkthaftungsrichtlinie

II. Entwurf einer Richtlinie über die Haftung für fehlerhafte Produkte [COM2022 (495) final]

3.       Die Fehlerhaftigkeit des Produkts nach Art. 6 RL-E

4.       Die haftenden Wirtschaftsakteure nach Art. 7 RL-E

5.       Die Offenlegung von Beweismitteln nach Art. 8 RL-E

6.       Die Beweislast nach Art. 9 RL-E

7.       Die Haftungsbefreiung nach Art. 10 RL-E

 B. Haftung für künstliche Intelligenz

I. Allgemeines

8.       Außervertragliche Haftung für künstliche Intelligenz de lege lata

II. Entwurf einer Richtlinie über die Haftung für künstliche Intelligenz [COM2022 (496) final]

9.       Offenlegung von Beweismitteln und widerlegbare Vermutung eines Verstoßes nach
Art. 3 RL-E

10.   Widerlegbare Vermutung eines ursächlichen Zusammenhangs im Fall eines Verschuldens nach Art. 4 RL-E

Das Seminar ist als Blockseminar konzipiert und wird am Ende des Wintersemesters 2023/24 stattfinden. Anmeldungen per Email (ls-huebner@uni-osnabrueck.de) sind ab sofort möglich. Bitte geben Sie drei nach Präferenz gereihte Themenwünsche, Ihren Namen, Ihre Matrikelnummer, eine E-Mail-Adresse und Ihr aktuelles Fachsemester an. Die Vorbesprechung findet am 18. Okt. 2023 um 16:00, in Raum 44/208 statt.

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Seminar zum Patentrecht (Dr. Stefan Richter/Dr. Tobias Hessel/Prof. Dr. Mary-Rose McGuire), SP 3

Themenübersicht:
1. Zustimmung, Erschöpfung und konkludente Lizenzerteilung in der Absatzkette
(BGH GRUR 2023, 474  – CQI-Bericht II; BGH GRUR 2007, 773 – Rohrschweißverfahren)
2. Prüfung des Rechtsbestands des Verfügungspatents in einstweiligen Verfügungsverfahren
(EuGH GRUR 2022, 811 – Phoenix Contact/HARTING Deutschland)
3. Anti-(Anti)-Suit-Injunctions (OLG Düsseldorf GRUR 2022, 318 – Ausländisches Prozessführungsverbot)
4. Vorläufige Vollstreckung des Unterlassungstitels, Bemessung der Vollstreckungssicherheit und Ersatz des Vollstreckungsschadens (OLG Karlsruhe GRUR 2023, 51 – Streamingdienst)
5. Ausschluss des Unterlassungsanspruchs wegen Unverhältnismäßigkeit – Handhabung des § 139 Abs. 1 S. 3 PatG (LG Düsseldorf GRUR 2022, 1665 – Sofosbuvir)
6. Neubegründung der Dinglichkeitsfrist bei einstweiligen Verfügungen (LG München I GRUR-RR 2023, 211 – Bortezombid II)
7. Patentverletzung mit äquivalenten Mitteln (OLG Karlsruhe GRUR-RR 2022, 349 – Flüssigkeitszufuhranordnung)
8. Öffentliche Zugänglichkeit, Stand der Technik und Geschäftsgeheimnis (BGH GRUR-RS 2022, 15520 – Oberflächenbeschichtung)
9. Künstliche Intelligenz als Erfinder sowie Einsatz künstlicher Intelligenz und erfinderische Tätigkeit (BPatG GRUR-RS 2021, 61737 – Künstliche Intelligenz als Erfinder)
10. Lizenzierungspflicht für SEP in mehrstufigen Zulieferketten (LG Düsseldorf GRUR-RS 2020, 32508 – "Nokia-SEP“)

Das Seminar wird im November als Blockveranstaltung mit Exkursion nach Düsseldorf durchgeführt. Die Referate werden zur Hälfte in Osnabrück, zur Hälfte bei Clifford Chance Düsseldorf abgehalten. Vorgesehen ist der Besuch einer mündlichen Verhandlung der Patentkammer des LG Düsseldorf.

Für die Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung unter Angabe des gewünschten Themas sowie eines Alternativthemas erforderlich. Die Platzvergabe erfolgt nach Reihenfolge der Anmeldung. Die Teilnehmerzahl ist auf 12 beschränkt. Bitte senden Sie eine E-Mail an ls-mcguire@uos.de. Sobald Ihre Teilnahme bestätigt ist, können Sie mit der Bearbeitung beginnen.

Anfang Oktober wird eine Besprechung angeboten, um Formalia und zwischenzeitlich aufgetretene Fragen zu klären. Abgabetermin für die Arbeiten ist der 1.11.2023.

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Gemeinsames juristisch-theologisches Seminar im WS 2023/24 (Prof. Dr. Christian v. Bar, Prof. Dr. Anselm Hagedorn)



Im WS 2023/24 bieten wir ein gemeinsames Seminar für Studierende der Rechtswissenschaften und der ev. Theologie an. Das Generalthema lautet:
Was schützt rechtliche, was schützt biblische Texte vor Fehlinterpretationen?

Wir wollen mit Ihnen juristische und theologische Methoden der Auslegung von Texten und der Fortbildung von Recht und Religion zueinander in Beziehung setzen und vergleichen. Studierende beider Fächer werden Kurzreferate (nicht länger als 15 Minuten) halten, an die sich jeweils eine fächerübergreifende Diskussion anschließen soll. Studierende der Rechtswissenschaft, die einen Seminarschein erwerben wollen, müssen zusätzlich eine Seminararbeit vorlegen. Die Studierenden der ev. Theologie sind von diesem Erfordernis nicht betroffen, sollten aber einen Kurzvortrag übernehmen, in dem sie das jeweilige Thema aus der Sicht ihrer Disziplin beleuchten.
Als Themen schlagen wir vor:
1. Was verstehen Juristen und Theologen unter „Methoden“?
2. Gibt es ein für Gerichte verbindliches Methodenrecht? Gibt es verbindliche Auslegungsregeln für den Exegeten, den Religionslehrer oder den Prediger?
3. Welche Rechtsnatur hat Methodenrecht? Beschränken das kirchliche Dienst- und Arbeitsrecht die Rede- und Meinungsfreiheit von Theologen?
4. Rechtsvergleichung und Religionsvergleichung: Um welche Erkenntnisziele geht es jeweils?
5. Kommunikationsprozesse zwischen Gesetzgeber und Rechtsanwender und zwischen den Verfassern religiöser Texte und ihren Interpreten
6. Quellen des Rechts und Quellen der Religion: Wie unterscheidet am zwischen Recht und Nicht-Recht? Und wie unterscheidet man zwischen religiösen und weltlichen Aussagen?
7. Rechtsetzung durch Richter? Religionsfortschreibung durch Prediger? Theologisierung des Rechts?
8. Juristische Falllösungsmethoden. Methodische Grenzen politischer Aussagen von Theologen
9. Auslegung nach dem Wortsinn: Grund, Grenzen, und die Bewältigung von Mehrdeutigkeit
10. Nichtanwendung von ihrem Wortlaut nach einschlägigen Regeln des modernen und des biblischen Rechts
11. Anwendung von ihrem Wortlaut nach nicht einschlägigen Regeln des modernen und des biblischen Rechts, insbesondere im Wege der Analogie
12. Verfassungskonforme Auslegung, oder: Neues Testament verdrängt altes?

Termin für eine Vorbesprechung am 04.10.2023 um 18.00 Uhr im Raum 44/E04 des European Legal Studies Institute (Gebäude 44, Süsterstr. 28, Erdgeschoss). Eine weitere Vorbesprechung findet statt am 18.10.2023 in Raum 44/E04 um 18.00 Uhr. Die Seminarsitzungen finden wöchentlich mittwochs von 18-20h statt. Beginn am 25.10.2023. Ihre Anmeldung und Ihren Themenwunsch können Sie an Frau Kemper, Evangelische Theologie (jutta.kemper@uni-osnabrueck.de) oder an Frau Kämmerer, Rechtswissenschaft (stefanie.kaemmerer@uni-osnabrueck.de) richten.

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