Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 1: Europäisches und Internationales Privatrecht und seine historischen Grundlagen

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I. Allgemeines

Dies ist ein Schwerpunkt für diejenigen, die gern über die Grenzen des eigenen Landes hinausblicken. Er eröffnet drei, weit über das normale Studium hinausgehende Perspektiven, nämlich:

  1. Kenntnisse darüber, seit wann und warum es dazu gekommen ist, dass es in Europa so viele verschiedene Rechtsordnungen gibt und warum sie trotzdem so viele Gemeinsamkeiten haben.
  2. Wie Wissenschaft und Praxis ganz konkret bei der Lösung von Fällen be-stimmen, welche der vielen Rechtsordnungen angewendet werden müssen.
  3. Wie sich langsam, nicht zuletzt durch das Wirken der Europäischen Union, aus den vielen verschiedenen Rechtsordnungen wieder eine gemeinsame europäische Rechtsordnung bildet.

Damit hat dieser Schwerpunkt zwei ganz besondere Vorteile. Erstens hilft er, viel besser zu verstehen, warum das Recht manchmal national, manchmal europäisch und manchmal international ist, und ob es überhaupt so etwas wie Recht an sich gibt. Zweitens vermittelt dieser Schwerpunktbereich das notwendige Rüstzeug, um in der Praxis mit internationalen Sachverhalten umzugehen. Er bereitet insbesonde-re also auf die juristische Tätigkeit in internationalen Unternehmen und in internatio-nalen Anwaltskanzleien vor, hilft aber auch zukünftigen Richterinnen und Richtern, die es immer häufiger mit internationalen Fällen zu tun haben.

Vertiefte Sprachkenntnisse im Englischen oder anderen europäischen Fremdspra-chen sind nicht Voraussetzung, können aber bei Interesse sehr gefördert werden.

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtkurse

  • Europäisches Privatrecht I (Allgemeines Vertragsrecht) (2 SWS/WS): In die-ser Vorlesung geht es vor allem darum, wie weitgehend das Unionsrecht und das Recht der europäischen Staaten schon europäisches Vertrags-recht enthalten. Vorgestellt werden die wesentlichen Richtlinien des Ver-trags- und Verbraucherrechts und außerdem die großen rechtsverglei-chenden Werke zum europäischen Vertragsrecht. Die Vorlesung vermittelt damit einen Überblick über einen großen Teil des Unionsprivatrechts als auch über das immer deutlicher sich herausbildende gemeinsame euro-päische Privatrecht der europäischen Rechtsordnungen.
  • Internationales Privatrecht I (Allgemeine Lehren) (2 SWS/WS): Die Vorle-sung führt in die europäischen, internationalen und deutschen Regelwer-ke zur Koordinierung der in einen Sachverhalt mit Auslandsberührung hin-einwirkenden nationalen Rechtsordnungen ein. Es geht um Staatsverträ-ge und Unionsrecht, um die Bedeutung der Rechtsvereinheitlichung für das Rechtsanwendungsrecht, um Anknüpfungspunkte (gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit, Rechtswahl) und Anknüpfungsgegen-stände (was bedeuten in einem grenzüberschreitenden Sachverhalt „Vertragsrecht“, „Scheidung“, „unerlaubte Handlungen“ etc.) und um den Allgemeinen Teil des Internationalen Privatrechts. Zu ihm gehört auch die Lehre vom „ordre public“ (Mehrehen? Scheidung durch Verstoßung? Strafschadensersatz?). Es geht ferner um das Verhältnis des Internationa-len Privatrechts zum internationalen öffentlichen Recht und zum internati-onalen Zivilverfahrensrecht, außerdem um Fragen der Theorie und der Me-thode des „IPR“ in Geschichte und Gegenwart.
  • Europäische Rechtsgeschichte III (Mittelalter bis 1900) (2 SWS/WS): Die Vor-lesung zeigt, wie in Europa jahrhundertelang vom Mittelalter bis an das 19. Jahrhundert heran in vielen Bereichen eine als einheitlich gedachte Rechtsordnung galt, das sogenannte Ius Commune (Gemeinsames Recht). Die Vorlesung zeigt auch, wie dieses gemeinsame europäische Recht, insbesondere im Laufe der frühen Neuzeit, langsam aber zuneh-mend sich in lokales, später nationales Recht wandelt. Die Teilnehmerin-nen und Teilnehmer erleben mit, wie dann im späten 18. und im 19. Jahr-hundert die großen europäischen Rechtsordnungen entstanden sind, die bis heute das Bild der europäischen Rechtslandkarte prägen. Kernziel der Vorlesung ist es, aufzuzeigen, dass der scheinbar natürliche Zustand der Vielfalt nationaler Rechte in Europa in historischer Perspektive eher eine bloße Episode, in Teilen sogar ein Trugbild ist. In Wirklichkeit kann Europa auf eine jahrhundertelange gemeinsame Rechtstradition zurückblicken, die bis heute sehr wirksam ist und eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Europäisierung der Rechtsordnungen bildet.

2. Wahlkurse

Zahlreiche Wahlkurse erlauben viele Varianten an Vertiefung und Schwerpunktset-zung. Die Vorlesung Internationales Privatrecht II führt in die einzelnen Anknüp-fungsregeln ein; die Rechtsvergleichung in die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten und ihre Vergleichung. Die Wahlkurse zum europäischen Privatrecht und zum (in englischer Sprache unterrichteten) UN-Kaufrecht (International Sale of Goods) bieten Zugang in das rasch zunehmende europäische und internationale Recht. Die Kurse zum internationalen Zivilverfahrens- und zum Schiedsverfahrens-recht geben Einblick in die internationale Durchsetzung von Rechten. Schließlich erlauben Vertiefungskurse zur Rechtsgeschichte Einblicke in das Werden der heuti-gen nationalen Rechtsordnungen und des europäischen Rechts. Hier noch einmal die wichtigsten Wahlfächer im Überblick:

  • Europäisches Privatrecht II (Gesetzliche Schuldverhältnisse) (1-2SWS/SS)
  • Europäisches Privatrecht III (Sachenrecht, Familienrecht, Erbrecht) (1-2SWS/SS)
  • Internationales Privatrecht II (Besonderer Teil) (2 SWS/SS)
  • Rechtsvergleichung (2 SWS/SS)
  • International Sale of Goods (SWS/SS)
  • Internationales Zivilverfahrensrecht (1 SWS/WS)
  • Schiedsverfahrensrecht / International Arbitration (1SWS/WS)
  • Europäische Rechtsgeschichte IV (Juristische Zeitgeschichte ab 1900) (1 SWS/SS)
  • Europäische Rechtsgeschichte V (Römisches Recht) (2 SWS/WS)
  • Rechtsvergleichung (2 SWS/SS)
  • Europäisches Zivilprozessrecht

Regelmäßig werden auch Seminare mit spannenden Themen aus allen im Schwerpunkt vertretenen Rechtsgebieten angeboten. Angerechnet werden kön-nen außerdem einige Veranstaltungen der Fremdsprachlichen Fachausbildung (FFA) sowie – was besonders zu empfehlen ist – internationale Moot-Courts.