Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 5: Deutsches und Europäisches Öffentliches Recht - Staat, Wirtschaft, Europa

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Ehemaliger Schwerpunkt 4

Prof. Dr. Oliver Dörr (ehemaliger SP 4 wurde mit dem SP 5 zusammengelegt)

Ehemaliger Schwerpunkt 5

Prof. Dr. Bernd J. Hartmann (ehemaliger SP 5 wurde mit dem SP 4 zusammengelegt)

I. Allgemeines

 

Der Schwerpunktbereich 5 fasst die bisherigen Schwerpunktbereiche 4 (Europäisches Öffentliches Recht und seine Grundlagen) und 5 (Deutsches und Europäisches Recht der öffentlichen Güter und Dienstleistungen) zusammen, die jeweils in einem Teilbereich des neuen Schwerpunktes weitergeführt werden.

Der Teilbereich Europäisches und Internationales Recht befasst sich mit dem Recht der Europäischen Union und seinen Bezügen zum nationalen sowie zum internationalen Recht. Er baut auf dem Pflichtfachstoff der Vorlesung Europarecht auf, vertieft diesen und ergänzt ihn um das Völkerrecht und die Rechtsvergleichung. Im Mittelpunkt stehen Vorlesungen zum EU-Verfassungsrecht, zur europäischen Verfassungsvergleichung sowie eine Einführung in das Völkerrecht. Die Wahlkurse decken zum einen die europäische Rechtsvergleichung im Bereich des Verwaltungsrechts, zum zweiten das europäische und das internationale Wirtschaftsrecht sowie das stark europarechtlich geprägte Migrationsrecht ab. Daneben können weitere Wahlkurse aus anderen Schwerpunktbereichen belegt werden.

Der Teilbereich Verwaltungs- und Verfassungsrecht beschäftigt sich mit dem Recht der „öffentlichen Güter“ (bisweilen auch: „Kollektive Güter“). Dieser Begriff aus den Wirtschaftswissenschaften bezeichnet, sehr vereinfacht, Güter, die allen zustehen (sollen). Darin liegt ein Unterschied zu privaten Gütern, von deren Gebrauch Dritte ausgeschlossen werden können und deren Nutzen für den Einzelnen sinkt, wenn ein weiterer Nutzer hinzutritt. Zu den öffentlichen Gütern gehören etwa: Bildung, Umweltgüter wie Luft, Wasser, Boden, Infrastrukturen wie etwa Straßen und andere Verkehrswege, Telekommunikations- und Datennetze, die Wikipedia, aber auch Güter wie soziale Sicherheit, Gesundheit, öffentliche Räume der Stadt und vieles mehr. Auch Demokratie und Rechtsstaat oder innere und äußere Sicherheit können als kollektive Güter bzw. als Instrumente zum Umgang mit kollektiven Gütern erklärt werden.

Der Teilbereich legt einen besonderen Fokus auf das öffentliche Wirtschaftsrecht. Hier werden Bereiche erarbeitet und vertieft, die für die Wirtschaft wichtig sind, Auswirkungen auf Wirtschaft haben, ja Wirtschaft selbst regulieren oder auch ermöglichen. Die Praxisrelevanz entsprechender Aufgabenstellungen ist also ausgesprochen hoch. In dem hier skizzierten großen und wichtigen Themenfeld Öffentliches Recht und Wirtschaft gibt es ganz unterschiedliche Berufsmöglichkeiten, auf die der Schwerpunkt 5 vorbereiten kann. Zu den potentiellen Arbeitsbereichen gehören die Verwaltungen mit ihren vielen Ebenen, ebenso wie die Gerichte (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit, Verfassungsgerichtsbarkeit). Es besteht aber auch hoher Beratungsbedarf der privaten und öffentlichen Wirtschaft: Neben kleineren und mittleren Wirtschaftsunternehmen zum Beispiel auch in den privatisierten, hoch regulierten Unternehmen der Daseinsvorsorge. Im Bereich der Wirtschaftstätigkeit der Kommunen oder bei public-private-partnerships ist juristischer Rat unerlässlich. Jurist*innen mit Interesse und Vorkenntnissen im öffentlichen Wirtschaftsrecht, im Umweltrecht, im Sozialrecht, im Migrationsrecht sind als Rechtsanwält*innen, als Mitarbeiter*innen in Rechtsabteilungen von Unternehmen, in Wirtschaftsverbänden oder in Beratungsgesellschaften gefragt. Last not least sind entsprechende Kenntnisse auch in Verbänden der Zivilgesellschaft, also im NGO-Bereich gefragt: z.B. in Umweltverbänden oder im Verbraucherschutz.

 

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtfächer

  • Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS/WS): Die Vorlesung findet regelmäßig im Wintersemester im Umfang von 2 SWS statt und behandelt die wesentlichen Teilbereiche des materiellen EU-Rechts. Nach einigen konzeptionellen Grundlagen geht es vor allem um die EU-Grundfreiheiten im Binnenmarkt, das EU-Beihilferecht, das EU-Vergaberecht sowie um die Grundstrukturen der Wirtschafts- und Währungsunion.
  • Öffentliches Wirtschaftsrecht (2 SWS/WS): Die Vorlesung wird in der Regel im Wintersemester angeboten und bietet eine Einführung in das öffentliche Wirtschaftsrecht,. Die private Wirtschaftstätigkeit steht unter staatlicher Aufsicht. Die Vorlesung behandelt die Wirtschaftsaufsicht mit Blick auf ihre Institutionen und Handlungsformen gem. Wirtschaftsverfassungs- und Wirtschaftsverwaltungsrecht nicht nur am Beispiel des Gewerbe- und Handwerksrechts. Der Staat als Auftraggeber spielt eine Rolle im Vergaberecht, aber auch im Subventionsrecht. Der Staat als Konkurrent tritt auf den Plan, wenn es um die wirtschaftliche Betätigung der öffentlichen Hand geht.
  • Europäisches Verfassungsrecht (2 SWS/SS): Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des europäischen Verfassungssystems, das sich grosso modo aus dem Primärrecht der EU und der Europäischen Menschenrechtskonvention zusammensetzt. Sie baut auf dem Stoff der Grundvorlesung Öffentliches Recht III/2 (Europarecht) auf. Schwerpunkte sind die Verfassungsfunktionen und -prinzipien in der Europäischen Union, die Funktionsteilung im Rahmen der EU (Vertiefung), Grundrechte und Unionsbürgerschaft. Außerdem werden die Stellung und Funktionsweise der EMRK sowie das dreistufige Rechtsschutzsystem behandelt.

2. Wahlkurse

  • Völkerrecht (2 SWS/WS): Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen des Friedensvölkerrechts. Sie legt damit die Grundlage für eine weitere Beschäftigung mit dem Völkerrecht sowie für ein tieferes Verständnis verschiedener Bereiche des Europarechts. Auch manche Zusammenhänge der außenpolitischen Berichterstattung in den Medien werden sich den Teilnehmern besser erschließen. Behandelt werden die Quellen und Subjekte des Völkerrechts, die Grundlagen und Dimensionen souveräner Staatlichkeit, Grundfragen des Diplomaten- und des Vertragsrechts, die Möglichkeiten zur Durchsetzung des Völkerrechts, vor allem die Grenzen von Gewalt und Selbstverteidigung. Für Nebenfachstudierende wird am Semesterende eine zweistündige Klausur zum Erwerb eines Leistungsscheins angeboten; für Erasmusstudierende besteht die Möglichkeit einer kurzen mündlichen Prüfung zum Erwerb eines Leistungsnachweises.

  • EU-Verwaltungsrecht (2 SWS/WS): In der Vorlesung werden das EU-Eigenverwaltungsrecht und das europäisierte mitgliedstaatliche Verwaltungsrechts einschließlich des Verwaltungsverbundes behandelt. Schwerpunkte liegen in den Bereichen Organisation, Handlungsformen und Rechtsschutz. Die beiden Bereiche werden jeweils anhand von ausgewählten Referenzbereichen aus dem Europäischen Wirtschaftsrecht veranschaulicht und vertieft. Damit wird gleichzeitig Stoff aus den Vorlesungen Allgemeines Verwaltungsrecht und Europarecht wiederholt und vertieft.
  • Internationales Wirtschaftsrecht (2 SWS/SS): Die Vorlesung behandelt die Grundstrukturen und wesentliche Teilbereiche des internationalen Wirtschaftssystems. Sie baut auf der Grundvorlesung Völkerrecht auf, die Grundstrukturen des Völkerrechts, soweit sie für Handel und Investitionen relevant sind, werden kurz wiederholt. Sodann geht es im Schwerpunkt um das Welthandels-recht (WTO, GATT, GATS und Auftragsvergabe), das Investitionsschutzrecht und die internationale Verantwortung von Unternehmen (Corporate Social Responsibility). Abschließende Seitenblicke betreffen das internationale Währungs- und Finanzrecht und Formen der regionalen Wirtschaftsintegration außerhalb Europas. .
  • Europäische Verfassungsvergleichung (2 SWS/SS): Die Vorlesung bietet im ersten Teil eine Einführung in die Verfassungsordnungen von Großbritannien, Frankreich, Niederlande, Spanien sowie der Schweiz. Nach einem historischen Überblick werden jeweils die Staatsstruktur, das Regierungssystem sowie der Grundrechtsschutz vorgestellt. In einem zweiten Teil werden allgemeine Fragen des Verfassungsvergleichs in Bezug auf die Staatsstruktur, die Regierungssysteme und den Grundrechtsschutz behandelt. Fremdsprachenkenntnisse sind nicht erforderlich, aber nützlich.
  • Europäische Verwaltungsrechtsvergleichung (2 SWS/SS): Die Vorlesung bietet im ersten Teil eine Einführung in das Verwaltungsrecht von Frankreich, Großbritannien, Niederlande und Spanien. Nach einem historischen Überblick werden jeweils die Rechtsquellen, die Verwaltungs- und die Gerichtsorganisation der vier Staaten vorgestellt. Im zweiten Teil werden allgemeine Fragen des Verwaltungsrechtsvergleichs in den Bereichen Handlungsformen und Verwaltungsverfahren sowie Verwaltungskontrolle behandelt. Fremdsprachenkenntnisse sind nicht erforderlich, aber nützlich.
  • Umweltrecht I/Umweltrecht II (2 SWS/WS bzw. SS): Die Vorlesung wird in der Regel im Wintersemester bzw. Sommersemester mit je 2 SWS angeboten. Sie führt in die zentralen Rechtsgebiete des Umweltrechts ein, europäisches Umweltrecht wird berücksichtigt. Umweltrecht soll die Nutzung der Umwelt ermöglichen und den Schutz der Umwelt gewährleisten. Gegenstand sind Wirtschafts- und Lebensressourcen wie Luft, Wasser, Boden, Klima sowie Branchen wie produktive Industrie, Abfallwirtschaft, Gentechnologie, Energie etc. Nach der Einführung in den Allgemeinen Teil (Umweltverfassung, Um¬welt¬¬informations- und -verfahrensrecht) folgen Einblicke in die klassischen Gebiete: Immissionsschutz, Wasser, Abfall- und Bodenschutzrecht sowie Naturschutzrecht. Auch interessante ‚Randgebiete’ wie etwa das Atomrecht oder das Gentechnikrecht können aufgegriffen werden. Aktuelle Fallkonstellationen verdeutlichen die Bedeutung für Wirtschaft und Gesellschaft und dienen der Einübung verwaltungsrechtlicher Falllösung.
  • Migrationsrecht (2 SWS/WS): In der Vorlesung wird eine Einführung in die rechtlichen Grundlagen der Migration gegeben. Behandelt werden die Grundzüge des Aufenthalts-, des Flüchtlings- und des Staatsangehörigkeitsrechts. Der Schwerpunkt liegt auf der Erläuterung der einschlägigen deutschen Gesetze, insbesondere des Aufenthaltsgesetzes, des Asylgesetzes und des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Außerdem werden die europa- und völkerrechtlichen Bezüge berücksichtigt. Die Rechtsvorschriften werden anhand von ausgewählten Fällen veranschaulicht. Die Vorlesung dient zur Vorbereitung auf die Mitarbeit in der Refugee Law Clinic, der studentischen Beratung für Geflüchtete.
  • Recht der elektronischen Medien (2 SWS/WS): Die Vorlesung „Recht der elektronischen Medien (Schwerpunkt: Verfassungs- und Medienverwaltungsrecht)“ vermittelt einen Überblick aus Praktikersicht über die maßgeblichen Fragen des nationalen Rundfunk- und Telemedienrechts unter Berücksichtigung des europarechtlichen Rahmens. Behandelt werden insbes. die Rundfunkrechtsprechung des BVerfG, die Rolle und Organisation der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten nach MStV, ZDF-StV und RFinStV, die Herausbildung der dualen Rundfunkordnung und die Regeln für private Anbieter und Landesmedienanstalten nach MStV, JMStV und NdsMedG sowie die Regulierung von sozialen Netzwerken und Plattformen nach MStV und NetzDG.
  • European and International Media Law (2 SWS/SS): Gegenstand der Vorlesung sind zunächst die menschenrechtlichen Grundlagen des Schutzes der Medien, insbesondere Art. 19 IPbpR und die hierzu ergangenen Empfehlungen und Allgemeinen Bemerkungen des UN-Menschenrechtsausschusses sowie Art. 10 EMRK und die Rechtsprechung des EGMR. Behandelt werden ferner die Vorgaben der EU zur Regulierung audiovisueller Medien und zur Internet-Governance. Das Lehrbuch für die Veranstaltung ist das von dem Dozenten verfasste Buch „European and International Media Law“ (Cambridge University Press), das weltweit einzige englischsprachige Lehrbuch zum europäischen und internationalen Medienrecht. Die Vorlesung wird in englischer Sprache angeboten. Zum sprachlichen Verständnis der Vorlesung genügen durchschnittliche Kenntnisse der englischen Sprache, wie sie in der Schule vermittelt werden. Einer fachspezifischen Fremdsprachenausbildung oder eines Sprachzertifikats (z.B. TOEFL) bedarf es nicht. Die mündliche Prüfung wird in deutscher Sprache erfolgen.
  • Datenschutzrecht / Data Protection Law (1 SWS/SS): Personenbezogene Daten bilden die Grundlage für ein breites Spektrum von Geschäftsmodellen. Datenschutzrecht hat sich daher zu einer Querschnittsmaterie entwickelt, die praktisch für alle Bereiche des Wirtschaftsrechts relevant werden kann. Ohne Grundkenntnisse im Datenschutzrecht kann man heute kaum noch als Juristin oder Jurist in der Praxis arbeiten. Die Vorlesung bietet eine Einführung in die Grundlagen des Datenschutzrechts und einen Überblick über aktuelle Streitfragen.
  • Energiewirtschaftsrecht (1 SWS/SS): Die Vorlesung Energiewirtschaftsrecht behandelt das Zukunftsthema des 21. Jahrhunderts: die Energiewende. Wir schauen auf die Grundlagen eines aktuell im Umbruch befindlichen, praktisch bedeutsamen Rechtsgebiets. Es geht um Energieversorgungsunternehmen, die Netze, die Frage nach Wettbewerb durch Entflechtung und die Energielieferung an den Letztverbraucher. Auch die Behörden und das Verfahren der Energieaufsicht kommen vor. Die Veranstaltung ermöglicht es, die Kenntnisse aus der Vorlesung Öffentliches Wirtschaftsrecht im kleinen Kreis zu wiederholen und zu vertiefen, und bietet so zugleich eine gute Vorbereitung auf mündliche Prüfung im Schwerpunktbereich.
  • Sozialrecht (2 SWS/SS): Die Vorlesung wird im Sommersemester mit 2 SWS angeboten. Thematischer Schwerpunkt ist das Sozialversicherungsrecht, also die Absicherung gegen die Risiken Arbeitslosigkeit, Krankheit, Alter, Erwerbsminderung, Arbeitsunfall und Pflegebedürftigkeit. Besonderes Augenmerk wird dabei auf das Arbeitsförderungsrecht (v.a. Leistungen bei Arbeitslosigkeit) gelegt. Darüber hinaus werden die staatlichen Fürsorgeleistungen und hierbei v.a. die Grundsicherung für Arbeitssuchende („Hartz IV“) näher betrachtet.
  • Kollektive Güter (2 SWS/WS bzw. SS): Eine Auswahl möglicher Themen: Was sind kollektive Güter? Auf welche Weise steuert und begrenzt das Recht die Nutzung kollektiver Güter? Kann Recht selbst als solches Gut wahrgenommen werden?

Neben den Vorlesungen dienen die Seminare zur Vertiefung und Vorbereitung auf die Studienarbeit und die Prüfungskolloquien zur Vorbereitung auf die und Abnahme der Prüfung, v.a. die mündliche Schwerpunktprüfung (Simulation), andere Vertiefungskolloquien (nach Möglichkeit) oder auch der Praxistag Verwaltungsrecht. Auch der jeweilige FFA-Kurs im Bereich Verwaltungsrecht vertieft Ihr Verständnis.

Regelmäßig werden Seminare mit aktuellen Themenstellungen aus dem Europa- und Völkerrecht sowie dem Verfassungs- und Verwaltungsrecht angeboten. Sie dienen der wissenschaftlich fundierten Themenbearbeitung und bereiten insbesondere auf die Anfertigung der Studienarbeit vor.

Im Sommersemester finden regelmäßig „Völkerrechtliche Mittagsgespräche“ statt, in denen im Rahmen eines „brown bag lunch“ aktuelle Themen und Ereignisse mit völkerrechtlichem Bezug erörtert werden.

Von den hauptamtlichen Professoren und Professorinnen des öffentlichen Rechts lehren und prüfen im Schwerpunktbereich: Pascale Cancik, Oliver Dörr, Thomas Groß, Bernd J. Hartmann, Jan Oster. Dazu kommen verschiedene Lehrbeauftragte, größtenteils aus der Praxis, z.B. Rechtsanwalt Prof. Dr. Norbert Wimmer und Richter am Sozialgericht Johannes Greiser.

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 5 finden Sie auf der Homepage des Instituts für Staats-, Verwaltungs- und Wirtschaftsrechts (ISVWR) unter www.isvwr.uni-osnabrueck.de und des European Legal Studies Institute unter www.elsi.uni-osnabrueck.de