Fachbereich Rechtswissenschaften


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Schwerpunkt 2: Deutsches und Europäisches Unternehmensrecht

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I. Allgemeines

Gegenstand des Schwerpunktbereichs sind im Wesentlichen die Rechtsnormen, die das Unternehmen als sozialen Verband der in ihm tätigen oder durch Kapitalbeiträge verbundenen Personen und als Institution der Wirtschaftsverfassung betreffen. Im Mittelpunkt stehen die Gründung, Organisation, Finanzierung und Führung von privatwirtschaftlichen Unternehmen. Auch wenn der Begriff „Unternehmensrecht“ keine eindeutig abgrenzbare juristische Kategorie bezeichnet, sondern Berührungspunkte mit einer Mehrzahl von Rechtsgebieten aufweist, insbesondere dem Handels-, Gesellschafts- und Arbeitsrecht, ist der Fächerkanon des Schwerpunktbereichs klar strukturiert. In seinem Mittelpunkt steht das Kapitalgesellschaftsrecht, welches sich vor allem aus dem Aktien- und GmbH-Recht zusammensetzt. Ergänzt wird es durch das Recht der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf Unternehmensebene und das europäische Wirtschaftsrecht, welches insbesondere die Grundfreiheiten betrifft. Demgegenüber spielen das Handels- und Personengesellschaftsrecht sowie das Individualarbeitsrecht, welche bereits Bestandteil des Pflichtfachstoffs im Staatsexamen sind, nur eine untergeordnete Rolle.

Darauf aufbauend erlaubt ein breiter Katalog an Wahlfächern eine individuelle Schwerpunktsetzung. So besteht insbesondere für diejenigen, die vorwiegend an gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen interessiert sind, die Möglichkeit, sich dem Konzern- und Umwandlungsrecht, dem Recht der Non-Profit-Organisation, dem europäischen Gesellschaftsrecht oder auch dem Thema „Mergers & Acquisitions“ (Recht des Unternehmenskaufs) zu widmen. Wer am Arbeitsrecht interessiert ist, kann die diesbezüglichen Zusammenhänge vertiefen und sich etwa mit der Mitbestimmung der Arbeitnehmer auf betrieblicher Ebene, der kollektiven Gestaltung der Arbeitsbedingungen durch Tarifverträge oder dem europäischen Arbeitsrecht näher beschäftigen. Eine dritte Säule innerhalb des Schwerpunktbereichs stellt das Bank- und Kapitalmarktrecht dar. Es regelt wichtige Institutionen und Rahmenbedingungen für die Unternehmensfinanzierung (über Bankkredite bzw. die Emission von Aktien oder Schuldverschreibungen) und dient zugleich einem effektiven Anlegerschutz wie der Aufrechterhaltung funktionsfähiger Finanzmärkte. Alle Fächer des Schwerpunktbereichs zeichnen sich durch eine hohe Praxisrelevanz aus und bieten vielfältige Möglichkeiten für eine spätere berufliche Tätigkeit, sei es im Bereich der Anwaltschaft (insbesondere Großkanzleien und mittelständische Kanzleien), in der Rechtsabteilung von Unternehmen oder bei Banken, Sparkassen und sonstigen Finanzinstituten, sei es in der Justiz oder bei Aufsichtsbehörden (z.B. der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht – BaFin).

II. Die einzelnen Fächer

1. Wahlpflichtfächer

  • Europäisches Wirtschaftsrecht (2 SWS/WS): Die Grundlagen des Europäischen Wirtschaftsrechts bilden gleichsam den Rahmen für die grenzüberschreitende Tätigkeit von Unternehmen im europäischen Binnenmarkt. Die Vorlesung dient dazu, mit Institutionen, Rechtsgrundlagen und Handlungsformen der EU vertraut zu machen, und behandelt insbesondere die Grundfreiheiten, das Binnenmarktkonzept sowie die EU als Wirtschafts- und Währungsunion.
  • Kapitalgesellschaftsrecht (3 SWS/WS/SS): Im Fokus des Kapitalgesellschaftsrechts stehen das Recht der Aktiengesellschaft (AG) und der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH). Zu Beginn der Vorlesung wird behandelt, welche Vorzüge die Gründung einer Kapitalgesellschaft gegenüber alternativen Organisations- und Finanzierungsstrukturen aufweist und wie der Gründungsprozess abläuft. Ein erster Schwerpunkt betrifft sodann die Organisationsverfassung von Kapitalgesellschaften. In diesem Zusammenhang wird etwa die Frage erörtert, unter welchen Voraussetzungen der Vorstand einer Aktiengesellschaft bei grundlegenden Entscheidungen die Zustimmung der Hauptversammlung einholen muss. Ein Spezifikum des Kapitalgesellschaftsrechts bildet ferner der Teil der Vorlesung, der sich mit der Finanzverfassung von AG und GmbH behandelt. Er umfasst die Problematik der Kapitalaufbringung, der Kapitalerhaltung sowie die Behandlung von Gesellschafterdarlehen und vermittelt auch die zum Verständnis notwendigen Grundkenntnisse der Bilanzierung. Schließlich werden im Zusammenhang mit börsennotierten Aktiengesellschaften immer wieder auch die Schnittstellen zum Kapitalmarktrecht beleuchtet.
  • Recht der Unternehmensmitbestimmung (1 SWS/SS): : Das Recht der Unternehmensmitbestimmung befasst sich mit der Wahl gleichberechtigter Arbeitnehmervertreter insbesondere in die Aufsichtsräte und zu Arbeitsdirektoren in die Vorstände größerer Kapitalgesellschaften und der Rechtsstellung dieser Vertreter. Als dem Arbeitnehmerschutz dienendes Gesellschaftsorganisationsrecht bildet es die natürliche Verknüpfung zwischen der gesellschafts- und der arbeitsrechtlichen Säule des Schwerpunkts 2. Vorgestellt werden die vielfältigen Rechtsgrundlagen und Modelle der Mitbestimmung in Deutschland (Mitbestimmungsgesetz 1976, Montanmitbestimmungsgesetz, Drittelbeteiligungsgesetz) und, exemplarisch anhand der Europäischen Aktiengesellschaft, auf der europäischen Ebene einschließlich der jeweiligen Wahlverfahren.

 2. Wahlfächer

  • Betriebsverfassungsrecht (2 SWS/WS): Das Betriebsverfassungsrecht räumt gewählten Arbeitnehmervertretern im Betrieb eine Vielzahl von Beteiligungsrechten (Anhörungs-, Informations-, Zustimmungsrechte u. v. m.) sowie die Möglichkeit ein, den Abschluss von unmittelbar und zwingend wirkenden Betriebsvereinbarungen vom Arbeitgeber zu erzwingen und so dessen unternehmerische und arbeitsrechtliche Gestaltungsspielräume empfindlich zu beschneiden. Diese Beteiligungsrechte, etwa bei Fragen der Arbeitszeitgestaltung und der Anwendung von Entlohnungssystemen im Betrieb, ergänzen und modifizieren das aus der Grundvorlesung Arbeitsrecht bekannte Individualarbeitsrecht zum Schutz der Belegschaft in nahezu allen Bereichen. Die Veranstaltung beleuchtet u. a. den Betriebsbegriff als Anknüpfungspunkt des Betriebsverfassungsrechts, die Wahl des Betriebsrats und anderer Organe des Betriebsverfassungsrechts, ihre Aufgaben und Beteiligungsrechte in personellen, sozialen und wirtschaftlichen Angelegenheiten im Detail (insbesondere die Beteiligung des Betriebsrats bei Kündigungen), die Rechtsstellung ihrer Mitglieder, die spezifische Wirkungsweise von Betriebsvereinbarungen und die Mitbestimmung für leitende Angestellte nach dem Sprecherausschussgesetz. Da der Betriebsrat durch Sozialpläne, Interessen- und Nachteilsausgleich für die Beschäftigten gerade bei Unternehmensumstrukturierungen weitreichende Einflussmöglichkeiten hat, ist das Betriebsverfassungsrecht fest im Unternehmensrecht verankert.
  • Europäisches Arbeitsrecht (1 SWS/SS): : Das Arbeitsrecht gehört zu den Bereichen des Privatrechts, die mit am stärksten durch unionsrechtliche Vorgaben geprägt werden. Die Veranstaltung befasst sich mit den arbeitsrechtlichen Kompetenzen der Union und zeichnet, insbesondere anhand von Beispielen aus dem individualarbeitsrechtlichen Kontext, die Wirkungsweise des Primär- und Sekundärrechts nach. Im Fokus stehen vor allem die Bedeutung der Arbeitnehmerfreizügigkeit und die notwendige, mittlerweile das Tagesgeschäft jedes Arbeitsrechtlers maßgeblich beeinflussende europarechtskonforme Auslegung des deutschen Arbeitsrechts. Exemplarisch werden vor allem das Antidiskriminierungsrecht und sog. prekäre Beschäftigungsverhältnisse (Teilzeit, befristete Beschäftigungsverhältnisse, Leiharbeit) beleuchtet. Ein abschließender Part zur Mitbestimmung nach dem Europäischen Betriebsrätegesetz, zur Richtlinie über die Konsultation und Information von Arbeitnehmern und ersten Entscheidungen des EuGH zu grenzüberschreitenden Arbeitskämpfen (Viking Line, Laval) zeigt die immer enger werdenden Verbindungslinien zu den Veranstaltungen Betriebsverfassungsrecht und Tarifvertragsrecht auf.
  • Tarifvertragsrecht (2 SWS/WS): Tarifverträge, von denen es in Deutschland aktuell weit über 50.000 gibt, beeinflussen wegen ihrer normativen, unmittelbaren und zwingenden Wirkung den Arbeitsalltag in den meisten Unternehmen häufig ebenso stark wie die staatliche Regulierung. Die dreigeteilte Veranstaltung (Koalitionsrecht, Tarifvertragsrecht im engeren Sinn, Arbeitskampf- und Schlichtungsrecht) befasst sich mit den verfassungsrechtlichen Grundlagen des kollektiven Arbeitsrechts, der Organisation und den praktischen Erscheinungsformen von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden, den spezifischen Anforderungen der Fähigkeit, Tarifverträge schließen zu dürfen und den Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen von Arbeitskämpfen, also Streiks und Aussperrungen, als Hilfsmittel für den Abschluss solcher Verträge. Behandelt werden ferner die unterschiedlichen Arten von Tarifverträgen, typische Tarif¬inhalte, die Besonderheiten der spezifisch normativen Wirkung solcher Verträge und insbesondere auch aktuelle Entwicklungen, z. B. der kontinuierliche Mitgliederschwund der Koalitionen einerseits, verstärkte Arbeitskampfaktivitäten insbesondere sog. Spartengewerkschaften wie der Gewerkschaft der Lokomotivführer oder der Vereinigung Cockpit andererseits.
  • Konzern- und Umwandlungsrecht (2 SWS/SS): Da die meisten größeren Unternehmen als Konzerne organisiert sind, spielt das Konzern- und Umwandlungsrecht in der Praxis eine überragende Rolle. Dabei geht es im Konzernrecht primär um die Probleme, die daraus resultieren, dass eine Gesellschaft unter dem herrschenden Einfluss einer anderen Gesellschaft steht. Insoweit stellt sich die Frage, ob die abhängige Gesellschaft und deren Minderheitsgesellschafter vor der Einflussnahme zu schützen sind oder aber umgekehrt die Einflussnahme explizit gestattet wird, sofern sie im Konzerninteresse erfolgt. Das Umwandlungsrecht befasst sich im Wesentlichen mit den Regeln, auf deren Grundlage Konzernstrukturen entstehen bzw. verändert werden können. Im Mittelpunkt steht hierbei das Umwandlungsgesetz, welches vor allem die Vereinigung mehrerer Gesellschaften zu einer Gesellschaft (Verschmelzung) sowie spiegelbildlich die Aufteilung des Vermögens einer Gesellschaft auf mehrere Gesellschaften (Spaltung) regelt.
  • Europäisches Gesellschaftsrecht (1 SWS/SS): Das deutsche Gesellschafts- und auch Handelsrecht wird in immer stärkerem Maße durch unionsrechtliche Vorgaben geprägt. Insbesondere das Kapitalgesellschaftsrecht ist davon maßgeblich beeinflusst, so dass elementare Rechtsmaterien wie das Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsrecht, aber z. B. auch die Handelsregisterpublizität ohne fundierte Kenntnisse dieser Einflüsse kaum noch verständlich sind. Die Veranstaltung behandelt zunächst die Auswirkungen der Niederlassungs- und Kapitalverkehrsfreiheit auf die Ausgestaltung der nationalen Gesellschaftsrechtsordnungen anhand aktueller Beispiele wie der Behandlung von Auslandsgesellschaften in Deutschland, der Zulässigkeit sog. golden shares und dem VW-Gesetz. Die maßgeblichen Verordnungen und Richtlinien (u. a. Kapitalrichtlinie, Aktionärsrechterichtlinie, Publizitätsrichtlinie), ihre Bedeutung für die europarechtskonforme Auslegung des nationalen Rechts sowie die Schnittmengen dieses Rechtsgebiets zum Steuer- und Bilanzrecht einerseits und zum Umwandlungsrecht andererseits werden ebenso näher beleuchtet wie die supranationalen europäischen Gesellschaftsformen (Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung, Europäische Aktiengesellschaft und Genossenschaft etc.) und neuere Entwicklungslinien des Unionsrechts.
  • Recht des Unternehmenskaufs (2 SWS/SS): Die Vorlesung zielt darauf, den Teilnehmern einen Überblick über den vielschichtigen Prozess von Unternehmenskäufen zu geben. Sie bereitet insoweit auf ein Betätigungsfeld vor, das in den international tätigen Großkanzleien vielfach einen Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit darstellt. Vor diesem Hintergrund geht die Vorlesung auch immer wieder auf die durch anglo-amerikanische Einflüsse geprägten Branchenstandards ein und setzt sich mit Instrumenten wie der „Due Diligence“ oder dem „Letter of intent“ auseinander. Thematisch wird eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete vom Kauf-, über das Gesellschaft- bis hin zum Kapitalmarkt-, Konzern- und Umwandlungsrecht berührt. Daneben behandelt die Vorlesung auch die Grundzüge der Unternehmensbewertung.
  • Kapitalmarktrecht (2 SWS/WS): Funktionsfähige Kapitalmärkte sind von herausragender volkswirtschaftlicher Bedeutung. Das gilt nicht nur für die Sicherstellung einer ausreichenden und kostengünstigen Finanzierung von Unternehmen mit Eigen- oder Fremdkapital, sondern auch umgekehrt aus der Perspektive der Anleger für die Bereitstellung von transparenten und risikoadäquaten Anlagemöglichkeiten, mit denen wichtige Beiträge zur Vermögensbildung und Absicherung der Altersversorgung geleistet werden können. Die Veranstaltung behandelt nach einem einleitenden Überblick zu den Rechtsgrundlagen und Regelungszielen des Kapitalmarktrechts schwerpunktmäßig zum einen die Börse (Rechtsform, Organisation und Handelsformen, Voraussetzungen für Börsengang und Delisting) sowie die Emission von Kapitalmarktpapieren im Primärmarkt. Zum anderen werden die marktbezogenen Verhaltenspflichten im Sekundärmarkt nach der europäischen Marktmissbrauchsverordnung (Market Abuse Regulation, MAR), dem Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) und dem Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) erläutert (Verbot des Insiderhandels, Ad-hoc-Publizität, Beteiligungstransparenz, unzulässige Formen der Marktbeeinflussung, Verhaltenspflichten in Übernahmesituationen). Weitere Gegenstände der Vorlesung sind die Haftung für fehlerhafte Kapitalmarktinformation sowie Verhaltens- und Organisationsregeln für Wertpapierdienstleistungsunternehmen.
  • Bankrecht (2 SWS/SS): Gegenstand des Bankrechts sind zum einen die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, die das Bankgewerbe regeln (insbesondere Bankaufsichtsrecht), zum anderen die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und seiner Bank oder Sparkasse sowie die Rechtsbeziehungen der Kreditinstitute untereinander. Die Vorlesung stellt zunächst die Institutionen und Organisation des deutschen und europäischen Bankwesens vor und behandelt in einem Überblick die Grundzüge des Bankaufsichtsrechts. Der Schwerpunkt liegt jedoch auf den Rechtsgrundlagen des privaten Bankrechts: Bankkonto, Bankgeheimnis, Bankauskunft und Raterteilung sowie der bargeldlose Zahlungsverkehr im Inland (Überweisung, Lastschriftverfahren, Scheckgeschäft, Kreditkartengeschäft, automatisierte Zahlungssysteme) stehen dabei im Fokus.
  • Insolvenzrecht (2 SWS/SS): Der Wahlkurs Insolvenzrecht behandelt Voraussetzungen und Grundzüge des Insolvenzverfahrens (Regelverfahren, Klein- und Planverfahren), das immer wichtiger werdende Verfahren bis zu Eröffnung („Eröffnungsverfahren“) samt den dort möglichen Sicherungsmaßnahmen, vor allem aber die materiellrechtlichen Folgen der Insolvenzeröffnung einschließlich der Möglichkeit einer Restschuldbefreiung. Die Vorlesung erfordert Kenntnisse des Sachenrechts, möglichst aber auch der Kreditsicherheiten und der Einzelzwangsvollstreckung (ZPO III)
  • Recht der Non-Profit-Organisationen: Die Vorlesung befasst sich mit der Besonderheit unternehmerischer Betätigungen, die nicht final der Gewinnerzielung zugunsten Mitgliedern, Gesellschaftern oder Aktionären, sondern anderweitigen Zielsetzungen dienen (u.a. ADAC, DFB, Caritas, TÜV). Behandelt werden unter anderem die Rechtsformen des Vereins (§§ 21-79a BGB), der Stiftung bürgerlichen Rechts (§§ 80-88 BGB) sowie die Besonderheiten der gemeinnützigen GmbH (gGmbH). Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem Verein als Grundform der Körperschaften. Nach einer Einführung in die verschiedenen gesetzlichen Erscheinungsformen von Vereinen (Idealvereine/Wirtschaftsvereine, eingetragene/nicht eingetragene) werden der Gründungsprozess und die Satzungsgestaltung vertiefend erläutert. Ein besonderer Fokus liegt auf der Organisationsverfassung, insbesondere der Ausgestaltung des Verhältnisses von Vorstand und Mitgliederversammlung. Die Vorlesung vermittelt zudem Grundkenntnisse zu den Strukturen von Großvereinen, einschließlich der Differenzierung zwischen Vereinsverbänden (=Dachverbände) und Gesamtvereinen. Hinsichtlich des Stiftungsrechts werden deren Entstehung, das Stiftungsgeschäft, die Stiftungsorgane, die Erhaltung des Grundstockvermögens und die Besonderheit der Stiftungsaufsicht besprochen. Ergänzend beinhaltet die Vorlesung rechtsformübergreifend eine Einführung in die Voraussetzungen und Vorteile der steuerrechtlichen Gemeinnützigkeit (§§ 51-68 AO), wobei keine Vorkenntnisse im Steuerrecht erwartet werden.

 

In allen drei Säulen des Schwerpunkts (Gesellschafts-, Arbeit-, Bank- und Kapitalmarktrecht) werden regelmäßig Seminare, häufig unter Beteiligung von Gästen aus der Praxis, angeboten. Weitere Informationen zum Schwerpunkt 2 finden Sie auf der Homepage des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, www.uwr.uni-osnabrueck.de, sowie bei den Dozenten

Weitere Informationen zum Schwerpunkt 2 finden Sie auf der Homepage des Instituts für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht, www.uwr.uni-osnabrueck.de, sowie bei den Dozenten

Prof. Dr. Bieder

Prof. Dr. Fuchs

Prof. Dr. Leuschner